Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

7.3.3. Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen

Ausgangssituation

Im Sommer 2024 erfolgte eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, deren Ergebnisse in einem Bestandsplan M 1:1.000 dargestellt sind (Büro Andresen Landschaftsarchitekten, s. Abbildung 4). Demnach sind die Flächen innerhalb des Plangebiets vollständig unbebaut, nicht versiegelt und werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die lang gestreckten Flurstücke werden durch Knickstrukturen gegliedert und gerahmt. Das Knicksystem besteht aus vier parallel verlaufenden Knicks in Nord-Süd-Ausrichtung sowie drei Knicks in Ost-West-Ausrichtung:

4 Knicks in Nord-Süd-Ausrichtung:

  • An der westlichen Plangebietsgrenze im Übergang zum bestehenden Gewerbegebiet verläuft ein stark baumgeprägter Knick. Die Überhälter bestehen überwiegend aus Eichen. Der nördliche Abschnitt dieses Knicks verbindet sich mit dem waldartigen Vegetationsbestand des westlich angrenzenden Flurstücks (Waldrandknick);
  • Ein weiterer Knick verläuft mittig durch das geplante Gewerbegebiet und ist über längere Strecken von Überhältern frei. Im südlichen Abschnitt werden die Überhälter hauptsächlich aus Pappeln gebildet;
  • Ein weiterer Knick verläuft östlich des geplanten Gewerbegebietes, allerdings nicht durchgängig von der Sachsenwaldstraße im Süden bis zur Bummerei im Norden wie die vorgenannten Knicks, sondern vom südlichen Rand des Geltungsbereiches bis ca. auf Höhe des vorhandenen Gartenbaubetriebs;
  • Der östlichste Knick parallel zum Plangebietsrand, aber außerhalb des Plangebietes gelegen, wird durch eine hohe Dichte von Überhältern geprägt.

3 Knicks in Ost-West-Ausrichtung:

  • Am nördlichen Plangebietsrand erstreckt sich ein Knick parallel zur Straße Bummerei mit derzeitig drei Ackerzufahrten innerhalb des Plangebietes;
  • Am südlichen Plangebietsrand, allerdings außerhalb des Geltungsbereiches, verläuft ebenfalls ein Knick, an den sich südlich ein Rasenstreifen mit Straßenbäumen parallel zum Radweg an der Sachsenwaldstraße anschließt. Hier gibt es derzeit vier Ackerzufahrten von der Sachsenwaldstraße aus.
  • Nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens, allerdings außerhalb des Plangebietes, verläuft ein weiterer Knick, der durch größere Überhälter geprägt wird.

Bei allen beschriebenen Knicks handelt es sich um in der Region typische Landschaftselemente der Kulturlandschaft, die gem. § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Das Plangebiet liegt am Rand eines Bereichs mit einem dichten Knicknetz, das weitgehend in seiner historischen Form erhalten ist. Insbesondere nördlich der Bummerei findet sich ein Knicknetz mit Knickabständen von überwiegend unter 80 m.

In Tabelle 2 sind alle im oder am Rand des Plangebietes liegenden Knicks sowie ihre Betroffenheit durch Überplanung zusammengefasst.

Ein verrohrter Nebengraben des Schönningstedt-Grabens verläuft zentral von Nordost nach Südwest durch das Plangebiet und mündet in einen offenen Grabenabschnitt im westlich angrenzenden Gewerbegebiet.

Im Nordwesten des Plangebietes verläuft eine Hochspannungsfreileitung, deren Maststandorte sich außerhalb des Plangebiets befinden.

Abbildung 4: Biotop- und Nutzungstypenplan (Büro Andresen Landschaftsarchitekten, Verkleinerung)

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung

Überplanung von Acker:

Bei den für Gewerbe- (ca. 8,4 ha), Erschließungs- (ca. 0,98 ha), Versorgungs- (ca. 1,20 ha) und Photovoltaikflächen (ca. 1,09 ha) überplanten ca. 11,67 ha großen Ackerflächen handelt es sich um überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, die durch die intensive Bodenbearbeitung und den regelmäßigen Einsatz von Pestiziden und Dünger vorbelastet sind und nur einen geringen Biotopwert aufweisen. Dem Verlust dieser Flächen stehen verschiedene Ausgleichsmaßnahmen gegenüber (s.u.).

