Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurde eine Bewertung nach A-RW-1 und ein Schallgutachten, beides im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 24 erstellt, in der Planung berücksichtigt. Beide Gutachten umfassen auch das aktuelle Plangebiet.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer - sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen. Die Informationen des LfU aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kurzfristigen Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein hingewiesen. Diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B (hier insbesondere der Erhaltungs- und Anpflanzgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen),
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text (Teil B),
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches vor Baubetrieb,
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden,
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter / geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG,
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG),
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur(Boden)denkmälern (§ 15 DSchG),
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Zusammenfassung

Mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Owschlag wird am westlichen Ortsrand eine neue Gewerbefläche ausgewiesen. Es wird ein Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,6 festgesetzt. Die Gebäudehöhe wird auf 12,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Zusätzlichen werden entlang des zu erhaltenden Knicks und eines neu herzustellenden Knicks private Grünflächen festgesetzt. Im südlichen Plangebiet wird außerdem Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächenteil wurde im Ursprungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt. Diese wird jedoch nicht benötigt und entfällt mit der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Betriebsleiterwohnungen werden ausgeschlossen. Für den Bebauungsplan Nr. 24 wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das auch das aktuelle Plangebiet umfasst und dessen Ergebnisse berücksichtigt worden sind. Erhebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut können bei Einhaltung der Emissionskontingente und Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Der vorhandene Knick im Plangebiet wird zwar entwidmet, bleibt aber als Grünstruktur erhalten. Die Entwidmung wird ausgeglichen. Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG gegenüber streng geschützten Tierarten sind bei Erhalt des Knicks nicht zu erwarten. Im südwestlichen Plangebiet entsteht ein neuer Knick, bei dem es sich um eine Ausgleichsmaßnahme aus der Ursprungsplanung handelt.

Schutzgut Fläche: Das Plangebiet wird künftig als Gewerbegebiet genutzt. Es erfolgt die Nachnutzung einer nicht mehr benötigten Baumschulfläche. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als Gewerbegebiet dargestellt. Ein erheblicher Flächenverbrauch erfolgt durch die Festsetzung des Gewerbegebietes nicht.

Schutzgut Boden: Versiegelungen erfolgen durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer GRZ von 0,6 (= 60 %). Für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten darf die Grundflächenzahl bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. Eine bislang festgesetzte Verkehrsfläche entfällt und wird in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Entsprechend der Bilanzierung wird eine Ausgleichsfläche von insgesamt 8.239 m² Größe als Ausgleich für die zulässigen Versiegelung notwendig. Diese wird über ein Ökokonto zur Verfügung gestellt.

Schutzgut Wasser: Im Plangebiet anfallendes Niederschlagswasser wird vorrangig auf den Grundstücken versickert bzw. in einem neu angelegten Regenrückhaltebecken gesammelt und geregelt abgeleitet. Um die erhöhte Stofffracht zuverlässig abzuscheiden und einen konsequenten Gewässerschutz sicherzustellen wird in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine qualitative Nachrüstung mit modernen Behandlungsstufen erfolgen. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht direkt betroffen.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche Bebauung in der Gemeinde Owschlag werden sich aufgrund der häufigen Winde keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas und der Luftqualität ergeben.

Schutzgut Landschaft: Das Landschaftsbild ist durch die umliegenden Gewerbeflächen vorbelastet. Das Plangebiet ist kaum einsehbar. Die zulässige Firsthöhe der zusätzlichen Bebauung wird entsprechend der angrenzenden Gewerbeflächen mit 12,0 m festgesetzt. Insgesamt ist eine geringen Auswirkung auf das Landschaftsbild zu erwarten. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen und die Knickneuanlage.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren und der Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Owschlag sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen. Auswirkungen auf den Boden (Versiegelungen) sind ausgleichbar. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: