Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

3.1. Informelle Planungen und Konzepte

3.1.1. Gewerbeflächenstandortkonzept 2030 / 2035

Im Jahr 2021 wurde für die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg das Gewerbeflächenstandortkonzept 2030 / 2035 erarbeitet. Im Zusammenhang der Neuaufstellung des zwischenzeitlich rechtskräftigen Landesentwicklungsplans (Fortschreibung 2021) und der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III des Landes Schleswig-Holstein wurden für beide Kreise insgesamt 30 potenzielle Gewerbestandorte mit überörtlicher bzw. überregionaler Bedeutung ermittelt und gutachterlich hinsichtlich ihrer Eignung geprüft, insbesondere auf raumordnerische Gesichtspunkte der Landes- und Regionalplanung und planerische Gesichtspunkte wie Siedlungsstruktur, Erschließungsmöglichkeiten, Landschaft und Naturschutz.

Maßgeblich ist die Gewerbeflächenbedarfsprognose bis zum Jahr 2035 des Regionalmanagement im HanseBelt, die für den Kreis Stormarn einen Bedarf an neu auszuweisenden Gewerbeflächen von rund 96,5 ha (netto) im Zeithorizont bis 2035 ermittelt hatte.

Das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplans Nr. 118 wird als Fläche 24 geführt. In der planerischen Gesamtbewertung des Gewerbestandortkonzepts wird sie in die Kategorie A als sehr gut geeignete Fläche für eine gewerbliche Entwicklung der Priorität I als kurz- bis mittelfristig und ohne bzw. mit geringem Planungsaufwand realisierbar eingestuft.

Die Eignung der Fläche ergibt sich insbesondere aus den Rahmenbedingungen als Erweiterung des bestehenden Gewerbes sowie als Arrondierung des Siedlungskörpers mit einer sehr guten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz. Für den nördlichen Teil der Fläche wurde seinerzeit auf ein mögliches Konfliktpotenzial aufgrund eines archäologischen Interessensgebiets aufmerksam gemacht, das zwischenzeitlich jedoch ausgeschlossen werden konnte (vgl. Kap. 3.1.3)..

3.1.2. Schönningstedt-Plan 2023

In den Jahren 2022 bis 2023 wurde der „Schönningstedt-Plan“ als Entwicklungsperspektive für den Ortsteil Schönningstedt erarbeitet. Es handelt sich dabei um ein maßnahmenbasiertes Entwicklungskonzept, das als Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung der Anwohnerschaft entstanden ist.

Für das Plangebiet werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Verlegung des AWSH-Geländes in das Plangebiet

Der Recyclinghof der Abfallwirtschaft Südholstein befindet sich derzeit am Rande eines Wohngebiets. Die Zufahrt erfolgt durch die Glinder Straße. Das städtische Grundstück kann mit Freiwerden eine Nachnutzung erhalten, für die unterschiedliche Varianten (z.B. Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr, Nachbarschaftshaus, öffentlich geförderter Wohnraum, Photovoltaik-Freiflächenanlage) angedacht wurden.

  1. Stärkung der Grünstrukturen

Die Freiraumqualität der Freiflächen rund um Schönningstedt sollen erhalten und ausgebaut werden. Zum einen soll dabei die Erholungsfunktion für die Einwohner gestärkt werden (z.B. Anlage eines Erlebnispfads, Schaffung von Bewegungsangeboten, Wegeverbindung zwischen Bummerei und Sachsenwaldstraße). Zum anderen sollen die ökologischen und klimatischen Funktionen berücksichtigt werden (z.B. durch Baumanpflanzungen, Pflege der Knicks, Regenrückhaltungsfunktion).