Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - B-Plan 13 - Hesen

Begründung

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich östlich der bebauten Ortslage der Gemeinde Pahlen und südlich der Bergstraße. Die westliche Grenze bildet die Bebauung entlang der Straße Heese. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Teiche/Wasserflächen entlang der Straße Klumpen. Die südliche Grenze bildet die Flurgrenze zwischen den Flurstücken 6 und 7 der Flur 7 der Gemarkung Pahlen.

Der rund 3,0 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 „Hesen“ besteht im Kern aus den Flurstücken 3/5 und 6 der Flur 7 der Gemeinde und Gemarkung Pahlen. Der Bereich der Zuwegung entlang der Straße Heese enthält die Flurstücke 25/10, 22/3, 22/9 und 21/7 der Flur 8. Die Aufweitung im Bereich der Bergstraße findet auf dem Flurstück 1/6 der Flur 7 der Gemeinde und Gemarkung Pahlen statt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 wird aktuell nicht baulich genutzt, es handelt sich um eine brachliegende Ackerfläche, die vorjährig als Maisacker genutzt wurde. Sie ist von Knicks und Hecken umrandet und grenzt sich so gegenüber der Landschaft ab.

Das Plangebiet ist über die Straße Heese von Westen her erschlossen. Die Straße mündet nordöstlich in die Schulstraße und damit in die L 172 (Hauptstraße). Das Plangebiet ist somit an das örtliche bzw. überörtliche Straßennetz angebunden. Das Ortszentrum der Gemeinde Pahlen befindet sich fußläufig erreichbar südwestlich des Plangebietes.

1.2 Planungsanlass und -ziele

Die Ermittlung der Innenentwicklungspotenziale der Gemeinde Pahlen von August 2020 hat einige vereinzelte Baulücken im Gemeindegebiet aufgezeigt (siehe 9.6 Ermittlung der Innenentwicklungspotenziale). Darüber hinaus stehen im Innenbereich der Gemeinde allerdings keine dem Bedarf entsprechenden wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Analyse attestiert dem Plangebiet zur weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde in den Außenbereich eine gute Eignung. Aufgrund dessen verfolgt die Gemeinde das Ziel, auf der noch unbebauten landwirtschaftlich genutzten Fläche eine attraktive Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern mit Grundstücksgrößen zwischen ca. 700 m² und 850 m2 zu realisieren.

Für die Umsetzung der Planung in Baurecht für ca. 30 Grundstücke soll bauleitplanerisch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.