Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Baugestalterische Festsetzungen werden für die 1. Vorhabenbezogene Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 nicht getroffen. Hintergrund sind die sich stetig wandelnden gesetzlichen Vorgaben für Biogasanlagen.

So wurde das bisher bekannte Dunkelgrün der Abdeckungen der Anlagen kürzlich ersetzt.

Für den externen Gasspeicher ist nun der TRAS 120 (Technische Regel für Anlagensicherheit) anzuwenden. Die TRAS 120 wurde im Bundesanzeiger am 21.01.2019 veröffentlicht, dort wird auf Seite 23 von 43 unter Punkt 3.5.2.  im 4. Absatz folgender Text/Anforderung genannt:

(4) Die Außenseite der der Atmosphäre zugewandten Membrane soll für Wärmestrahlung reflektierend (Reflektionsgrad im Wellenlängenbereich von 0,8 bis 14 μm > 0,5) ausgeführt werden (z. B. in heller Farbe wie Lichtgrau, RAL 7035), um unzulässig hohe Materialtemperaturen und das Ansprechen von Über- und Unterdrucksicherungen bei Temperaturschwankungen zu vermeiden.

Dieser lichtgraue Farbton RAL 7035 muss demnach auch für den geplanten externen Gasspeicher verwendet werden.

Um zukünftig erforderlichen Änderungen nicht entgegenzuwirken, werden demnach keine baugestalterischen Festsetzungen getroffen.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage ist vorhanden. Sie erfolgt weiterhin über die Biogasanlage und die bestehende Zufahrt an die Kreisstraße K 63.

Um den das Plangebiet querenden Knick erhalten zu können, erfolgt die Erschließung des westlichen Plangeltungsbereiches als Umfahrung des Knicks über den Gemeindeweg „Wallachei“ an die Biogasanlage.

Veränderungen an den Zufahrten zur K 63 sind durch die Umsetzung dieser Planung nicht erforderlich.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes hat ausschließlich über die vorhandenen Zufahrten zur K 63 erfolgen.

Grundsätzlich bestehen seitens der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Bedenken, sofern folgende Anmerkungen berücksichtigt werden:

  • Sichtdreiecke sind freizuhalten,
  • eine Blendwirkung auf den fließenden Verkehr ist auszuschließen,
  • geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm sind zu treffen.

Hinweis der Stabstelle Baustellenkoordinierung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH):

Damit sich die Anbindung des Bebauungsgebietes an/über das klassifizierte Straßennetz und Materialtransporte für die Erschließung des Bebauungsgebietes nicht mit Baumaßnahmen des LBV.SH überschneiden, sind die Arbeiten zur Erschließung des Bebauungsgebietes im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV-SH abzustimmen.

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Biogasanlage sind vorhanden und werden bei Bedarf entsprechend ausgebaut:

Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das Netz der Schleswig-Holstein Netz GmbH sichergestellt.

Das Plangebiet wird über das Trinkwasserversorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Nordschwansen versorgt.

Häusliches Schmutzwasser fällt im Planbereich nicht an.

Bzgl. der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW1 des LLUR-SH durch das Ingenieurbüro Haase+Reimer aus Busdorf erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie dem Wasser- und Bodenverband abgestimmt. Die Untersuchung legt folgende Punkte bzgl. der Niederschlagswasserentsorgung fest: Das auf den Dachflächen sowie den quer- und längsgeneigten, gepflasterten Verkehrs- und Stellplätzen sowie den Außenanlagen anfallende Niederschlagswasser wird in eine Sickermulde geleitet. In den etwa 30 cm tiefen Sickermulden werden als Notentwässerung etwa 25 cm über Mulden-Oberkante Regeneinläufe installiert, die das anfallende Niederschlagswasser in einen Stauraumkanal leiten. Aus diesem Kanal wird das Wasser gedrosselt (1,2 l/(s*ha)) in einen vorhandenen Kanal eingeleitet, der schließlich in den Verbandsvorfluter III „Schwarzenbek“ des Wasser- und Bodenverbandes der Schwansener Seen mündet. In der Genehmigungsplanung ist die ausreichende Reinigungsleistung nachzuweisen.

Die Müllbeseitigung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Dörphof durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.