Überplanung von Knicks:

Der größte Teil der vorhandenen Knicks im Plangebiet kann erhalten bleiben. Zur Sicherung der naturschutzfachlich hochwertigen und gesetzlich geschützten Knicks wird eine Festsetzung (Nr. 5.15) getroffen, die den dauerhaften Knickerhalt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz vom 20.01.2017 sichern. Konkret betrifft dies die Knicks am West-, Nord- und Ostrand, die dauerhaft zu erhalten und zu pflegen sind. Abgängige Gehölze sind durch standortgerechte Arten zu ersetzen (Artenauswahl gemäß Pflanzliste B, s.u.).

Eine Ausnahme von der gängigen Knickpflege ist für den Knick am östlichen Rand der Gewerbeflächen vorgesehen. Hier darf der Knick zur Aufrechterhaltung der Sichtverschattung nach Osten zur freien Landschaft und zur Ortslage Schönnigstedt entgegen der gängigen Knickpflege nicht auf den Stock gesetzt werden (Maßnahme M4, s.u.). Zur Sicherung der Knickfunktionen sind entlang der Bestandsknicks 6 m breite Knickschutzstreifen vorgesehen (Maßnahme M1+5, s.u.).

Nicht erhalten werden kann der mittig durch das geplante Gewerbegebiet verlaufende Knick, der bis auf einen kleinen Abschnitt im nördlichen Teil überplant wird. Hier ist eine Knickverschiebung an den Ostrand des zukünftigen Gewerbegebietes geplant (Maßnahmenfläche M3). Sollte sich im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung herausstellen, dass dieses Verfahren nicht zur Anwendung kommen kann, wird alternativ eine Knickneuanlage durchgeführt.

Zudem muss für die Anbindung des neuen Wanderwegs am Ostrand des Plangebietes an die Bummerei der vorhandene parallel zur Straße verlaufende Knick auf ca. 5 m geöffnet werden. Ein weiterer Knickdurchbruch von ca. 12 m ist für die Anbindung des neuen an das vorhandene Gewerbegebiet über die öffentliche Planstraße B erforderlich. Eine weitere kleinere Knicköffnung ist im Bereich des Knicks am Westrand bereits bilanziert, um die vorhandene Wegeverbindung im bestehenden Gewerbegebiet auf Höhe des Bestandsgewässers an die Planstraße C vorzubereiten. Eine Anbindung an den vorhandenen Wanderweg westlich des Plangebiets soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Planstraßen im Plangebiet als Ausführungsplanungen feststehen. Zudem ist ein Knickdurchbruch auf Höhe des Regenrückhaltebeckens erforderlich, um beide geplanten Entwässerungsvorrichtungen über einen Unterhaltungsweg zu verbinden. Insgesamt werden 768 m Knicks überplant.

Die nachfolgende Tabelle fasst die überplanten Knicks zusammen. Unter Anwendung des Ausgleichsfaktors 1:2 für vollständige Knicküberplanungen bzw. 1:1,75 für Knickverschiebungen ergibt sich ein Bedarf von 1.469 lfm Knickneuanlage.

Knicks im PlangebietlfmErhalt/ÜberplanungVerlust in lfmErsatz in lfm
Knick am Westrand GE776Erhalt00
Knick am Westrand GE12Knickdurchbruch für Planstraße B1224
Knick am Westrand GE4Knickdurchbruch Fußwegeanbindung West48
Knick mittig im GE43Erhalt00
Knick mittig im GE472Überplanung472944
Knick mittig im GE270Knickverschiebung (Faktor 1:1,75)270473
Knick am Ostrand GE507Erhalt 00
Knick am Ostrand GE5Knickdurchbruch für Anbindung RRB510
Knick am Nordrand GE125Erhalt00
Knick am Nordrand GE5Knickdurchbruch für Wanderweg (Option)510
Knick am Nordrand RRB85Erhalt00
Knick am Ostrand RRB231Erhalt00
Gesamt2.543 768 
Bedarf Knickneuanlage  1.469
Geplante Neuanlagen:
Neuanlage M3   270
Neuanlage M7   117
Neuanlage nördl. Bummerei660
Neuanlagen Ökokonten424
Gesamt   1.471
Überschuss   +2

Tabelle 2: Knickbilanz

Neuanlage von Vegetationsstrukturen:

Den o.g. Verlusten von Knicks und Ackerflächen stehen trotz des wie bereits in Kap. 7.3.3 erwähnten hohen Versiegelungsgrades (GRZ 0,8) zahlreiche Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet bzw. auf externen Flächen gegenüber. Die folgende Tabelle fasst die geplanten Ausgleichsmaßnahmen zusammen:

FlächenbezeichnungGeplante MaßnahmeFläche
GewerbegrundstückeAnpflanzen von 1 Laubbaum pro 200 qm Grundstücksfläche, Anpflanzen von 1 Laubbaum pro 6 Stellplätzen, Anlage von 5 m breiten Vegetationsstreifen entlang des öffentlichen Straßenraums 
Planstraße AAnpflanzen von ca. 17 Straßenbäumen
Maßnahmenfläche M1 6 m breite Knickschutzstreifen am West-, Nord- und Ostrandca. 7.018 m²
Maßnahmenfläche M2Extensivgrünland mit ca. 50 Obstbäumen (Obstwiese) am Nordrandca. 4.150 m²
Maßnahmenfläche M3Knickneuanlage am nördl. Ostrandca. 270 lfm
Maßnahmenfläche M4Knicknachverdichtung mit Überhältern im Bestandsknick am Ostrandca. 500 lfm
Maßnahmenfläche M5Knickschutzstreifen bzw. ruderale Säume beidseitig des Wanderweges, Pflanzung von ca. 65 Bäumenca. 5.550 m²
Maßnahmenfläche M6Extensivgrünland mit Baumreihe aus ca. 10 Bäumen am Südrandca. 1.360 m²
Maßnahmenfläche M7Anlage eines Feldgehölzes/Knicksca. 600 m²
Maßnahmenfläche M86 m breite Knickschutzstreifen am Westrand, teilweise mit Aufschüttungenca. 2.500 m²
Externe Ausgleichsflächen nördlich der Bummerei/östlich der K 80Knickneuanlagenca. 660 lfm
Extensivgrünlandca. 3 ha
ÖkokontenKnickneuanlagenca. 424 lfm

Tabelle 3: Zusammenfassung Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet und auf externen Flächen

Mit dem Maßnahmenpaket wird ein funktionaler und qualitativer Gesamtausgleich für insbesondere die Eingriffe in das Schutzgut Boden/Wasser (Versiegelung), Pflanzen/Tiere (Knickverlust) sowie Landschaftsbild (Sichtverschattung) angestrebt.

Nachfolgend werden die Maßnahmen genauer beschrieben:

  • Anpflanzfestsetzungen auf den Gewerbegrundstücken (Festsetzungen 5.1-3, 5.5)

Grundsätzlich sind im Gewerbegebiet 20 % der Grundflächen als offene und vegetationsfähige Flächen von jeglicher Bebauung, Lagerflächen, Stellplatzflächen, unterirdischen Rigolen oder anderer Versiegelung frei zu halten. Diese anteiligen Grünflächen dienen der Durchgrünung der Gewerbeflächen, der Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern (Pflanzliste A, s. Tabelle 6) zur landschaftlichen Einbindung der oft großmaßstäblichen Gebäude, zur Steigerung der Verdunstungsleistung sowie als lokale Trittsteinbiotope für Pflanzen und Tiere.

Zudem ist ebenfalls zur Durchgrünung und Gliederung des Gewerbegebietes sowie insbesondere zur Steigerung der Verdunstungsleistung und damit zur Minimierung der Eingriffe in den lokalen Wasserhaushalt (s. auch Kap. 7.3.2) auf den Baugrundstücken je angefangene 200 m² Grundfläche (gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO) ein großkroniger heimischer Laubbaum gemäß der Pflanzliste A (Tabelle 4) zu pflanzen. Die anzupflanzenden Bäume haben eine wohltuende Wirkung als Schattenspender und Sauerstofflieferant (CO2- Bindung) und fungieren somit als wichtige Klimaanpassungsmaßnahme. Je Baum ist eine mindestens 30 m² große Pflanzfläche vorzusehen.

