Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"
Textliche Festsetzungen
9.1. Einfriedungen
An allen Grundstücksgrenzen sind Einfriedungen durch standortgerechte und heimische Anpflanzungen vorzunehmen. Ergänzend zu den Anpflanzungen sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig.