2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft
Derzeitiger Zustand
Die Gemeinde Dörphof liegt innerhalb des Landschaftsraumes Schwansen, für den Daten des Deutschen Wetterdienstes an der nächstgelegenen Station Schönhagen (Ostsee) folgende Informationen liefern (vieljährige Mittelwerte 1991 - 2020): Die Niederschlagsmenge liegt bei einer mittleren Jahressumme von ca. 778 mm. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 9,3°C. Die höchsten Durchschnittstemperaturen werden im Juli und August mit jeweils 17,4° erreicht. Vorherrschende Winde kommen aus Südwesten und Westen, untergeordnet aus Südosten und Osten.
In den Sommermonaten wirken sich die mit Vegetation bestandenen Flächen, besonders Knicks und Gehölzstreifen, durch Verdunstung, Beschattung des Bodens und durch die Herabsetzung der Windgeschwindigkeit positiv und ausgleichend auf das Kleinklima aus; es kommt zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und zur Senkung der Lufttemperatur. Grundsätzlich wirkt sich die Nähe zur Ostsee durch die späte Erwärmung und langsame Abkühlung des Wassers ausgleichend auf das Kleinklima in Dörphof aus.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Planung würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.
Auswirkungen der Planung
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.
Zusätzliche Emissionen durch Stickstoffdeposition können nach aktuellem Planungsstand nicht sicher ausgeschlossen werden – sie hängen letztlich jedoch von den Details den geplanten Maßnahmen ab. Eine Abschätzung der zusätzlichen Emissionen ist nach dem aktuellen Planungsstand aufgrund der noch fehlenden Details nicht möglich. Aus Sicht der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Mitte, LFU 7518) ist es daher zweckmäßig, die Erstellung von Prognosen zu den jeweiligen Emissionen einzelfallbezogen in ein nachgelagertes immissionsschutzrechtliches oder baurechtliches Genehmigungsverfahren zu verlagern.
Dem gegenüber steht, dass das Vorhaben durch die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Gewinnung von Energie zu positiven Auswirkungen auf die Klimaentwicklung beiträgt.
Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.
Aufgrund der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.