Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"
Textliche Festsetzungen
1.1 Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO)
Der Plangeltungsbereich wird als reines Wohngebiet festgesetzt und dient vorwiegend dem Wohnen.
Im Plangeltungsbereich sind
- Wohngebäude,
- Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienen
generell zulässig.
Ausnahmsweise können
- Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen,
- kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, die der Hauptnutzung des Gebäudes baulich untergeordnet sind,
- sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke
zugelassen werden.
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB)
Die überbaubare Grundfläche bezieht sich auf ein Gebäude im Baufeld je Baugrundstück.