Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 f „Hafenstraße“
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 77 Tage –durchführende Organisation
Stadt WedelPlanungsanlass
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Interesse des Grundstückseigentümers/Vorhabenträgers, ein Wohnprojekt an der Stelle der nicht mehr benötigten Gewerbehalle und sonstigen Gebäude im rückwärtigen Bereich der Grundstücke der Hafenstraße Nr. 26 bis 32 zu errichten.
Der städtebauliche Rahmenplan „Stadthafen Wedel“ (2008) sowie dessen 1., 2. und 3. Fortschreibung (2010, 2014 und 2017) sieht u. a. die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung des Schulauer Hafens und seines Umfeldes zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Stadt Wedel als Wohn- und Wirtschaftsstandort vor. Im Rahmen der Sanierung soll auch das Areal zwischen Hafenstraße und Schulauerstraße zu einem attraktiven Wohnquartier mit Elbblick entwickelt werden. Als erster Baustein zur Realisierung der „Maritimen Meile“ wurde das Quartier „Ladiges Elbpark“ realisiert. Das Quartier „Strandweg / Treppenviertel Süd“ bildet den zweiten Baustein und wurde in den letzten Jahren fertig gestellt.
Der zurzeit im Wesentlichen gewerblich genutzte Geltungsbereich des B-Plans 20 f kann die Entwicklung fortsetzen und ist als weiteres Ziel in die 3. Fortschreibung des Rahmenplans mit aufgenommen worden. Das angestrebte Wohnquartier sieht eine Wohnbebauung in Form von fünf Punkthäusern in vier- bzw. fünfgeschossiger Bauweise vor. Die Pkw-Stellplätze werden zum Großteil in einer Tiefgarage untergebracht, die von der Hafenstraße erschlossen wird. Für die geplante Bebauung ist der Abriss der Sheddachhalle sowie von Gebäudeteilen im rückwärtigen Bereich der Bebauung Hafenstraße 26, 28, 30 und 32 notwendig.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 f „Hafenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um an diesem Standort Wohnraum durch Nachverdichtung entsprechend des geplanten Vorhabens zu realisieren. Die Ziele des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:
1. Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im westlichen Teil des Plangebiets sowie eines Mischgebietes entlang der Hafenstraße.
2. Festsetzung von Gebäudehöhen unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten des Wedeler Geesthanges und der angrenzenden Gebäudestrukturen.
3. Sicherung einer gartengestalterischen Durchgrünung des Wohnquartiers.
4. Festsetzung von Flächen für Stellplätze und Tiefgarage und ihre Zufahrten. Beachtung der Immissions- und Altlastensituation aus der Nachbarschaft bzw. durch die langjährige Gewerbenutzung.
Ansprechperson
Stadt Wedel:
Herr Torben Klaucke
Stadtplaner HAK
E-Mail: t.klaucke@stadt.wedel.de
Architektur + Stadtplanung:
Frau Natahlie Grabbert
E-Mail: n.grabbert@archi-stadt.de
Datenschutzbeauftragter:
IT-Zweckverband kommunit
Ramskamp 71-75
25337 Elmshorn
E-Mail: datenschutz@kommunit.de
Telefon: 04121/ 6404-929