Die Gemeinde hat im Rahmen der Planungen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.4 über Standortalternativen diskutiert. Jedoch ist das Vorhaben eines Gasspeichers ausschließlich in der unmittelbaren Nähe der Biogasanlage umsetzbar, da diese das Gas für den Speicher liefert, gleichzeitig sind aus unterschiedlichen Gründen gewisse Abstände zur bestehenden Anlage einzuhalten.
Bezüglich der konkreten Lage des Gasspeichers in der Umgebung der bestehenden Biogasanlage wurden in Absprache mit dem Gutachter (vgl. Kap. 3.7) folgende Belange berücksichtigt:
Der externe Gasspeicher muss aus Sicht des Gutachters einen größeren Abstand zu den bestehenden Anlagen einhalten, um die Gefahr zu verringern, dass sich das Feuer im Brandfall von einem Gaslager zum nächsten Gaslager ausbreitet.
Aktuell wird in die Wärmeversorgung der umliegenden Dörfer der Gemeinden Dörphof, Karby und Brodersby geplant; mit dem Bau mit einem Kostenvolumen von ca. 8 Mio. € wurde inzwischen begonnen. Damit wird der Betreiber der Biogasanlage zu einem öffentlichen Grundversorger. Insofern fällt der Sicherstellung des Anlagenbetriebes eine enorme Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund sind gegen mögliche Havarien, hier z.B. Feuergefahr, aus betrieblichem und gemeindlichem Interesse bestmögliche Vorkehrungen zu treffen. Dies soll im Rahmen dieser Planung mit einem größeren Abstand, der auch den gesetzlichen Achtungsabstand von mind. 200 m einhält, erfolgen. Der gesetzliche Achtungsabstand sollte keinesfalls unterschritten werden, wenngleich dies ggf. mit gutachterlichem Nachweis möglich wäre.
Das nächstgelegene schützenswerte Wohngebäude ist ein Reetdach-gedecktes, sehr altes Wohnhaus nördlich der bestehenden Biogasanlage.
Der geplante Baukörper des Gaslagers hält in seiner nächstgelegenen Ecke in einem Abstand von exakt 200 m zu diesem Wohngebäude ein. Die Baugrenze ermöglicht einen gewissen Spielraum von 5,0 m, die bezogen auf die Gesamtlänge von 200 m von untergeordneter Bedeutung sind.
Würde man den Baukörper um 90 Grad drehen, sodass er in Nord-Süd-Ausrichtung weniger bandartig in den Außenbereich hineinragt, verringert sich der Abstand zu diesem Wohngebäude um 40 m auf dann nur noch 160 m, was den o.g. Vorgaben der gesetzlichen Achtungsabstände widerspricht. Gleichzeitig würde die Ausdehnung in Richtung Westen um nur ca. 60 m verringert, was der tatsächlichen Ausdehnung in den Außenbereich hinein kaum entgegenwirkt.
Für die vorhabenbezogene Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 erfolgt die Zustimmung und der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Dörphof in Hinblick auf den Schutz der Anwohner im Ortsteil Schuby nur vor dem Hintergrund des nunmehr gewählten Standortes. Es wird für einen näher gelegenen Gasspeicher keine Zustimmung der Gemeinde geben, der große Gasspeicher ist aber zwingend nötig, um die langfristigen Betrieb der Anlage und damit der Wärmeversorgung der umliegenden Dörfer zu gewährleisten.
Das durch die 1. Änderung des B-Planes geplante vergrößerte Baufeld zwischen dem externen Gasspeicher und der derzeitigen Anlage hält den Achtungsabstand von 200 m zum benachbarten Wohngebäude ebenfalls nicht ein. Diese Fläche wird zudem mittelfristig für dort geplante erhebliche weitere technische Einrichtungen für die Versorgung der umliegenden Dörfer mit Wärme benötigt. So soll in absehbarer Zeit die Notheizung für das Wärmenetz, die aktuell noch mit Heizöl betrieben wird, auf CO2-neutrale Hackschnitzelheizung umgestellt werden. Die Anlagen hierfür sind mittelfristig für dieses zwischen der Biogasanlage und dem Gasspeicher gelegene Baufeld geplant.
Zukünftig müssen für die konstante Wärmeversorgung im regionalen Fernwärmenetz weitere Erzeugungsalternativen bereitgestellt werden. Dazu soll z.B. der Überschussstrom von den in wenigen Jahren geplanten Windenergieanlagen im Vorranggebiet PR2_RDE_ 001 für die H2-Produktion genutzt werden. Das H2 wird dann mit dem CO2 aus dem Gasspeicher fusioniert, wodurch das benötigte CH4 entsteht. Damit wird die Biogasanlage in Schuby zur CO2-Senke. Zudem kann so der zukünftige Maiseinsatz reduziert werden, weil das CH4 auch ohne Maisvergärung selbst erzeugt werden kann.
Hierfür sind dann weitere technische Einrichtungen nötig, die auf dem bisher freigehaltenen Baufeld mit unmittelbarem Zusammenhang zu den bestehenden baulichen Anlagen entstehen sollen. Wenn das große Gaslager direkt neben der Biogasanlage errichtet werden würde, wären diese weiteren technischen Einrichtungen für die Wärmeproduktion baulich nicht mehr in der Nähe der Biogasanlage unterzubringen. Diese müssten dann wiederum auf der jetzt geplanten Gasspeicherfläche untergebracht werden.
Für den Betriebsablauf und die Betriebssicherheit wäre das die falsche Reihenfolge, weshalb bereits heute das Gaslager mit dem erhöhten Gefährdungspotential in weiterer Entfernung gebaut werden soll.
Folgende Bereiche wurden demnach als alternative Flächen zur Errichtung des Gasspeichers untersucht und ausgeschlossen:

Neben diesem betriebsbedingten Gründen sprechen auch landschaftsplanerische Gründe für den gewählten Standort. Der geplante Gasspeicher wird aus der Ortslage des Ortsteils Schuby kaum sichtbar sein, da sich dieser in ausreichendem Abstand zur restlichen Bebauung des Dorfes befindet. Auch von der Bundesstraße 203 ist der Standort nur gering einsehbar, da entlang der Bundesstraße durch Knicks, Hecken und weiteren Pflanzen ein natürlicher Sichtschutz besteht.
Alternative Flächen, die unmittelbar südlich an die Biogasanlage angrenzen und aufgrund ihrer Lage städtebaulich besser in den baulichen Bestand integriert werden könnten, befinden sich nicht im Besitz des Anlagenbetreibers und stehen aktuell nicht für die Bebauung zur Verfügung.