Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

6.1.4. