Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

4.1 Die Struktur des in der Planzeichnung gekennzeichnete und als ‚zu entwidmende‘ festgesetzten Knicks ist dauerhaft zu erhalten.

4.2 Auf den Baugrundstücken ist die Errichtung von sämtlichen baulichen Anlagen in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß des festgesetzten Knicks nicht zulässig.

4.3 Der im Plan bezeichnete neu aufzusetzende Knick ist mit heimischen, standortgerechten Gehölzen (4 Pflanzen je m, versetzt) zu bepflanzen. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

4.4 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als ‚zu erhaltend‘ festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu sichern und bei Abgang zu ersetzen.

4.5 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißen Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

4.6 Innerhalb des Gewerbegebietes ist je angefangene 800 m² befestigter Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 16 cm zu verwenden.

4.7 Fensterlose Fassaden sind je angefangene 40 m² mit einem Klettergehölz zu begrünen.

4.8 Innerhalb des Gewerbegebietes ist das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben oder -schächte) in den Untergrund zu versickern.

4.9 Innerhalb des Gewerbegebietes darf von den Grundstücken nur die Menge an Niederschlagswasser abgeleitet werden, die auf max. 20 % der Grundstücksfläche anfällt. Das auf den übrigen Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben oder -schächte) in den Untergrund zu versickern.

4.10 Gewerbebetriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, können das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ausnahmsweise aus vollständig ableiten. Hierbei ist der Abfluss jedoch so zu begrenzen, dass nicht mehr Niederschlagswasser abfließt, als auf 20 % der Grundstücksfläche anfällt.

4.11 Zur Kompensation werden der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 22 folgende Flächen zugeordnet:

  • Abbuchung von 8.239 m² aus dem Ökokonto Az.: 67.20.35-Owschlag-3 in der Gemeinde Owschlag
  • Abbuchung 100 m Knick aus dem Ökokonto-Knick Az.: 661.4.04.048.2019 im Kreis Schleswig-Flensburg

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und Darstellungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Festsetzung privater Grünflächen – Knickschutz
  • Darstellung des vorhandenen, zu entwidmenden Knicks
  • Festsetzung zur erhaltender Bäume
  • Darstellung eines neu herzustellenden Knicks

3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen

Knickausgleich

Für die Entwidmung eines 100 m langen Knickabschnittes im Plangebiet müssen 100 m Knickausgleich erbracht werden. Da dem Vorhabenträger dafür keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, erfolgt der Knickausgleich über ein Ökokonto-Knick, das beim Kreis Schleswig-Flensburg unter dem Az. 661.4.04.048.2019 geführt wird.

Das Ökokonto-Knick besteht aus mehreren Teilstücken, die zwischen Groß Rheide und Jagel gelegen sind, und befindet sich im Naturraum der Schlesiger Vorgeest in den benachbarten Amtsbereichen Kropp-Stapelholm und Haddeby. Der Vorhabenträger hat über einen entsprechenden Vertrag die notwendigen 100 Ökopunkte-Knick erworben.

Die Knickneuanlage im südwestlichen Plangebiet wurde bereits in der Ursprungsplanung als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt, aber bislang nicht umgesetzt.

Der Knickwall ist mit einer Sohlenbreite von 3,00 m, einer Kronenbreite von 1,50 m und einer von Höhe 1,30 m anzulegen. Der Knickwallkern ist aus mineralischem Boden zu erstellen und mit einer Schicht Oberboden abzudecken. Die Wallkrone ist mit einer leichten Mulde zu versehen. Der Knick ist mit heimischen, standortgerechten Gehölzen (4 Pflanzen je m, versetzt) zu bepflanzen. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

Die Gehölze können aus folgenden Arten ausgewählt werden:

Hasel (Corylus avellana), Schlehdorn (Prunus spinosa),

Hainbuche (Carpinus betulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus),

Schneeball (Viburnum opulus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),

Weißdorn (Crataegus div. spec.), Weiden (Salix div. spec.),

frühe Traubenkirsche (Prunus padus), Vogelkirsche (Prunus avium),

Sal-Weide (Salix caprea), Rotbuche (Fagus sylvatica),

Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus),

Stieleiche (Quercus robur), Schwarzerle (Alnus glutinosa),

Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster),

Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), schwarzer Holunder (Sambucus nigra).

Flächenausgleich

Der Ausgleich wird über ein Ökokonto erbracht, welches beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Owschlag-3 geführt wird. Das Ökokonto besteht aus drei Teilflächen und wurde ca. 3 km nördlich des Plangebietes auf dem Flurstück 103 Flur 2 (Fläche 1), Teilen der Flurstücke 22 und 23 Flur 1 (Fläche 2) und Flurstück 184 sowie einem Teil des Flurstücks 7 Flur 3 (Fläche 3), alle Gemarkung Norby, eingerichtet. Das Ökokonto umfasst insgesamt 56.963 Ökopunkte (Fläche 1: 39.767 Ökopunkte, Fläche 2: 9.940 Ökopunkte, Fläche 3: 7.256 Ökopunkte).

Aus dem Ökokonto sollen die erforderlichen 8.239 Ökopunkte (ÖP) aus der Fläche 1 als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Owschlag beansprucht werden.

Folgende Maßnahmen wurden zur Aufwertung auf der Fläche 1 durchgeführt:

  • Grünlandneuanlage durch die Aussaat einer Extensiv-Grünlandmischung nach einer Bodenbearbeitung,
  • Entwicklung eines artenreichen, nährstoffarmen Grünlandes,
  • Kein Einsatz mineralischer oder organischer Dünger und Pflanzenschutzmittel,
  • Pflegemahd ab dem 15.07. eines Jahres, max. 2 Schnitte, Abfuhr des Mähgutes, kein Walzen oder Schleppen als Pflegemaßnahmen,
  • Aufweitung des östlich gelegenen Grabens (Böschungsneigung 1:4).

Aus dem Ökokonto wird eine tatsächliche Fläche von 6.584 m² beansprucht. Dieser reduzierte Flächenausgleich ergibt sich zum einen aus dem Ausgangszustand des Ökokontos mit hohem ökologisches Aufwertungspotenzial und zum anderen durch die Lage im Biotopverbundsystem sowie die durchgeführten artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität für heimische Tierarten wie z.B. Amphibien. Insgesamt sind kleinräumige Habitatstrukturen entstanden, welches in der vergleichsweisen strukturarmen Umgebung (vorrangig Acker mit monokultureller Nutzung) eine besondere Bedeutung für heimische Tierarten bieten kann.

Vor diesem Hintergrund der erhöhten naturschutzfachlichen Wertigkeit der Ökokontofläche wird der flächenmäßig notwendige Ausgleich von 8.239 m² auf eine tatsächliche Ausgleichsfläche von 6.584 m² reduziert. Die flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche im Ökokonto ist dem Anhang zu entnehmen.

4 Planungsalternativen

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