Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

1. Einleitung

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Der Bereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“ grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet Haidland-Nord an und erweitert dieses über den Senefelder Ring.

Begrenzt wird das 14,63 ha große Plangebiet wie folgt:

im Norden: durch den Bummereiweg (Flurstück 40/1, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Osten: durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 13/4, 11/5, 10/5, 9/17, 8/11, 25/1, 26/2 und 27/23 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt,

im Süden: durch die Sachsenwaldstraße - K26 (Flurstück 39/5, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Westen: durch die östliche Grenze der Flurstücke 17/13, 124, 123, 127, 128, 17/8, 107, 174 und 108 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt (östliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 92).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 16/3, 15/3 und 24/3 (Flur 9 der Gemarkung Schönningstedt).

1.2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Reinbek ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Haidland (Senefelder Ring) der Stadt Reinbek.

Die Stadt Reinbek liegt als Mittelzentrum mit Glinde und Wentorf bei Hamburg in der nordöstlichen Metropolregion Hamburg und verfügt über einen mit der Nachbargemeinde Glinde entwickelten interkommunalen Gewerbestandort, dessen Ursprünge bereits auf die1960er Jahre zurückgehen. Mit der lagegünstigen Standortentscheidung an der Kreisstraße 80 – Glinder Weg als Zubringer zur Bundesautobahn 24, hat sich über die Jahre ein funktionaler, nachfragestarker Gewerbestandort etabliert, der durch marktorientierte Erweiterungen, Nachverdichtungen und Neuausweisungen sukzessive und bedarfsgerecht über die Jahre gewachsen ist. Der Bedarf an Gewerbeflächen ist in der Stadt Reinbek zuletzt weiter gestiegen und kann nicht innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete gedeckt werden. Auch auf regionaler Ebene wurde für den Kreis Stormarn der Bedarf für neue Gewerbeflächen festgestellt. Um die wirtschaftliche Stabilität und Attraktivität der Stadt Reinbek weiterhin zu gewährleisten, die lokale Wirtschaft zu fördern und eine zeitgemäße Entwicklungsoption zu offenbaren, soll das Gewerbegebiet Haidland erweitert werden.

Es gibt bereits konkrete Absichten zur Umsetzung der Planung. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dem Bebauungsplan Nr. 118 der Stadt Reinbek verbindliches Planrecht für den Geltungsbereich geschaffen und die Erschließungsplanung für die Erweiterung des Gewerbegebiets vorangetrieben.

Mit fortschreitender Planungstiefe wurde für den Überflutungsschutz die Erforderlichkeit eines ausreichend groß dimensionierten Regenrückhaltebeckens festgestellt. Aus diesem Grund wurde das ursprüngliche Plangebiet im laufenden Verfahren um das Flurstück 24/3 Flur 9 der Gemarkung Schönningstedt erweitert.

Die Planungsziele sind:

  • Ausweisung von bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen als gewerbliche Baufläche zur geordneten städtebaulichen Erweiterung bestehender Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe und die Ansiedlung eines Recyclinghofes.
  • Ausweisung von Flächen für entwässerungstechnisch erforderliche Einrichtungen.
  • Nutzung von bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Die Flächennutzungsplan-Änderung ist erforderlich, da die Erweiterung der Gewerbeflächen auf Flächen erfolgen soll, die bisher im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Die städtebaulichen Ziele der Stadt Reinbek werden somit auch in der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollzogen.