Planungsdokumente: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp-Westteil/Ferienhausgebiet"

Begründung

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt ca. 2,4 km nördlich der Planbereichsflächen und wird daher nicht beeinträchtigt.

2 Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I möchte die Gemeinde Damp in dem ca. 1.390 m² großen Plangebiet u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von drei Ferienhäusern schaffen.

Das Ostseebad Damp ist mit 360.000 touristischen sowie 300.000 gesundheitstouristischen Übernachtungen und bis zu 600.000 Tagesgästen pro Jahr ein bedeutender Tourismusort für die Region Schwansen. Die Gemeinde Damp bemüht sich seit vielen Jahren den Tourismus im Ostseebad Damp zu sichern und auszubauen. Hierzu sind v.a. im zentralen Bereich des Ostseebades umfangreiche Maßnahmen durchgeführt worden. Aufgrund des stärker werdenden Wettbewerbes im touristischen Segment und vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungen an der Ostseeküste, möchte die Gemeinde das Ostseebad Damp durch zusätzliche touristische Angebote behutsam ausbauen und so den Standort langfristig sichern.

Auf den Flurstücken 923, 82/13 und 82/15 befinden sich Gebäude, die z.T. schon vor der Entwicklung des Ferienhausgebietes 'Ostseebad Damp' vorhanden waren. Für diese Grundstücke wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/I die Festsetzung als Sondergebiet 'Personalwohnungen' aus dem ursprünglichen Gesamtplan (B-Plan Nr. 5) übernommen. Nun liegen durch den Verkauf des Grundstückes Schweineweide 11 diesbezüglich neue Bedingungen vor. Im Sinne einer Harmonisierung mit den umliegenden Nutzungen und einer flächensparenden Bebauung möchte die Gemeinde Damp hier nun eine Nachverdichtung mit Ferienhäusern ermöglichen. Damit verfolgt die Gemeinde Damp weiterhin das Ziel, die touristische Nutzung im Ferienhausgebiet zu stärken und zu modernisieren.

3 Planinhalt und Festsetzungen