Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

Begründung

2 Räumliche Ausgangssituation

Das ca. 2,26 ha große Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Owschlag südlich der Landesstraße 256 und wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden durch das vorhandene Gewerbegebiet an der L 265,

- im Westen durch Gewerbe- und Industrieflächen,

- im Süden durch Gewerbeflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Osten durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb sowie Gewerbeflächen.

3 Ökologische Ausstattung

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand der Ortschaft Owschlag umgeben von bestehenden Gewerbegebieten.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche, die ehemals durch die benachbarte Baumschule genutzt worden ist. Die Fläche liegt aktuell brach und hat sich ruderal entwickelt (RHg). Als Bewuchs sind u.a. Gräser, Beifuß, Distel, Königkerze, Sauerampfer, Goldrute und Große Klette vorzufinden. Stellenweise treten zudem Flatterbinse, Schilf und Ginster auf. Vereinzelt finden sich Schwertlilie und Bambus im Nordwesten der Fläche. Es handelt sich hierbei vermutlich um Reste der gärtnerischen Nutzung im Plangebiet. Im Nordosten wird ein kleiner Flächenteil von Brombeere dominiert.

Westlich der Ruderalflur verläuft ein unbefestigter Weg auf dem Betriebsgelände des ansässigen Gewerbebetriebes.

Im Norden wird die Ruderalflur teilweise durch einen durchgewachsenen Knick (HWb, §) begrenzt. Auf dem Knick stocken u.a. Stiel-Eiche, Pappel, Fichte, Hasel und Teebusch. Stärkere Überhälter sind vorhanden.

Das südwestliche Plangebiet umfasst einen kleinen Teil einer Ackerfläche (AAy), die im Rahmen des B-Planes Nr. 22 für eine Zufahrt überplant wurde. Die Ackerfläche ist nach Norden nur durch einen Saumstreifen begrenzt.

Außerhalb des Plangebietes befinden sich bestehende Gewerbebetriebe bzw. ausgewiesene Gewerbeflächen. Nordwestlich außerhalb befindet sich ein kleines Regenrückhaltebecken. An der Grenze zur östlich angrenzenden Baumschule ist ein Erdwall vorhanden, auf dem einzelne, junge Gehölze stocken. Der Wall ist ca. 1,60 m hoch und zur Untergliederung des Baumschulgeländes angelegt worden. Es handelt sich nicht um einen nach § 21 LNatSchG geschützten Knick.

4 Naturschutzrechtliche Einordnung

Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit intensiv durch die benachbarte Baumschule genutzt, liegt nun aber brach. Es weist eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf. Besonders zu berücksichtigen ist jedoch der Knick an der nördlichen Grenze des Plangebietes.

Das Plangebiet soll zukünftig als Gewerbegebiet entwickelt und durch den nordwestlich angrenzenden Gewerbebetrieb mitgenutzt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits entsprechend dargestellt. Innerhalb des Plangebietes wird es durch die geplante Bebauung zu flächigen Bodenversiegelungen kommen, die nicht nur die Bodenfunktionen, sondern auch den natürlichen Wasserhaushalt (Erhöhung des Oberflächenabflusses) stören.

Der Knick im nördlichen Plangebiet soll im Zuge der Planung als geschütztes Biotop erhalten werden. Der Knick wurde bereits im Ursprungsplan als zu erhaltend festgesetzt. Weitere Knicks auf den benachbarten Gewerbeflächen sind ebenfalls erhalten worden, weswegen davon ausgegangen werden kann, dass auch der Knick an der Grenze zur Erweiterung künftig als geschütztes Biotop bestehen bleiben kann. In der Vergangenheit hat sich der Knick zwischen zwei verschiedenen Gewerbebetrieben befunden, künftig wird nur ein Anlieger für die Knickpflege zuständig sein. Betriebsabläufe werden durch den Knick nicht gestört. Eine Verbindung des bisherigen Betriebsgeländes und der Erweiterungsfläche soll im Südwesten der Erweiterungsfläche erfolgen.

Im südwestlichen Plangebiet wird ein neuer Knick als Abgrenzung zu einer Ackerfläche aufgesetzt. Bei der Festsetzung handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme, die aus der Ursprungsplanung stammt und bislang nicht umgesetzt wurde. Eine ursprünglich festgesetzte Verkehrsfläche entfällt, dafür werden Gewerbeflächen, private Grünflächen sowie eine Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt,

Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht konkret ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Hüttener Berge“ (Verordnung vom 16.03.1998). Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet nicht vor. Ca. 450 m westlich beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Ochsenweg im Kropper Busch“.

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind nicht betroffen. Wald ist ebenfalls nicht vorhanden.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich mit dem FFH- Gebiet 1623-306 „Owschlager See“ ca. 1,9 km südöstlich des Plangebietes. Zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet befindet sich die Ortschaft Owschlag. Neuartige Störungen des Gebietes werden durch die Neuplanung nicht verursacht. Zudem sind von dem Vorhaben keine Wirkfaktoren zu erwarten, die sich nachteilig auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes auswirken können.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind mit dem Knick (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG) an der nördlichen Plangebietsgrenze vorhanden. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält keine Darstellungen für das Plangebiet.