Mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Owschlag wird am westlichen Ortsrand eine neue Gewerbefläche ausgewiesen. Es wird ein Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,6 festgesetzt. Die Gebäudehöhe wird auf 12,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Zusätzlichen werden entlang des zu erhaltenden Knicks und eines neu herzustellenden Knicks private Grünflächen festgesetzt. Im südlichen Plangebiet wird außerdem Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächenteil wurde im Ursprungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt. Diese wird jedoch nicht benötigt und entfällt mit der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes.
Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Betriebsleiterwohnungen werden ausgeschlossen. Für den Bebauungsplan Nr. 24 wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das auch das aktuelle Plangebiet umfasst und dessen Ergebnisse berücksichtigt worden sind. Erhebliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut können bei Einhaltung der Emissionskontingente und Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Der vorhandene Knick im Plangebiet wird zwar entwidmet, bleibt aber als Grünstruktur erhalten. Die Entwidmung wird ausgeglichen. Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG gegenüber streng geschützten Tierarten sind bei Erhalt des Knicks nicht zu erwarten. Im südwestlichen Plangebiet entsteht ein neuer Knick, bei dem es sich um eine Ausgleichsmaßnahme aus der Ursprungsplanung handelt.
Schutzgut Fläche: Das Plangebiet wird künftig als Gewerbegebiet genutzt. Es erfolgt die Nachnutzung einer nicht mehr benötigten Baumschulfläche. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als Gewerbegebiet dargestellt. Ein erheblicher Flächenverbrauch erfolgt durch die Festsetzung des Gewerbegebietes nicht.
Schutzgut Boden: Versiegelungen erfolgen durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer GRZ von 0,6 (= 60 %). Für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten darf die Grundflächenzahl bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. Eine bislang festgesetzte Verkehrsfläche entfällt und wird in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Entsprechend der Bilanzierung wird eine Ausgleichsfläche von insgesamt 8.239 m² Größe als Ausgleich für die zulässigen Versiegelung notwendig. Diese wird über ein Ökokonto zur Verfügung gestellt.
Schutzgut Wasser: Im Plangebiet anfallendes Niederschlagswasser wird vorrangig auf den Grundstücken versickert bzw. in einem neu angelegten Regenrückhaltebecken gesammelt und geregelt abgeleitet. Um die erhöhte Stofffracht zuverlässig abzuscheiden und einen konsequenten Gewässerschutz sicherzustellen wird in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine qualitative Nachrüstung mit modernen Behandlungsstufen erfolgen. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht direkt betroffen.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche Bebauung in der Gemeinde Owschlag werden sich aufgrund der häufigen Winde keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas und der Luftqualität ergeben.
Schutzgut Landschaft: Das Landschaftsbild ist durch die umliegenden Gewerbeflächen vorbelastet. Das Plangebiet ist kaum einsehbar. Die zulässige Firsthöhe der zusätzlichen Bebauung wird entsprechend der angrenzenden Gewerbeflächen mit 12,0 m festgesetzt. Insgesamt ist eine geringen Auswirkung auf das Landschaftsbild zu erwarten. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen und die Knickneuanlage.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren und der Entfernungen nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung:
Mit der Umsetzung der Inhalte der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Owschlag sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen. Auswirkungen auf den Boden (Versiegelungen) sind ausgleichbar. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.
Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.