Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek
Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025
3.1. Weitere planerische Grundlagen Wasserschutzgebiet Zone III des Wasserwerks Glinde
Das Plangebiet der 50. Änderung der Flächennutzungsplan-Änderung liegt zu großen Teilen innerhalb der weiteren Schutzzone (Zone III) des Wasserschutzgebiets des Wasserwerks Glinde. Dieses dient dem Schutz des Grundwassers im Interesse der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Es gilt die Wasserschutzgebietsverordnung Glinde vom 30. Juli 1985. Gewerbegebiete sind zulässig, wenn das Schmutzwasser sowie das von Gewerbeflächen abfließende Niederschlagswasser in dichten Leitungen oder Behältern gesammelt und zu einer zentralen Abwasseranlage geleitet wird. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebiets zulässig.
3.2. Hochspannungs-Freilandleitung
In einem kleinen Teilbereich wird das Plangebiet der 50. Flächennutzungsplan-Änderung im Nordwesten durch eine 110 kV- Hochspannungsfreileitung überspannt. Die Mastenstandorte dieser Leitung befinden sich außerhalb des Plangebiets. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ergeben sich hieraus immissionsschutzrechtliche und sicherheitstechnische Regelungen. Diese werden erforderlich, um Personen, die sich dauerhaft im Bereich der Hochspannungsleitung aufhalten, vor Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder zu schützen. Höhenregelungen zur Bebauung innerhalb eines Sicherheitsabstands zur Hochspannungsleitung verhindern Gefahren durch Stromüberschlag bei temporärem Aufenthalt wie z.B. Bautätigkeiten am Dach.