Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Standortalternativen

Mit der Planung verfolgt die Gemeinde Owschlag das Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung weiterer, gewerblich genutzter Flächen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Die Gemeinde hat mit den umgebenden Bebauungsplänen Nr. 14 (Gewerbegebiet Kamp) und Nr. 22 (Industriegebiet an der Landesstraße) sowie dem Bebauungsplan Nr. 24 in den Jahren 2005 bzw. 2015 und 2021 größere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Landesstraße 256 entwickelt.

Das Plangebiet soll künftig einem ansässigen Gewerbebetrieb die notwendigen Erweiterungsmöglichkeiten bieten. In den vorgenannten Bebauungsplänen befinden sich keine für das Unternehmen nutzbaren Flächen. Die Flächen der bestehenden B-Pläne sind zum Teil bereits bebaut, verkauft oder stimmen nicht mit den Anforderungen einer Erweiterungsfläche für das Unternehmen überein. Die von der Baumschule nicht mehr benötigte und daher brachliegende Fläche ist optimal für eine Entwicklung des Betriebs aufgrund der unmittelbaren Nähe und dementsprechend einer möglichen Zusammenlegung des gesamten Betriebes.

Da die Fläche über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt wird, ist diese Fläche bevorzugt zu entwickeln. Weitere freie gewerbliche Bauflächen sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Eine sinnvolle Standortalternative besteht für die vorliegende Planung nicht.

4.2 Planungsalternativen

Das Plangebiet bietet aufgrund seiner Größe und strukturellen Ausstattung keine Planungsalternativen. Der Knick wird mit der Planung berücksichtigt, muss aber aufgrund der Lage zwischen zwei Gewerbebetrieben entwidmet werden.

Die Planung umfasst auch einen Teil des B-Planes Nr. 22. Eine hier festgesetzte, aber bislang nicht umgesetzte und auch nicht benötigte Verkehrsfläche wird im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes überplant. Ein bislang ackerbaulich genutzter Teil wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Der Bereich unmittelbar südlich der Ruderalflur wird als Gewerbegebiet überplant. Zusätzlich wird eine private Grünfläche festgesetzt, in der ein Knick aufgesetzt wird, der im Zuge des B-Planes Nr. 22 als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen war. Die Planung berücksichtigt an dieser Stelle die geänderten Standortanforderungen und passt die zulässigen Nutzungen an.

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