Planungsdokumente: B-Plan Nr. 24 "Erweiterung Gewerbegebiet Kampkoppel" Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und mehrerer Ortsbegehungen sowie der Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Schallgutachtens des Ingenieurbüros für Akustik Busch ausgewertet und in die Prüfung einbezogen. Hinsichtlich des Umganges mit anfallenden Niederschlagswasser ist eine Berechnung nach A-RW-1 durchgeführt und in der Planung berücksichtigt worden.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des Gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Die Informationen des LLUR aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet. Hinsichtlich der vorhandenen Kulturgüter sind im Vorwege Abstimmungen mit dem ALSH geführt worden, die in der Planung berücksichtigt worden sind.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kürzeren Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein besonders hingewiesen und diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B (hier insbesondere der Anpflanz- und Erhaltungsgebote und der zulässigen Bodenversiegelungen).
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text Teil B.
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches durch das Vorhaben.
  • Kontrolle der Berücksichtigung des schonenden Umgangs mit Mutter- bzw. Oberboden,
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter/geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG,
  • Unvorhergesehene Vorkommen sonstiger schädlicher Bodenveränderungen (§ 2 LBodSchG),
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur- oder Bodendenkmälern (§ 15 DSchG).
  • Generelle Kontrolle zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme.

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Owschlag ermöglicht die bauliche Entwicklung am Ortsrand auf Flächen, die bislang als Acker bzw. durch einen Gartenbaubetrieb genutzt worden sind.

Im nördlichen Plangebiet ist das Sondergebiet ‚Garten- und Landschaftsbau/Gartenmarkt‘ vorgesehen. Überplant wird dabei die Fläche eines bestehenden Gartenbaubetriebes, dessen Bestand mit der Planung gesichert wird und dem zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die zu versiegelnde Grundfläche ist im Sondergebiet auf 2.800 m² festgesetzt worden, wobei eine Überschreitung für Nebenanlagen um bis zu 10.500 m² möglich ist. Die Firsthöhe ist auf 10,0 m beschränkt. Südlich des Sondergebietes werden Gewerbeflächen festgesetzt. Die Erschließung dieser Gewerbeflächen erfolgt über die östlich gelegene Feldstraße. Die Grundflächenzahl liegt im Gewerbegebiet bei 0,6 und die Firsthöhe wird mit 12,0 m festgesetzt. Zusätzlich sind neue Verkehrsflächen und Flächen für die Regenwasserbeseitigung vorgesehen.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Sondergebiet sind zwei Betriebsleiterwohnungen zugelassen, ansonsten wird Wohnen innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. Im Zuge der Planung wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse im Bebauungsplan Nr. 24 berücksichtigt worden sind.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aufgrund der bisherigen Nutzungen sind die Planflächen als Lebensräume besonders oder streng geschützter Arten weitgehend ungeeignet. Im Zuge der Planung kommt es zu Knickverschiebungen bzw. -entwidmungen. Diese Eingriffe in das Knicknetz werden im Plangebiet sowie über ein Knickökokonto ausgeglichen. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Knickverschiebung ist gegenüber den potentiell vorkommenden Brutvögeln das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszuschließen.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist im Norden bereits teilweise für den Betrieb eines Gartenbaubetriebes versiegelt und wird im Süden intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an neuen Gewerbeflächen begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Die Sondergebietsfläche ist bereits in Teilen versiegelt und darf gem. den getroffenen Festsetzungen insgesamt bis zu einer Fläche von 10.500 m² versiegelt werden. Im Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,6 vorgesehen. Außerdem werden im Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens und der Verkehrsflächen neue Versiegelungen entstehen. Entsprechend der Bilanzierung werden Ausgleichsflächen von insgesamt 27.635 m² Größe für die Neuversiegelung von Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Der Ausgleich erfolgt über die Maßnahmenfläche im südwestlichen Geltungsbereich, die Anpflanzungsfläche östlich des Grabhügels sowie über ein gemeindliches Ökokonto.

Schutzgut Wasser: Die Oberflächengewässer im nördlichen Plangebiet werden im Rahmen der Planung erhalten. Teile des nördlichen Plangebietes sind bereits versiegelt. Anfallendes Niederschlagswasser wird im Sondergebiet weiterhin versickert bzw. in den vorhandenen Teich abgeleitet und als Brauchwasser für die Bewässerung genutzt. Im Gewerbegebiet wird anfallendes Niederschlagswasser vorrangig auf den Grundstücken versickert bzw. in einem neu angelegten Regenrückhaltebecken gesammelt und abgeleitet.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung der Bauflächen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Festsetzung der Firsthöhe auf max. 10,0 m (Sondergebiet ‚Garten- und Landschaftsbau/ Gartenmarkt‘) bzw. max. 12,0 m (Gewerbegebiet) und durch die Pflanzung von Gehölzen am westlichen Rand des Gewerbegebietes ausgeglichen. Die vorhandenen Knicks werden weitgehend erhalten und z.T. durch Knickneuanlagen ergänzt. Darüber hinaus sind fensterlose Fassaden mit Kletterpflanzen zu begrünen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Das Hügelgrab und das archäologische Umfeld im südlichen Plangebiet werden in Abstimmung mit dem archäologischen Landesamt durch Aufwertungsmaßnahmen, Nutzungsverzicht und Gehölzpflanzungen zum Sichtschutz in der Planung berücksichtigt. Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung sind damit ausgeglichen. Sachgüter Unbeteiligter sind durch die Bauleitplanung nicht betroffen.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen sowie der dazwischen gelegenen Nutzungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Owschlag sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind trotz der Lage der Eingriffsflächen am Rand des intensiv baulich genutzten Bereiches Owschlags und der bisherigen Nutzung teilweise als erheblich zu bezeichnen und dementsprechend zu mindern bzw. auszugleichen.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten.