Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde

2.2.1 Gemeinde mit ergänzender Versorgungsfunktion

Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (vgl. Regionalplan III) nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich dennoch an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen.

Die Gemeinde Rieseby hat im Februar 2023 ihre Innenentwicklungsanalyse aus dem Jahr 2015 überarbeitet. Aktualisiert man die Ergebnisse mit den heutigen Daten, stellt sich der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde derzeit wie folgt dar:

Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Rieseby (2022 bis 2036)

Wohnungsbestand am 31.12.2020 1.271 WE

Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 127 WE

Fertigstellungen 2022-2024 39 WE

Wohnungen in Bau (Fertigstellung vorauss. 2026) 87 WE

abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 3 WE

Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 --- WE

(Richtwert für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion)

Der Richtwert der verbleibenden Wohnungsentwicklung bis zum Jahr 2036 ist demnach für die Gemeinde Rieseby bereits ausgeschöpft.

In der Gemeinde Rieseby wurden in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich 12 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt, wobei die Fertigstellungen über die Jahre jeweils stark schwankten und überwiegend von den innerhalb von Bebauungsplänen bereitgestellten Baugrundstücken abhingen. Im letzten Baugebiet „Südlich Heidegarten“ (B-Plan Nr. 26) wurden alle 59 Baugrundstücke innerhalb von gut einem Jahr verkauft und werden aktuell bebaut. Diese Entwicklung zeigt, dass die Bedarfe in Rieseby in den vergangenen zehn Jahren konstant waren und jeweils nur durch die bereitgestellten Grundstücke limitiert wurden.

Die Gemeinde Rieseby rechnet damit, dass aufgrund der guten dörflichen Infrastruktur, der guten Verkehrsanbindung und der Nähe zu Schlei und Ostsee eine kontinuierliche Nachfrage nach Baugrundstücken für die Einzel- und Doppelhausbebauung erhalten bleibt. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde über das Baugebiet „Zur Heide“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.

Rieseby ist die einwohnerstärkste Gemeinde im Amt Schlei-Ostsee und verfügt über die umfassendste Infrastruktur. Die Nachfrage nach Bauland ist weiterhin hoch. Während die Gemeinden im Umland gezielt Bauland für den örtlichen Bedarf vorhalten und sorgsam mit dem Kontingent bis 2036 umgehen, kann Rieseby einen Bedarf decken, dessen Realisierung in den Nachbargemeinden nicht gewünscht ist. Die Planung hat keinen negativen Einfluss auf die Nachbargemeinden, sondern stärkt die Aufgabe der Gemeinde Rieseby mit ihren überörtlichen Versorgungsfunktionen. Durch die Bereitstellung größerer Baugebiete in den zentralen Orten kann somit ggf. die ortsuntypische Entwicklung kleinerer Orte in der Umgebung verringert werden und so dort ein übermäßiger Eingriff in Grund und Boden minimiert werden.

Über den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 sollen ca. 90 Wohngrundstücke entstehen; wobei auf vier der geplanten Grundstücke kleinteiliger Wohnraum mit jeweils ca. 8 bis 14 Wohneinheiten und in einem weiteren Bereich eine Seniorenwohnanlage mit bis zu 40 Wohnungen entstehen soll. Weiterhin sind überwiegend auch Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig, um unterschiedliche Wohnformen, entsprechend der nördlich angrenzenden Bebauung zu ermöglichen und zukunftsorientiert den Bedarf und die Nachfrage decken zu können. Die Mehrfamilienhäuser und die Seniorenwohnanlage sind hierbei nicht vollständig auf die wohnbauliche Entwicklung anzurechnen. Die Gemeinde rechnet damit, dass im Plangebiet ca. 120 Wohneinheiten entstehen werden, die auch mittelfristig den Bedarf decken können.

Der aktuelle und mittelfristig erwartete Bedarf setzt sich aus der Entwicklung des vorrangegangenen Bebauungsplan Nr. 26 fort. Hier war die Nachfrage nach Baugrundstücken für die Einzel- und Doppelhausbebauung geprägt durch zahlreiche Anfragen von Angehörigen der Bundeswehr; die geplanten Erweiterungen der Bundeswehrstandorte in der Umgebung, insbesondere in Eckernförde, Kiel und Schleswig-Jagel lassen eine weiterhin stetige Nachfrage nach Bauland für Soldat/innen und deren Familien erwarten.

Ein weiterer Teil der Grundstückskäufer im Baugebiet „Südlich Heidegarten“ besteht aus Menschen aus den Gemeinden in der Umgebung, die den Bedarf an Wohnraum nicht ausreichend abdecken können. Rieseby als Gemeinde mit überörtlicher Versorgungsfunktion möchte genau diese Bedarfe decken, indem ausreichend Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin waren mehrfach Anfragen im vorherigen Bauabschnitt durch Bauwillige aus dem Landesteil nördlich der Schlei gegeben, die jedoch aufgrund der fehlenden Anbindung (Schleibrücke) noch zurückgestellt wurden. Durch die geplante Fertigstellung der Schleibrücke Ende 2027 erwartet die Gemeinde eine wachsende Nachfrage aus dem Norden, deren Bedarfe im Raum Angeln nicht gedeckt werden können und die die gute verkehrliche Infrastruktur Riesebys schätzen.

Gleichzeitig gibt es auch aus der Gemeinde Rieseby heraus Bedarfe, die zum einen aus jungen Familien bestehen, die in ihrer Heimatgemeinde ihre Zukunft aufbauen möchten, und zum anderen aus sog. „jungen Senioren“, die ihre zu groß gewordenen Häuser und Grundstücke gegen kleinere Wohnungen eintauschen möchten, um weiterhin in der Nähe ihres Zuhause bleiben zu können. Zudem gibt es auch in einer Gemeinde Rieseby Menschen mit Wohnberechtigungsschein, die auf Sozialwohnungen angewiesen sind. Auch diesen Menschen soll im Baugebiet „Zur Heide“ Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Anfragen und z.T. Wartelisten für die o.g. Bedarfe liegen dem Bauträger und der Gemeinde Rieseby vor.

Die Lage südlich des letzten erschlossenen Baugebietes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzugliedern und so eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde zur Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes entschlossen.

2.2.2 Abstimmung mit dem zentralen Ort

Die Gemeinde Rieseby verfügt auf Ebene der Regionalplanung über eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion im ländlichen Raum. Sie gehört damit zu den ergänzenden Schwerpunkten des Wohnungsbaus. Die Gemeinde Rieseby ist insofern nicht an den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen des LEP für die Gemeinden gebunden, die keine Schwerpunkte des Wohnungsbaus sind. Ihre Entwicklung darf jedoch nicht zu Lasten benachbarter Zentraler Orte (hier: Mittelzentrum Eckernförde) gehen. Durch die Abstimmung mit den Zentralen Orten sollen konkurrierende Planungen vermieden werden.

Aufgrund des großen Umfangs der geplanten Bebauung und der in der jüngeren Vergangenheit bereits vorbereiteten wohnbaulichen Entwicklung durch die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 in der Gemeinde Rieseby, wurde die Planung mit dem Mittelzentrum Eckernförde abgestimmt, um eine entsprechende Beeinträchtigung des Mittelzentrums auszuschließen. Die Stadt Eckernförde hat in ihrem Schreiben vom 26.06.2026 gegen die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 keine Bedenken geäußert.

Die gegebenen Hinweise zur Maßnahmen des Klimaschutzes und dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden werden im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 nach Möglichkeit berücksichtigt.

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