Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über neu herzustellende Erschließungsstraßen; lediglich einzelne Grundstücke werden unmittelbar über den Sönderbyer Weg erschlossen. Der Sönderbyer Weg ist ausreichend ausgebaut, um das Plangebiet angemessen anzubinden.

3.3 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut:

Das Gebiet wird von der Schleswig-Holstein Netz GmbH mit Strom versorgt.

Das Gebiet wird nicht über Versorgungsträger an ein Erdgas- oder Fernwärmenetz angeschlossen. Die Versorgung mit Wärme erfolgt durch jeden Bauherrn selbst, z.B. über Wärmepumpen.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über Druckleitungen in die gemeindliche Kläranlage.

Das anfallende Niederschlagswasser des öffentlichen Straßenraumes wird über Versickerungs- und Verdunstungsmulden innerhalb der festgesetzten Grünflächen ‚Bürgerpark‘, die als Grünzäsuren durch das Plangebiet verlaufen, versickert bzw. in ein Regensickerbecken im Westen und ein Rückhaltebecken im äußersten Südosten geleitet. Vor dort erfolgt die dosierte Ableitung an den im Osten gelegenen Vorfluter (Graben II des WBV Koseler Au). Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW 1 des LfU-SH durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Rieseby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

3.4 Immissionsschutz

Das nächstgelegene bestehende Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_301 befindet sich in einem Abstand von mind. 1,5 km südlich des Plangebietes. Hier ist aktuell die Errichtung von sieben Windenergieanlagen geplant, die ggf. auch auf das Plangebiet einwirken können.

Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Nachbargemeinde Gammelby wurde die Planung zu den Windenergieanlagen in o.g. Vorranggebiet vorgestellt.

In diesem Zusammenhang wurden Abbildungen gezeigt, die die Auswirkungen der Anlagen in Bezug auf den Schallschutz sowie den Schattenwurf darstellen. Hieraus wird deutlich, dass das Plangebiet des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 etwa auf Höhe der 35 dB(A)-Linie verläuft und deutlich von der 40 dB(A)-Linie entfernt liegt; demnach werden die Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Auch durch den Schattenwurf sind keine Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten (vgl. Abbildungen auf der folgenden Seite).

Die Gemeinde Rieseby geht demnach davon aus, dass durch die geplanten Windenergieanlagen keine Einwirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind und dass auch durch die Überplanung der Fläche des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 28 keine Auswirkungen auf die geplanten Windenergieanlagen erfolgen werden.

Darstellung ISO Linien Schallausbreitung und ISO Schattenwurflinien Gesamtbelastung (Quelle: Lorica Energiesysteme GmbH & Ca. KG: „Kurzbeschreibung Lorica Windpark Gammelby“, 31. Mai 2022)

Gem. des Entwurfs zur Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (Juli 2025) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_143 in einem Abstand von mind. 740 m südwestlich und das Gebiet PR2_ RDE_009 mind. 900 m südöstlich des Plangebietes.

Die laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby werden in der weiteren Aufstellung des Regionalplanes „Wind“ berücksichtigt.

Aufgrund der Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände werden keine Beeinträchtigungen erwartet.

Hinweise:

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Auf die Grundstücke können Immissionen (Lärm, Staub, Gerüche), die aus einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe resultieren, einwirken.