3.3. Denkmalschutz
Innerhalb des Plangebiets sind keine oberirdischen Kultur- oder Naturdenkmale bekannt.
Im Norden des Plangebiets war ein archäologisches Interessensgebiet vermerkt. Untersuchungen der Oberen Denkmalschutzbehörde im Zeitraum vom 02. bis 09. September 2024 konnten jedoch das Vorhandensein von archäologisch relevanten Bodenfunden ausschließen. Das archäologische Interesse wird somit nicht weiter aufrechterhalten. Das Gebiet wurde durch die Obere Denkmalschutzbehörde zur Bebauung freigegeben (VN 1234).
Bodenfunde sind bei Bautätigkeiten zudem nie gänzlich ausgeschlossen. Sollten bei Bau- bzw. Erdarbeiten unbekannte Bodenfundstellen angetroffen werden, sind diese der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden. Bodenfunde und Fundstellen können u.a. sein: Tonscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrationen.