Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby

Begründung

1.4.4 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Brodersby trat 1970 in Kraft. Dieser stellt den Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Gemeindeweg ist als Wanderweg gekennzeichnet.

Die Festsetzungen für das Plangebiet weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 28.04.2026 der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby, im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.5 Landschaftsplanung

Die Gemeinde Brodersby verfügt über einen festgestellten Landschaftsplan vom Oktober 1998. Im Bestandsplan sind die vorhandene Bebauung und Vegetation gekennzeichnet. Im Entwicklungsplan sind für den Plangeltungsbereich keine Maßnahmen dargestellt.

Die Darstellungen des Landschaftsplanes enthalten für den Planbereich ansonsten die landwirtschaftliche Nutzung.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzten. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet ‚Schwansener Ostseeküste‘.
  • Das Gebiet befindet sich nach § 27 BNatSchG im Naturpark ‚Schlei‘.
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das ca. 1,25 km östlich gelegene Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 1,5 km südlich des Plangebietes.

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