Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Im Zuge des Planverfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 24 wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen erstellt, in dem die Auswirkungen durch das aktuelle Gewerbegebiet auf die Nachbarschaft des Plangebietes und der Außenlärm untersucht wurden. Im Gewerbegebiet ist keine Wohnungen für Betriebsinhaber bzw. -leiter zulässig.
Bei Einhaltung der im schalltechnischen Gutachten vorgesehenen und im Text „Teil B“ des Bebauungsplanes festgesetzten Emissionskontinente und Schutzmaßnahmen werden Emissionen soweit gemindert, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes nicht zu erwarten sind.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Das Plangebiet ist bereits im F-Plan als Gewerbefläche dargestellt. Es erfolgt eine Nachnutzung einer nicht mehr benötigten Baumschulfläche.
Schutzgut Boden
Die GRZ wird mit 0,6 festgesetzt. Eine im B-Plan Nr. 22 festgesetzte, aber nicht umgesetzte Verkehrsfläche wird überplant und in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Ein Ausgleich für die zulässigen Bodenversiegelungen wird erbracht.
Schutzgut Wasser
Das innerhalb des Plangebietes anfallende Niederschlagswasser ist vorrangig durch geeignete Vorkehrungen zu versickern. Abgeleitetes Niederschlagswasser wird zusammen mit dem Oberflächenwasser der öffentlichen Straßenflächen einem neu angelegten Regenrückhaltebecken zugeleitet und dosiert der RW-Vorflut zugeführt wird. Der weitgehende Erhalt von randlichen Gehölzstrukturen und die Neupflanzung von Bäumen fördert die Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Die Firsthöhe wird auf max. 12,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Fensterlose Fassaden sind ab einer Länge von 40 m zu begrünen. Der Knick am nördlichen Rand des Plangebietes zwar entwidmet, bleibt aber als Grünstruktur erhalten. Zusätzlich werden Baumpflanzungen festgesetzt.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.