Für die Grundstücke in Teilbereichen GE2 und GE3, die an die Planstraße C angrenzen, sind ein Teil der anzupflanzenden Bäume parallel zur Grundstücksgrenze und in einem Abstand von max. 15 m als Baumreihe zu pflanzen.

Zusätzlich sind Stellplatzanlagen ab 10 Stellplätzen mit mind. 1 Baum/ 6 Stellplätze zu begrünen.

Empfohlen werden folgende Pflanzenarten:

Artenauswahl Laubbäume:
StieleicheQuercus robur
EscheFraxinus excelsior
HainbucheCarpinus betulus
Feldahorn, Spitzahorn, BergahornAcer campestre, A. platanoides, A. pseudoplatanus
Vogelbeere, Schwed. MehlbeereSorbus aucuparia, S. intermedia
Hahnendorn, ApfeldornCrataegus crus-galli, C. x lavallei
Vogelkirsche, TraubenkirschePrunus avium, P. padus
Winterlinde, SommerlindeTilia cordata
Obstbäume (nicht als Straßenbäume)Malus, Prunus, Pyrus
Walnuss (nicht als Straßenbäume)Juglans regia
RotbuchenFagus sylvatica
Pflanzgrößen:
Mind. Hochstamm, Stammumfang 18/20 cm, 3xv, mDb.

Tabelle 4: Pflanzliste A: Laubbäume in Straßen, Grünflächen und Gewerbeflächen

Hinweis: In der Pflanzenliste in Tabelle 4 wird für die Pflanzung von Straßenbäumen die Verwendung von einheimischen Laubbäumen empfohlen. Angesichts der immer stärker spürbaren Auswirkungen des Klimawandels (Trockenheit, Hitze, Starkregen) ist es zukünftig ggf. notwendig, auch nicht einheimische Baumarten bei der Auswahl und Pflanzung von Straßenbäumen zu berücksichtigen, da diese gegenüber den veränderten Anforderungen besser gewappnet sind (sog. Klimabäume).

  • Begrünungen des öffentlichen Straßenraums (Festsetzungen 5.14)

Zur Begrünung und Gliederung des öffentlichen Straßenraums, zur Steigerung der Verdunstungskühlung und als Schattenspender (Klimaanpassungsmaßnahme) wird die Anpflanzung von Straßenbäumen der Pflanzliste A (Tabelle 4) festgesetzt. In der Planstraße A sind mind. 17 Straßenbäume zu pflanzen.

Die Bäume sind in einem durchgängigen unversiegelten mind. 3,0 m breiten Pflanzstreifen zu pflanzen. Dies gilt nicht für die Straßenabschnitte mit Grundstückszufahrten.

Bäume zwischen Stellplätzen sind in mind. 12 m² (2,5 m x 4 m gemessen zwischen den Rückenstützen) großen offenen Baumscheiben mit mindestens 18 m³ Wurzelraum zu pflanzen; alle Baumpflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten.

  • Maßnahmenfläche M1/M5/M8: Anlage von Knickschutzstreifen und ruderalen Säumen (Festsetzung 5.7)

Im Bereich der Maßnahmenfläche M1 und M8 am West- und Nordrand des Plangebietes sowie im Bereich der Maßnahmenflächen M5 sind extensiv genutzte Knickschutzstreifen entlang der Knicks bzw. ruderale Säume im Bereich von Baumreihen anzulegen. Knickschutzstreifen und Säume sind max. 1 x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen, das Mähgut ist abzufahren. Düngung und Pestizideinsatz sowie jegliche Nutzung durch Bebauung, Lagerflächen, Stellplätze, unterirdische Versiegelung etc. ist unzulässig.

Erforderliche Höhenangleichungen sind nur außerhalb der Kronentraufbereiche der Überhälter zulässig.

  • Maßnahmenfläche M2: Extensivgrünland mit Obstbäumen (Festsetzung 5.8)

Im Bereich der Maßnahmenfläche M2 am Nordrand sind extensiv genutzte Wiesenflächen anzulegen, die max. 1x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen sind. Das Mähgut ist abzufahren. Die Wiesenflächen sind hainartig in einem lockeren Raster mit mind. 50 blüten- und fruchtreichen Obstbäumen zu bepflanzen (Artenauswahl gemäß Pflanzliste C).

