Planungsdokumente: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp-Westteil/Ferienhausgebiet"

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Durch die Vorschriften zur Gestaltung, die z.T. in der Planzeichnung (Teil A) und z.T. im Text (Teil B) der Satzung festgelegt sind, wird die zulässige Dachneigung mit 60° festgesetzt. Damit soll der für das Ferienhausgebiet Damp typische Baustil der 'Nurdachhäuser' erhalten bleiben. Da bei der vorgegebenen Dachneigung und der begrenzten Grundfläche der Gebäude zeitgemäße Grundrisse und Nutzungen v.a. im Obergeschoss nur schwer darstellbar sind, hat die Gemeinde eine Festsetzung mit aufgenommen, nach der Nebendachflächen auch mit anderen Dachneigungen zulässig sind, wenn sie höchstens 30 % der Grundfläche des Gebäudes einnehmen. Damit wird es möglich, die Gebäude z.B. mit Zwerchgiebeln zu versehen und damit die nutzbare Grundfläche spürbar zu erhöhen, ohne den Gestaltungsgrundsatz der 'Nurdachhäuser' aufzugeben. Damit setzt die Gemeinde Damp die behutsame Modernisierung des Ferienhausgebietes fort.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Straße Schweineweide über eine private Verkehrsfläche auf dem Flurstück 292. Diese private Verkehrsfläche wurde im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Flurstücke 924, 925, 926, 82/13 und 82/15 versehen, um die Erschließung dieser Grundstücke zu sichern. Die Breite dieser Verkehrsfläche beträgt mindestens 3,50 m.

Innerhalb des Geltungsbereiches dieser 9. Änderung wird die o.g. private Verkehrsfläche mit einem kleinen Wendeplatz fortgesetzt. Die Verkehrsfläche wird mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Erschließung der neu entstehenden Grundstücke auf dem Flurstück 82/15 versehen.

Die erforderlichen Stellplätze sind innerhalb des Planbereiches nachzuweisen.

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden und werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut.

Das Gebiet wird von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Gas und Strom versorgt.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an das vorhandene Schmutzwasserleitungsnetz in die örtliche Kläranlage der Gemeinde Damp. Die Sicherung der Leitungstrassen erfolgt über die Festsetzung von Leitungsrechten auf dem Grundstück 1.

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser wird in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet. Die Sicherung der Leitungstrassen erfolgt über die Festsetzung von Leitungsrechten auf dem Grundstück 3.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Die Müllsammelbehälter sind an den Abfuhrtagen an der Straße Schweineweide zur Abholung bereit zu stellen. Alternativ kann ein kostenpflichtiger Hol- und Bringservice mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde vereinbart werden.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.