Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby
Begründung
2.1 Allgemeine Ziele der Planung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um für den Aufbau eines regionalen Wärmenetzes durch einen örtlichen Biogasbetreiber ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und die Gemeinde mit Erneuerbaren Energien versorgen zu können. Auf einer Gesamtfläche von ca. 8.190 m² soll der für die Versorgung des Gebietes notwendige Stützpunkt in Form eines Blockheizkraftwerkes sowie dazu benötigten Anlagen ermöglicht werden.
Die Biogasanlage im Ortsteil Schuby der Nachbargemeinde Dörphof wurde ursprünglich als privilegierte Anlage neben dem zugehörigen, alteingesessenen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Im Zuge der Ressourcen-Schonung mittels Nutzung der anfallenden Abwärme wurde in den vergangenen Jahren durch den ortsansässigen Betreiber der Ausbau eines regionalen Fernwärmenetzes für die Ortslage Dörphof und Karby vorbereitet, an die einzelne Wohngebäude und das Neubaugebiet ‚Dörpskoppel‘ sowie die Grundschule und die geplante KiTa bereits angeschlossen sind.
Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung dieses Fernwärmenetztes in die Gemeinde Brodersby geplant. So sollen zukünftig das Neubaugebiet ‚Alter Meierhof‘ sowie insbesondere die Rehaklinik Schönhagen und das Ferienlager des Hamburger Sportbundes in Schönhagen angeschlossen werden. Mittelfristig ist zudem sie Erweiterung des Netzes für den südlichen Bereich Schönhagens vorgesehen.
Zur effizienten Verteilung der Fernwärme ist die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit Wärmepufferspeicher und Notheizung erforderlich. Hierbei dient der Wärmepufferspeicher der Deckung kurzzeitiger Bedarfsspitzen, die Notheizung wird für den Fall installiert, dass z.B. durch einen Komplettausfall der Biogasanlage kurzfristig keine Wärmeversorgung sichergestellt werden kann. Diese Anlage sollte möglichst nah an den Hauptverbrauchern (Rehaklinik und Hamburger Sportbund) und an einer geraden Leitungstrasse für die Gasleitung aus Richtung Dörphof errichtet werden.
Konkret ist die Errichtung folgender Anlagen geplant:
- Biogas-BHKW (2.500 kw),
- Travo (2.500 kw),
- Biogasniedrigdruckspeicher (ca. 20.000 m³, ca. 42 m Durchmesser),
- Wärmepufferspeicher (2.500 m³, ca. 16 m Durchmesser),
- Hackschnitzelheizung (980 kw Leistung)
- mit einem Hackschnitzellagerraum in einer Halle (ca. 25 m x 15 m).
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist somit die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes, die Stärkung der Gemeinde Brodersby auf dem Bioenergiesektor, die Schaffung von zusätzlichen Einkommens- und Entwicklungsperspektiven für die örtliche Landwirtschaft sowie die standortverträgliche Einbindung des Sondergebietes 'Blockheizkraftwerk' in das Orts- und Landschaftsbild.
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) Schleswig-Holstein am 29. März 2025 hat das Land die bundesgesetzliche Verpflichtung im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) zur Erstellung eines Wärmeplans im § 10 EWKG umgesetzt. Das EWKG bestimmt nun die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle (PVS) und verpflichtet flächendeckend alle 1.104 Kommunen in Schleswig-Holstein zur kommunalen Wärmeplanung. Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 und der parallel aufgestellten 16. Flächennutzungsplanänderung kommt die Gemeinde Brodersby diesem gesetzlichen Grundsatz nach.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Kap. 2.3, Ziff. 7 G des LEP 2021 dargelegten Grundsätzen, wonach die Voraussetzungen für eine leistungsfähige, flächenbezogen nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft erhalten und weiter verbessert werden sollen. Eine besondere Rolle für die Landwirtschaft wird die Erzeugung und Nutzung der Erneuerbaren Energien spielen.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde weiterhin den in Kap. 4.5, Ziff. 6 G des LEP 2021 dargelegten Grundsätzen, wonach zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und im Interesse der Umwelt und des Klimaschutzes die Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nutzung industrieller Abwärme und von Energiespeichern ausgeschöpft werden sollen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollten möglichst auf Basis regenerativer Energiequellen sowie flexibel und mit einem Wärmenetz betrieben werden. Dies soll insbesondere dort angestrebt werden, wo ein nennenswerter Wärme- und Kältebedarf besteht, wie in Wohn- und Gewerbegebieten. Hierzu soll auch der Aus- und Neubau von Fern- und Nahwärmenetzen beitragen.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde zudem den in Kap. 4.8, Ziff. 2 G des LEP 2021 dargelegten Grundsätzen, wonach die Landwirtschaft insbesondere […] zur Erzeugung und Nutzung der Erneuerbaren Energien beitragen soll.
2.2 Ziele übergeordneter Rechtsbestimmungen
Durch die Umsetzung der Planung wird ein Blockheizkraftwerk in Verbindung mit einer bestehenden Biogasanlage weiterentwickelt und langfristig erhalten. Ziel ist die Förderung regenerativer Energien und die Minderung von Treibhausimmissionen im Hinblick auf den anthropogenen Klimawandel.
Die Planung erfüllt demnach die Grundsätze folgender Rechtsbestimmungen und Gesetze:
- Baugesetzbuch (BauGB), § 1 Abs. 6 Nr. 7f
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), § 1 Abs. 1-3, § 2
- Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz (WPG 2026), § 4
- Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), § 3 Abs. 4; § 10
- Landesentwicklungsplan (LEP 2021), Ziff. 2.3: 7 G; Ziff. 4.5 (1 G, 2 G, 3 G, 4 G, 6 G, 7 G, 8 G); Ziff. 4.8 (1 G, 2 G); Ziff. 6.1 (1 G).
- Regionalplan für den Planungsraum III (2001), Ziff. 7.4 (3)
- 3. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II (2023), Kapitel „Klimawandel“