Die Pflanzung hat das Ziel, zusätzlich zu den o.g. Eingrünungen auf den privaten Gewerbegrundstücken zur Durchgrünung des Gebietes beizutragen, das Nahrungsangebot für Insekten und Bienen anzureichern, den Strukturreichtum an naturnahen Landschaftselementen zu erhöhen sowie die lokale Wasserhaushaltsbilanz durch die Steigerung der Verdunstungsleistung zu optimieren.

Die regelmäßige Pflanzstruktur des blütenreichen (Obst)Baumhains erfolgt in Anlehnung an Obstwiesen, kann aber auch bereichsweise gelockerter oder in unregelmäßigen Pflanzabständen erfolgen. Zur Verwendung kommen Wildobstarten (z.B. Pyrus communis, Prunus avium) oder robuste Nutzobstarten, die an die Standortansprüche (überwiegend Mergelböden) angepasst werden und nicht zwingend regelmäßig geschnitten werden müssen.

Artenauswahl blütenreiche Laubbäume
Vogelkirsche, TraubenkirschePrunus avium, P. padus
Wildost/ObstgehölzeMalus, Prunus, Pyrus
WalnussJuglans regia
Pflanzgrößen:
Laubbäume: Mind. Hochstamm, Stammumfang 18/20 cm, 3xv, mDB. Obstbäume: Mind. Hochstamm, Stammumfang 16/18 cm, 3xv, mDB

Tabelle 5: Pflanzliste C: Laubbäume für Obstwiese

  • Maßnahmenfläche M3: Knickneuanlage (Festsetzung 5.9)

Mit der Knickneuanlage im Bereich der Maßnahmenfläche M3 wird das Ziel verfolgt, zumindest einen Teil des Knickverlusts vor Ort auszugleichen. Die geplante Knickneuanlage erfolgt am Nordostrand des geplanten Gewerbegebietes in Fortsetzung des vorhandenen Knicks nach Norden bis zur Bummerei. Vorgesehen ist hier keine Knickneuanlage im herkömmlichen Sinn, sondern eine Knickverschiebung eines Teilstücks des überplanten mittigen Knicks.

Dazu wird das entsprechende ca. 270 m lange Teilstück auf den Stock gesetzt und der Knickwall nach Osten an den neuen Standort verschoben. Vorhandene, in diesem Teil allerdings nur wenige vorkommende Überhälter können nicht mit versetzt werden. In dem verschobenen Knickabschnitt werden neue Überhälter gepflanzt, die mit einem Wildverbissschutz versehen werden.

Die Knickneuanlage bzw. -verschiebung trägt zusammen mit der geplanten Baumreihe (s. M5) zur landschaftlichen Einbindung des Gewerbegebietes nach Osten bei. Durch den ca. 13 m breiten Grüngürtel (Baumreihe, ruderale Säume beidseits des Fuß- und Radwegs, Knickneuanlage bzw. Bestandsknick) wird eine kompakte Sichtverschattung zwischen den Gewerbeflächen und der angrenzenden freien Landschaft erreicht. Zur Optimierung der Sichtverschattung sind ausnahmsweise Überhälter in einem Abstand von ca. 12 m zu pflanzen. Die Überhälter dürfen entgegen der gängigen Knickpflege zur Aufrechterhaltung der Sichtverschattung nicht auf den Stock gesetzt werden. Es soll sich langfristig ein baumgeprägter Knick entwickeln.

Artenauswahl Knick- und Feldgehölzpflanzungen:
HaselCorylus avellana10 %
SchlehePrunus spinos10 %
WeißdornCrataegus monogyna10 %
FeldahornAcer campestre5 %
HundsroseRosa canina10 %
Stieleiche (Überhälter)Quercus robur5 %
VogelbeereSorbus aucuparia5 %
Esche (Überhälter)Fraxinus excelsior5 %
Hainbuche (Überhälter)Carpinus betulus10 %
HolunderSambucus nigra5 %
SchneeballViburnum opulus10 %
Gem. Heckenkirsche Lonicera xylosteum10 %
BergahornAcer pseudoplatanus5 %
Pflanzgrößen:
mind. Sträucher oder Heister 60/100 cm
Überhälter: Hochstämme oder Stammbüsche, StU mind. 14/16 cm

Tabelle 6: Pflanzliste B: Bäume und Sträucher für Neuanlage von Knicks und Feldgehölzen/Baum- und Strauchpflanzungen für Gewerbegrundstücke

  • Maßnahmenfläche M4: Knicknachverdichtung (Festsetzung 5.10)

Im Bereich der Maßnahmenfläche M4 am östlichen Rand des Gewerbegebietes ist der vorhandene Knick zur Optimierung der Sichtverschattung ausnahmsweise mit zusätzlichen Überhältern (Artenauswahl gemäß Pflanzliste c, s. Tabelle 6) in einem Abstand von ca. 12 m zu bepflanzen. Ausgenommen sind Knickabschnitte, in denen Überhälter bereits vorkommen. Die Überhälter dürfen zur Aufrechterhaltung der Sichtverschattung entgegen der gängigen Knickpflege nicht auf den Stock gesetzt werden. Es soll sich langfristig ein baumgeprägter Knick entwickeln.

  • Maßnahmenfläche M5: Baumreihe (Festsetzung 5.11)

Im Bereich der Maßnahmenfläche M5 ist westlich des Wanderweges eine Baumreihe aus großkronigen heimischen Laubbäumen gemäß Pflanzliste A mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, in einem Abstand von 12 m zu bepflanzen. Dies entspricht einer Pflanzung von ca. 65 Bäumen. Abgängige Bäume sind innerhalb eines Jahres gleichwertig zu ersetzen.

Die Baumreihe trägt wie bereits oben erwähnt zusammen mit der geplanten Knickneuanlage (s. M3) bzw. mit dem vorhandenen Knick, in dem die Überhälterdichte vergrößert wird (s. M4), zur landschaftlichen Einbindung des Gewerbegebietes nach Osten bei. Durch den ca. 13 m breiten Grüngürtel (Baumreihe, ruderale Säume beidseits des Fuß- und Radwegs, Knickneuanlage bzw. Bestandsknick) wird eine kompakte Sichtverschattung zwischen den Gewerbeflächen und der angrenzenden freien Landschaft erreicht.

  • Maßnahmenfläche M6: Extensivgrünland mit Baumreihe (Festsetzung 5.12)

Im Bereich der Maßnahmenfläche M6 am Südrand des Plangebietes ist in Fortführung der Grünachse im bestehenden Gewerbegebiet eine extensiv genutzte Wiesenfläche anzulegen, die max. 1x pro Jahr (frühestens ab 1. Juli) zu mähen ist. Das Mähgut ist abzufahren. Die Wiesenfläche ist mit einer Baumreihe aus großkronigen heimischen Laubbäumen gemäß Pflanzliste A mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, gemessen in 1,0 m Höhe, und in einem Abstand von 15 m zu bepflanzen. Dies entspricht einer Pflanzung von ca. 10 Bäumen. Abgängige Bäume sind innerhalb eines Jahres gleichwertig zu ersetzen.

  • Maßnahmenfläche M7: Neuanlage Feldgehölz (Festsetzung 5.13)

Im Bereich der Maßnahmenfläche M7 nördlich der geplanten Grabenentrohrung ist die Anlage eines mind. 3 m breiten Feldgehölzes aus naturnahen Sträuchern vorgesehen (Pflanzabstand 0,5 m x 1 m, Artenauswahl s. Pflanzliste B in Tabelle 6). Die Gehölzpflanzung ist mit einem Wildschutzzaun zu versehen. Abgängige Bäume und Sträucher sind innerhalb eines Jahres gleichwertig zu ersetzen.

  • Externe Ausgleichsmaßnahmen (Festsetzung 5.16):

Zudem sind weitere naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebietes geplant. Diese befinden sich jedoch in Nachbarschaft zum Plangebiet nördlich des Weges Bummerei.

Der oben beschriebene Knickverlust sowie die bilanzierten Ausgleichsbedarfe für das Schutzgut Boden/Wasser (s. Kap. 7.3.2) sollen durch eine multifunktionale Maßnahme auf Flächen nordwestlich des Plangebietes kompensiert werden.

