Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Die Gemeinde Dörphof liegt innerhalb des Landschaftsraumes Schwansen, für den Daten des Deutschen Wetterdienstes an der nächstgelegenen Station Schönhagen (Ostsee) folgende Informationen liefern (vieljährige Mittelwerte 1991 - 2020): Die Niederschlagsmenge liegt bei einer mittleren Jahressumme von ca. 778 mm. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 9,3°C. Die höchsten Durchschnittstemperaturen werden im Juli und August mit jeweils 17,4° erreicht. Vorherrschende Winde kommen aus Südwesten und Westen, untergeordnet aus Südosten und Osten.

In den Sommermonaten wirken sich die mit Vegetation bestandenen Flächen, besonders Knicks und Gehölzstreifen, durch Verdunstung, Beschattung des Bodens und durch die Herabsetzung der Windgeschwindigkeit positiv und ausgleichend auf das Kleinklima aus; es kommt zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und zur Senkung der Lufttemperatur. Grundsätzlich wirkt sich die Nähe zur Ostsee durch die späte Erwärmung und langsame Abkühlung des Wassers ausgleichend auf das Kleinklima in Dörphof aus.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Zusätzliche Emissionen durch Stickstoffdeposition können nach aktuellem Planungsstand nicht sicher ausgeschlossen werden – sie hängen letztlich jedoch von den Details den geplanten Maßnahmen ab. Eine Abschätzung der zusätzlichen Emissionen ist nach dem aktuellen Planungsstand aufgrund der noch fehlenden Details nicht möglich. Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Mitte, LFU 7518) ist es daher zweckmäßig, die Erstellung von Prognosen zu den jeweiligen Emissionen einzelfallbezogen in ein nachgelagertes immissionsschutzrechtliches oder baurechtliches Genehmigungsverfahren zu verlagern.

Dem gegenüber steht, dass das Vorhaben durch die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Gewinnung von Energie zu positiven Auswirkungen auf die Klimaentwicklung beiträgt.

Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich liegt westlich der lang gestreckten Ortschaft Schuby an der Kreisstraße 63. Das Landschaftsbild wird in diesem Bereich durch die großflächige landwirtschaftliche Nutzung sowie durch die Wohn- und Betriebsgebäude (Tierhaltung, Biogasanlage) geprägt. Die Knicks bieten auf den großen landwirtschaftlichen Flächen eine geringe Strukturierung. Prägend sind der landwirtschaftliche Betrieb des Vorhabenträgers im Osten und die Bundesstraße 203 im Westen.

Das Landschaftsbild öffnet sich zur B 203. Der Planbereich ist von der Ortschaft durch den landwirtschaftlichen Betrieb und die vorhandene Biogasanlage kaum einsehbar.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würde die Fläche weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

Auswirkungen der Planung

Die Biogasanlage ist vorhanden und soll erweitert werden, sodass bereits eine Vorbelastung besteht. Der Bau des Gasspeichers (Länge 91 m, Breite 36 m und Höhe 18 m) wird dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung nach sich ziehen.

Für den externen Gasspeicher ist nach TRAS 120 (Technische Regel für Anlagensicherheit) die Außenseite in heller Farbe wie Lichtgrau, RAL 7035 auszuführen. Diese Farbgebung tritt nicht hervor und gewährleistet eine bestmögliche Anpassung in das Landschaftsbild, da sich die Anlage auf diese Weise nicht so deutlich vom Hintergrund des Himmels abhebt.

Von der Kreisstraße 63 aus ist der Gasspeicher durch die vorhandenen Gebäude und die Bepflanzung abgeschirmt. Von der Bundesstraße und vom Wohnhaus im Norden wird der Gasspeicher trotz vorhandener Knickstrukturen wahrnehmbar sein, wobei durch Knicks, Hecken und weiteren Pflanzen ein natürlicher Sichtschutz besteht. Zur weiteren Minimierung erfolgt in nördlicher und westlicher Richtung eine Eingrünung. Diese wird zum besseren Sichtschutz dreireihig ausgeführt und besteht aus heimischen Gehölzen. Eine Anpflanzung von Großbäumen ist nicht möglich, da durch bei Stürmen herabfallende Äste eine Beschädigung der Außenhülle nicht auszuschließen ist.

Durch die Planung sind erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch den Erhalt von Grünstrukturen und durch Neuanpflanzungen zur Einbindung der Bauflächen in das Landschaftsbild gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

In der Denkmalliste des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind keine Kulturdenkmale für das Plangebiet und die nähere Umgebung aufgeführt. Im Plangebiet sind gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) vom 05.07.2024 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich nicht in einem archäologischen Interessengebiet.

Die Knicks im Plangebiet gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Sie sind als Biotop gem. § 21 LNatSchG geschützt und bei Eingriffen entsprechend auszugleichen.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Gemäß Stellungnahme des zuständigen Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 05.07.2024 können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden. Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Knicks können als Bestandteil der Kulturlandschaft weitestgehend erhalten werden.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Von den Planungen sind keine Kultur- oder Sachgüter betroffen, sodass weder von vorteilhaften noch nachteiligen Auswirkungen durch das Vorhaben auszugehen ist.