Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die bestehenden Stege vorhanden. Diese schließen an der Landseite an einen entlang der Schlei verlaufenden Fußweg an. Lieferverkehr kann bis unmittelbar an die Steganlage heranfahren.

Im Bereich der angrenzenden Grünfläche wird für außerhalb des Plangeltungsbereiches eine entsprechende Aufstellfläche für die Fahrräder geschaffen, um ein sicheres und geordnetes Abstellen der Räder während des Besuches des Imbisses zu ermöglichen. Weiterhin werden im Bereich der angrenzenden Werft des Vorhabenträgers ausreichend Stellplätze für PKW für die Angestellten und Besucher des Bistros zur Verfügung gestellt.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom und Gas versorgt.

Das Plangebiet wird an das Trinkwasserversorgungsnetz des Wasserwerkes Kappeln angeschlossen. Die Versorgung der Gebäude erfolgt hierbei über frostgeschützte Leitungen.

Das anfallende Schmutzwasser wird an den vorhandenen Schmutzwasserkanal übergeben und dann über Pumpwerke der zentralen Kläranlage Kappeln zugeführt. Anlagenteile der SW-Entwässerung (Kontrollöffnungen, Schächte), die unter eine Höhe von NHN +2,75 m liegen, sind hochwassersicher zu errichten.

Das im Planbereich anfallende Niederschlagswasser wird direkt in die Schlei abgeleitet.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Schleswig-Flensburg und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen. Zudem muss der Untergrund von Straßen und Entwässerungsrinnen bzw. geplanten zu befahrenden Flächen, eine entsprechende Tragfähigkeit für das Befahren mit 3- bzw. 4-achsigen Abfallsammelfahrzeugen aufweisen. Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen:

  1. Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs.6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  2. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straße ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  3. Die DVGU-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  4. Verwiesen wird ebenfalls auf die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  5. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre "DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Der Feuerschutz wird in der Stadt Kappeln durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Weiterhin ist die Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr zu berücksichtigen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

3.7 Umweltbericht

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Kappeln wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht geplant und im Umfeld des Plangebietes nicht gegeben. Vorbelastungen bestehen durch die landseitig gelegenen Gewerbebetriebe sowie die Nutzung des Sportboothafens. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut werden daher ausgeschlossen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Planung betrifft zwei bestehende, pfahlgegründete Plattformen im Bereich eines Sportboothafens nahe des Schleiufers. Eingriffe Unterwasser sind nicht vorgesehen, sodass Auswirkungen auf maritime Lebewesen ausgeschlossen werden. Schweinswale sind aufgrund der intensiven Nutzung der Schlei im Bereich des Plangebietes nicht zu erwarten. Im Wesentlichen betrifft die Planung heimische Brutvogelarten und vor allem Arten mit Wasserbezug. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen ist insgesamt von einer störungsresistenten Artenzusammensetzung auszugehen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie essenzielle Nahrungshabitate sind nicht betroffen. Im Hinblick auf den Schutz wildlebender Tiere werden Werbebeleuchtung und Fenstergestaltung eingeschränkt. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG ist auszuschließen.

Schutzgut Fläche: Überplant werden zwei neu errichtete, pfahlgegründete Plattformen im Bereich eines bestehenden Sportboothafens. Ein Flächenverbrauch entsteht durch die Planung nicht.

Schutzgut Boden: Im Plangebiet wird für die Errichtung des Hafenmeisterbüros eine überbaubare Grundfläche von 15 m² und für die Errichtung des Bistros von 150 m² festgesetzt. Für die gesamte Steganlage mit Plattform, auf der die Gebäude errichtet werden und wo auch die Außengastronomie untergebracht wird, gilt eine Grundfläche von max. 370 m². Bodenversiegelungen werden durch die Überplanung zweier pfahlgegründeter Plattformen im Bereich der Schlei nicht verursacht. Ausgleichsmaßnahmen werden nicht notwendig.

Schutzgut Wasser: Anfallendes Niederschlagswasser wird in die Schlei abgeleitet. Auswirkungen auf das Grundwasser sind aufgrund des Standortes des Vorhabens im Bereich der Schlei ausgeschlossen. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden berücksichtigt.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche, kleinflächige Bebauung im Süden der Stadt Kappeln werden sich aufgrund der häufigen Winde im Nahbereich der Ostsee keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas ergeben.

Schutzgut Landschaft: Die baulichen Anlagen werden zu optischen Veränderungen im Bereich eines Sportboothafens am westlichen Schleiufer führen. Diese werden durch die vorhandenen Gewerbegebäude am Ufer, die geringe Größe des Vorhabens sowie durch die baugestalterischen Festsetzungen gemindert. Zusätzlich werden Werbeablagen in Größe und Art der Beleuchtung eingeschränkt, um eine unnötige Fernwirkung zu vermeiden. Fensterflächen dürfen nur entspiegelt verwendet werden.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind entsprechend der Natura 2000-Vorprüfung (siehe Anhang) nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Kappeln sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind im Bereich eines Sportboothafens in der Schlei überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in das Landschaftsbild werden durch baugestalterische Festsetzungen gemindert.

Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.