Planung ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen. Für die Planung maßgeblich sind die Festlegungen in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans von 2021 (LEP VO 2021) sowie im Regionalplan für den Planungsraum I (Schleswig-Holstein Süd) von 1998. Des Weiteren ist die Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPVH, vom 19. August 2021, BGBI. I S. 3712) zu beachten.
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021 (LEP VO 2021)
Die Stadt Reinbek - zugehörig zum Kreis Storman - wird im zentralörtlichen System des LEP 2021 als Mittelzentrum im Verdichtungsraum Hamburg angesehen sowie als äußerer Siedlungsachsenschwerpunkt der Siedlungsachse Reinbek-Schwarzenbek festgelegt. Im Norden liegt Reinbek außerdem an einer Landesentwicklungsachse. Durch die Planung sind keine Konflikte mit den Zielen der Landesplanung zu erkennen.
Regionalplan – Planungsraum I 1998 (RP I 1998)
Derzeit befinden sich die Regionalpläne in Schleswig-Holstein in der Neuaufstellung. Im bisher weiterhin gültigen RP I 1998 (Schleswig-Holstein Süd) wird die Stadt Reinbek raumordnerisch als Stadtrandkern I. Ordnung mit Teilfunktion eines Mittelzentrums festgelegt. Das Plangebiet liegt dabei außerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiets dieses zentralen Ortes. Des Weiteren liegt die Stadt Reinbek im Hamburger Verdichtungsraum zwischen Hamburg und Wohltorf sowie an der Siedlungsachse Hamburg (Bergedorf) – Schwarzenbek. Neben dem Oberzentrum Hamburg sind die nächstgelegenen Zentren im Geltungsbereich des Regionalplanes das Mittelzentrum Geesthacht und das Unterzentrum Schwarzenbek. Aufgrund seiner direkten Nachbarschaft zur Metropole Hamburg hat der Raum Reinbek eine starke Siedlungsentwicklung und wirtschaftliche Dynamik. Des Weiteren zeichnet dieser sich durch Nutzungskonkurrenzen, eine enge Verzahnung der Siedlungsgebiete und vielfältige Versorgungsbeziehungen aus.
Reinbek liegt außerdem in einem besonderen Siedlungsraum, da die Stadt auf der historisch gewachsenen Verlängerung der innerstädtischen Achse von Hamburg liegt. Ziel der Raumordnung ist die Fortsetzung der schwerpunktmäßigen, wirtschaftlichen und siedlungsmäßigen Entwicklung in diesem Siedlungsraum. Des Weiteren soll aufgrund der starken Entwicklungsimpulse im Hamburger Umland vor allem der Fokus auf eine stärkere Innenentwicklung und der Ausnutzung vorhandener Flächenpotenziale gelegt werden.
Aufgrund der Erhaltung der bestehenden Bebauung und dem Ziel einer maßvollen Nachverdichtung innerhalb des Gebiets unterstützt der Bebauungsplan Nr. 114 gemäß § 1 Abs. 4 BauGB diese Ziele der Raumordnung.
Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPVH, vom 19. August 2021)
Gemäß der Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz ist eine Betroffenheit bezüglich Hochwasserrisiken für das Plangebiet zu prüfen. Das Plangebiet befindet sich in keinem Überschwemmungsgebiet (§ 76 Absatz 1 WHG) oder Risikogebiet (gem. §73 Absatz 1 WHG). Auch sind keine Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (gem. §78b Absatz 1 WHG) oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (§ 76 Absatz 3 WHG) durch die Planung betroffen (vgl. Schleswig-Hostein.de).
Das nächstgelegene Gewässer (gem. § 3 Nummer 13 WHG) ist der Neuschönningstedter Graben, welcher im Süden des Stadtteils (südlich des Plangebiets) in ca. 1,4 km Entfernung verläuft. Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Gewässer. Es bestehen somit erkennbar keine Widersprüche zu den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz.