Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.3 Folgewirkungen für die gemeindliche Infrastruktur

Gem. Kapitel 3.6.1 Abs. 1 LEP 2021 hat die Gemeinde Rieseby die Folgewirkungen durch die Bauleitplanung für die soziale und technische Infrastruktur (Kita, Schule, etc.) zu betrachten.

Obwohl Rieseby als Mittelpunktgemeinde Schwansens längst die Funktion eines ländlichen Zentralortes mit der Grundversorgung seines Nahbereichs ausübt, wurde der Gemeinde der offizielle Status seitens des Landes bisher nicht verliehen. Zentrale Einrichtungen wie die Grundschule mit Sporthalle, vier Kindertagesstätten, ein Jugendtreff, Fachgeschäfte sowie ein großer Vollsortimenter, eine Bankfiliale, Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen, Polizei, Pastorat, Amtsverwaltungsstelle, Alten- und Pflegeheim, Sporteinrichtungen, eine Tankstelle sowie der Anschluss an den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (Bahn und Bus) sind vorhanden. Das dörfliche Leben zeichnet sich insbesondere durch die vielen Aktivitäten der Vereine und Verbände aus.

Im Vorwege der Planung zum nördlich angrenzenden Baugebiet „Südlich Heidegarten“ (15. Änd. F-Plan / B-Plan 26) wurden zahlreiche Infrastruktureinrichtungen im Gemeindegebiet modernisiert, um den zukünftigen Anforderungen zu entsprechen. Der gesamte nun überplante Bereich des Baugebietes „Zur Heide“ wurde dabei berücksichtigt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Die grundlegende Sanierung und Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage,
  • der Neubau der gemeindlichen Kindertagesstätte,
  • die Sanierung der Grundschule,
  • der Neubau des Verbrauchermarktes am Ortsrand in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet,
  • die Modernisierung des Fahrradparkplatzes am Bahnhof,
  • der Neubau zusätzlicher Gewerbebetriebe, wie z.B. ein Bäcker und eine moderne Zahnarztpraxis im Zentrum.

Die Investitionen in den Ausbau dieser Infrastruktureinrichtungen wurden gezielt auf die wachsenden Einwohnerzahl Riesebys hin ausgerichtet.

Die Vereine und Verbände sowie insbesondere die freiwillige Feuerwehr profitieren von vielen neuen Mitgliedern.

Die Gemeinde Rieseby hat demnach die nun geplante großflächige Erweiterung langfristig vorbereitet und fühlt sich gut aufgestellt, um die über den B-Plan 28 und die 17. F-Plan-Änderung erwarteten neuen Einwohner zu versorgen.

Einzig mangelt es in der Gemeinde an Wohnungen für Senioren bzw. Seniorenheimen. Das vorhandene Alten- und Pflegeheim ist aufgrund seines guten Rufes stets voll belegt, auch für die gemeindeeigenen Seniorenwohnungen gibt es eine lange Warteliste. Diesem Mangel soll im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes begegnet werden, indem hier Flächen für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage vorbereitet werden. Die Suche nach einem geeigneten Investor läuft.

Gleichzeitig legt die Gemeinde auch Wert auf die Nachhaltigkeit der Bauleitplanung. So erfolgte der Ausgleich für den nördlichen Bauabschnitt im Gemeindegebiet und auch die aktuelle Planung soll nach Möglichkeit innerhalb des Gemeindegebietes ausgeglichen werden.

3 Planinhalt und Darstellungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbauflächen dargestellt. Diese Darstellung entspricht den gemeindlichen Zielen (siehe Kap. 2) für dieses Plangebiet.

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