3.4 Baugestalterische Festsetzungen
Baugestalterische Festsetzungen werden für die 1. Vorhabenbezogene Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 nicht getroffen. Hintergrund sind die sich stetig wandelnden gesetzlichen Vorgaben für Biogasanlagen.
So wurde das bisher bekannte Dunkelgrün der Abdeckungen der Anlagen kürzlich ersetzt.
Für den externen Gasspeicher ist nun der TRAS 120 (Technische Regel für Anlagensicherheit) anzuwenden. Die TRAS 120 wurde im Bundesanzeiger am 21.01.2019 veröffentlicht, dort wird auf Seite 23 von 43 unter Punkt 3.5.2. im 4. Absatz folgender Text/Anforderung genannt:
(4) Die Außenseite der der Atmosphäre zugewandten Membrane soll für Wärmestrahlung reflektierend (Reflektionsgrad im Wellenlängenbereich von 0,8 bis 14 μm > 0,5) ausgeführt werden (z. B. in heller Farbe wie Lichtgrau, RAL 7035), um unzulässig hohe Materialtemperaturen und das Ansprechen von Über- und Unterdrucksicherungen bei Temperaturschwankungen zu vermeiden.
Dieser lichtgraue Farbton RAL 7035 muss demnach auch für den geplanten externen Gasspeicher verwendet werden.
Um zukünftig erforderlichen Änderungen nicht entgegenzuwirken, werden demnach keine baugestalterischen Festsetzungen getroffen.