6.1.4. Grünflächen
Bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung werden die Grünflächen, die das Plangebiet umgeben und gliedern entsprechend dargestellt, um ihren hohen Stellenwert im Sinne der Eingrünung der Gewerbegebietserweiterung im Übergangsbereich zur freien Landschaft und als Puffer zum benachbarten Ort Schönningstedt zu betonen. Der Darstellung des Landschaftsplans wird damit Rechnung getragen.
Das Gebiet der Flächennutzungsplan-Änderung weist unterschiedliche Grünflächen aus, die die verschiedenen Nutzflächen umrahmen und nach Norden, Osten und Süden einen Übergang in die Landschaft schaffen.
Die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes erfordert die Schaffung von landschaftsgerechten Übergängen in die nach Norden und nach Osten angrenzende freie Landschaft. Nach Norden betrifft dies den Übergang vom geplanten Gewerbegebiet zur Straße Bummerei, die sowohl für die wohnungsnahe Erholung als auch über das engere Umfeld hinaus zum Radfahren intensiv genutzt wird. Erreicht werden soll dies durch die Darstellung einer Grünzone am Nordrand des Geltungsbereiches, die an die im Westen angrenzende Grünachse anknüpft und diese über die Breite der geplanten Gewerbegebietsausdehnung weiter nach Osten fortführt. Die Grünzone beinhaltet den Bestandsknick entlang der Bummerei sowie das nördliche Reststück des vorhandenen Knicks, der mittig in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verläuft und im weiteren Verlauf durch das Gewerbegebiet überplant wird.
Der neue Ortsrand im Osten des geplanten Gewerbegebietes bildet einen landschaftlich sensiblen Bereich, da Sichtbezüge zur Ortslage Schönningstedt bestehen. Es sollen daher Landschaftselemente zur Eingrünung und landschaftsgerechten Ausformung des Ortsrandes zum Einsatz kommen, die ein hohes Maß an Sichtverschattung sicherstellen, um somit unattraktive und erholungsmindernde Sichtbezüge zwischen Schönnigstedt und der Gewerbegebietserweiterung möglichst zu unterbinden.
Die Fläche für das erforderliche Regenrückhaltebecken und ebenso die Sondergebietsfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage werden durch bestehende Knickstrukturen landschaftlich eingebunden. Zusätzliche sichtverschattenden Pflanzungen sind nicht erforderlich.
Den südlichen Abschluss des geplanten Gewerbegebietes bildet ein Grünstreifen, der mit einer Baumreihe bepflanzt wird. Die Wiese wird extensiv gepflegt.