Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 f „Hafenstraße“

Wedel

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 77 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Wedel

Planungsanlass

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Interesse des Grundstückseigentümers/Vorhabenträgers, ein Wohnprojekt an der Stelle der nicht mehr benötigten Gewerbehalle und sonstigen Gebäude im rückwärtigen Bereich der Grundstücke der Hafenstraße Nr. 26 bis 32 zu errichten.

Der städtebauliche Rahmenplan „Stadthafen Wedel“ (2008) sowie dessen 1., 2. und 3. Fortschreibung (2010, 2014 und 2017) sieht u. a. die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung des Schulauer Hafens und seines Umfeldes zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Stadt Wedel als Wohn- und Wirtschaftsstandort vor. Im Rahmen der Sanierung soll auch das Areal zwischen Hafenstraße und Schulauerstraße zu einem attraktiven Wohnquartier mit Elbblick entwickelt werden. Als erster Baustein zur Realisierung der „Maritimen Meile“ wurde das Quartier „Ladiges Elbpark“ realisiert. Das Quartier „Strandweg / Treppenviertel Süd“ bildet den zweiten Baustein und wurde in den letzten Jahren fertig gestellt.

Der zurzeit im Wesentlichen gewerblich genutzte Geltungsbereich des B-Plans 20 f kann die Entwicklung fortsetzen und ist als weiteres Ziel in die 3. Fortschreibung des Rahmenplans mit aufgenommen worden. Das angestrebte Wohnquartier sieht eine Wohnbebauung in Form von fünf Punkthäusern in vier- bzw. fünfgeschossiger Bauweise vor. Die Pkw-Stellplätze werden zum Großteil in einer Tiefgarage untergebracht, die von der Hafenstraße erschlossen wird. Für die geplante Bebauung ist der Abriss der Sheddachhalle sowie von Gebäudeteilen im rückwärtigen Bereich der Bebauung Hafenstraße 26, 28, 30 und 32 notwendig.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 f „Hafenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um an diesem Standort Wohnraum durch Nachverdichtung entsprechend des geplanten Vorhabens zu realisieren. Die Ziele des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:

1. Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im westlichen Teil des Plangebiets sowie eines Mischgebietes entlang der Hafenstraße.

2. Festsetzung von Gebäudehöhen unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten des Wedeler Geesthanges und der angrenzenden Gebäudestrukturen.

3. Sicherung einer gartengestalterischen Durchgrünung des Wohnquartiers.

4. Festsetzung von Flächen für Stellplätze und Tiefgarage und ihre Zufahrten. Beachtung der Immissions- und Altlastensituation aus der Nachbarschaft bzw. durch die langjährige Gewerbenutzung.

Ansprechperson

Stadt Wedel:
Herr Torben Klaucke
Stadtplaner HAK
E-Mail: t.klaucke@stadt.wedel.de

Architektur + Stadtplanung:
Frau Natahlie Grabbert
E-Mail: n.grabbert@archi-stadt.de

Datenschutzbeauftragter:
IT-Zweckverband kommunit
Ramskamp 71-75
25337 Elmshorn
E-Mail: datenschutz@kommunit.de
Telefon: 04121/ 6404-929

Aktuelle Mitteilungen

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: