Das nächstgelegene bestehende Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_301 befindet sich in einem Abstand von mind. 1,5 km südlich des Plangebietes. Hier ist aktuell die Errichtung von sieben Windenergieanlagen geplant, die ggf. auch auf das Plangebiet einwirken können.
Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Nachbargemeinde Gammelby wurde die Planung zu den Windenergieanlagen in o.g. Vorranggebiet vorgestellt.
In diesem Zusammenhang wurden Abbildungen gezeigt, die die Auswirkungen der Anlagen in Bezug auf den Schallschutz sowie den Schattenwurf darstellen. Hieraus wird deutlich, dass das Plangebiet des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 etwa auf Höhe der 35 dB(A)-Linie verläuft und deutlich von der 40 dB(A)-Linie entfernt liegt; demnach werden die Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Auch durch den Schattenwurf sind keine Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten (vgl. Abbildungen auf der folgenden Seite).
Die Gemeinde Rieseby geht demnach davon aus, dass durch die geplanten Windenergieanlagen keine Einwirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind und dass auch durch die Überplanung der Fläche des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 28 keine Auswirkungen auf die geplanten Windenergieanlagen erfolgen werden.
Darstellung ISO Linien Schallausbreitung und ISO Schattenwurflinien Gesamtbelastung
(Quelle: Lorica Energiesysteme GmbH & Ca. KG: „Kurzbeschreibung Lorica Windpark Gammelby“, 31. Mai 2022)
Gem. des Entwurfs zur Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (Juli 2025) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_143 in einem Abstand von mind. 740 m südwestlich und das Gebiet PR2_ RDE_009 mind. 900 m südöstlich des Plangebietes.
Die laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby werden in der weiteren Aufstellung des Regionalplanes „Wind“ berücksichtigt.
Aufgrund der Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände werden keine Beeinträchtigungen erwartet.
Hinweise:
An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Auf die Grundstücke können Immissionen (Lärm, Staub, Gerüche), die aus einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe resultieren, einwirken.