Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby

Begründung

3 Ökologische Ausstattung

Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Lebensraumtypen werden nachfolgend kurz zusammengefasst dargestellt.

Acker (AAy)

Der Geltungsbereich wird bislang als Acker landwirtschaftlich zum Getreideanbau genutzt. Aufgrund des Bodenumbruchs und der Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist die Fläche bislang nur untergeordnet als Lebensraum geeignet.

Knick (HWy)

Ein Knick befindet sich an der östlichen Grenze des Plangebietes.

Außerhalb verläuft südlich des Plangebietes ein weiterer Knick. Südöstlich liegt ein dicht von Gehölzen umgebenes Stillgewässer.

4 Naturschutzfachliche Einordnung

Der Planbereich selbst ist als Ackerfläche in der Nähe zur bebauten Ortschaft Schönhagen grundsätzlich vorbelastet und mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Besonders zu berücksichtigen ist jedoch der östlich gelegene Knick. Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichtes wird eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereiches entsprechend der Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (LfU 2024) durchgeführt.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000 Gebiete sind das ca. 1,25 km östlich gelegene FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“. Das FFH-Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ und das Europäische Vogelschutzgebiet 1326-301 „Schlei“ liegen ca. 1,5 km südlich des Plangebietes. Auswirkungen auf diese Natura 2000 Gebiete sind aufgrund der Entfernung und der Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.

Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet ‚Schwansener Ostseeküste‘ sowie im großflächigen Naturpark Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für den Planbereich oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein grenzen ebenso wie Waldflächen nicht an.

Geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG sind durch den Knick im Osten des Planbereiches gegeben. Südlich verläuft ein weiterer Knick. Südöstlich liegt ein dicht von Gehölzen umgebenes Stillgewässer, das dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt. Gemäß Biotopbogen handelt es sich um ein stark beschattetes Kleingewässer ohne Ufervegetation. Auf der Restwasserfläche entwickelt sich Teichlinse.

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch die Bebauung und die Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu erwarten. Die Rodung von Knickabschnitten ist nach jetziger Planung nicht vorgesehen. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

5 Vorgesehener Untersuchungsumfang

Es ist vorgesehen innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:

Schutzgut Mensch:

Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes 'BHKW' vor. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich ca. 220 m südlich bzw. ca. 300 m östlich des Plangebietes. Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) beteiligt und hiermit um Mitteilung zu ggf. notwendigen Untersuchungen (Lärm, Geruch, Stickstoff, Abstände etc.) gebeten.

Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Das Plangebiet liegt in einem großflächigen Kernbereich für Tourismus und Erholung. Maßnahmen zur besseren Einbindung in die Landschaft werden ermittelt und dargestellt.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Stand 2016) maßgeblich. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.

Die dem LfU vorliegenden Daten der LANIS-Datenbank zu Pflanzen und Tieren werden berücksichtigt.

Für die Belange des Knickschutzes werden die nicht mehr gültigen „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt.

Schutzgut Fläche:

Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.

Schutzgut Boden:

Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs unter Berücksichtigung des Leitfadens zum Bodenschutz beim Bauen ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses ist für die Bodenversiegelungen bei den hier vorhandenen Flächen mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 zur Verfügung zu stellen.

Schutzgut Wasser:

Oberflächengewässer sind im Planbereich nicht vorhanden. Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planung werden bislang unversiegelte Flächen überbaut, wodurch Veränderungen des Oberflächenabflusses und der Verdunstung verursacht werden.

Im Osten des Plangebietes sind in der Starkregengefahrenkarte des Landes Schleswig-Holstein extreme Überflutungstiefen dargestellt. Im weiteren Planverfahren werden Maßnahmen zum Schutz vor Starkregengefahren in die Planung übernommen.

Schutzgut Klima/Luft:

Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde nicht zu erwarten. Mögliche Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, werden berücksichtigt.

Schutzgut Landschaft:

Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung des Planbereiches in die Landschaft werden erarbeitet.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“. Im Rahmen des Scoping wird die zuständige Untere Naturschutzbehörde um einen Hinweis gebeten, ob für die überplante Fläche parallel zur Planung eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen oder ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung zu stellen ist.

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Kulturgüter sind mit den Knicks im Planbereich vorhanden. Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Interessengebiet. In den Denkmallisten des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind keine Kulturdenkmale sowie keine unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmäler für das Plangebiet und die nähere Umgebung aufgeführt.

Bezüglich möglicher Kulturgüter wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern,
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
  • Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen,
  • Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels,
  • Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang,
  • Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe,
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung.

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Brodersby vom ………. gebilligt.

Brodersby, den __.__.____ _________________________________

Der Bürgermeister

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