Der in Abbildung 5 dargestellte Bereich nördlich der Straße Bummerei und östlich der K 80 (Gemarkung Reinbek, Flur 2, Flurstücke 35/6 (3.324 m²), 38/4 (1.147 m²) und 30/5 (28.080 m²)) mit einer Gesamtgröße von 32.551 m² soll mit unterschiedlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen aufgewertet werden. Geplant ist die Anlage von Extensivgrünland sowie die Neuanlage von Knicks, so dass mit diesem Maßnahmenpaket ein funktionaler und qualitativer Gesamtausgleich für insbesondere die Eingriffe in das Schutzgut Boden/Wasser (Versiegelung), Pflanzen/Tiere (Knickverlust) sowie Landschaftsbild erreicht werden. Mit den Maßnahmen werden komplexe und multifunktionale naturschutzfachliche Ziele verfolgt:

  • die Stärkung der Biotopverbundfunktion durch Knicklückenschließung und Knickneuanlagen,
  • die Stärkung der Artenvielfalt (Verwendung von Regiosaatgut),
  • die Anreicherung und Aufwertung der Kulturlandschaft nördlich der Bummerei durch Ergänzung von landschaftsbildprägenden Vegetationselementen,
  • die Erhöhung der klimatischen Verdunstungsleistung und CO2-Bindung durch Gehölz- und Grünlandentwicklung.

Geplant ist, den vorhandenen Acker in Grünland umzuwandeln und dieses extensiv zu pflegen (keine Düngung, keine Pestizide, einmalige Mahd pro Jahr unter Abtransport des Mähgutes). Damit wird langfristig eine Regeneration der natürlichen Bodenstrukturen erreicht sowie Belastungen des Grundwassers durch die landwirtschaftlichen Stoffeinträge minimiert. Es entstehen ca. 3 ha Grünlandflächen (Gesamtgröße abzüglich Bestandsknicks und geplante Knickneuanlagen), die zusammen mit den Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes von ca. 2,21 ha den in Kap. 7.3.2 bilanzierten Ausgleichsflächenbedarf von ca. 4,35 ha kompensieren. Der Überschuss von ca. 0,9 ha kann in Absprache mit der UNB Stormarn ggf. für andere Eingriffe verwendet werden.

Knickausgleich: In Ergänzung des vorhandenen sich im Anschluss der Ausgleichsflächen nach Osten erstreckenden überwiegend dichten Knicknetzes sind Knickneuanlagen sowie „Knickreparaturen“ in vorhandenen Knicklücken vorgesehen. Wie Abbildung 5 zeigt, können auf den externen Ausgleichsflächen nördlich der Bummerei ca. 660 lfm Knickneuanlagen umgesetzt werden.

Ökokonten: Mit den oben beschriebenen geplanten Knickneuanlagen im Plangebiet im Bereich der Maßnahmenflächen M3 und M7 sowie im Bereich der externen Ausgleichsflächen nördlich Bummerei kann der erforderliche Knickausgleich dennoch noch nicht erreicht werden (s. Tabelle 2). Es sind weitere Knickneuanlagen in einer Länge von ca. 422 lfm erforderlich.

Die Knickneuanlagen sind außerhalb von Reinbek im Bereich verschiedener Ökokonten im Naturraum Geest vorgesehen:

ÖkokontoLageAktenzeichenLänge
Braderup Kreis Nordfriesland Naturraum GeestGemarkung Braderup, Flur 6, Flurstücke 21/5, 34/4, 36/3, 36/4, 35/3, 35/4, 48, Flur 13, Flurstücke 42/6, 42/7, 53Az.: 67.30.3-15/2552 lfm
Ellingstedt Kreis Schleswig-Flensburg Naturraum GeestGemarkung Ellingstedt, Flur 4, Flurstücke 16/1, 16/2, 21/1, 21/2, 31/2, 29Az.: 661.4.04.032.2014.00372 lfm
Gesamt424 lfm

Tabelle 7: Geplante Knickneuanlagen auf externen Ökokontoflächen

Abbildung 5: Externe Ausgleichsflächen nördlich der Bummerei/östlich der K 80