Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das ca. 2,26 ha große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Owschlag südlich der Landesstraße 256. Es umfasst die Flurstücke 66/5, 179, 183 und 190 der Flur 11, Gemarkung Norby und Gemeinde Owschlag. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden durch das vorhandene Gewerbegebiet an der L 265,

- im Westen durch Gewerbeflächen,

- im Süden durch Gewerbeflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Osten durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb sowie Gewerbeflächen.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 2,26 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Owschlag entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Planung verfolgt die Gemeinde Owschlag das Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung weiterer, gewerblich genutzter Flächen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Die Gemeinde hat mit den umgebenden Bebauungsplänen Nr. 14 und Nr. 22 sowie dem Bebauungsplan Nr. 24 in den Jahren 2005 bzw. 2015 und 2021 größere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Landesstraße 256 entwickelt. Diese Gewerbegebiete sind seit einiger Zeit vollständig erschlossen und größtenteils bebaut. Die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 22 dienten vorwiegend der Entwicklung der dort bereits ansässigen Betriebe. Um einem Betrieb die Möglichkeit der Erweiterung zu gewährleisten, sollen die vorhandenen Flächenreserven genutzt werden.

Im Bereich des B-Planes Nr. 22 sind noch zwei Baufelder frei, die nach Aussage des Gewerbetreibenden für die weitere Entwicklung seines Betriebes nicht zur Verfügung stehen, da sie nicht in seinem Eigentum sind und auch mittelfristig nicht zu erwerben sind. Die sonstigen Freiflächen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 22 sind nicht bebaubar und dürfen nur als Lagerflächen genutzt werden. Da der Betrieb sich am Standort vergrößern möchte, sind neue Gemeinschaftsräume sowie ein Bürogebäude nötig. Ergänzend soll eine neue Halle für die Be- und Entladung von Schwerlasttransportern mit Deckenkränen geschaffen werden. Dieser Bedarf kann jedoch auf den derzeit zur Verfügung stehenden Flächen nicht gedeckt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den noch nicht mit einem Bebauungsplan beplanten Bereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes. Da die benachbarte Baumschule einen Teil der ehemaligen Anzuchtflächen nicht mehr benötigt, sollen diese Flächen einer städtebaulich sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Diese Flächen wurden bei der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits berücksichtigt, jedoch noch nicht verbindlich überplant. Nachdem nun die Erschließung des B-Planes Nr. 24 fertiggestellt ist und die Flächen bereits zum Teil bebaut sind, möchte die Gemeinde nun diese Fläche ergänzend mit einem Bebauungsplan überplanen. Die bestehende Erschließung führt bis an das Plangebiet heran.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 22.620 m² mit folgender Unterteilung:

Gewerbegebiete ca. 20.646 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 572 m²

Fläche für die Landwirtschaft ca. 545 m²

Grünflächen ca. 857 m²

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.

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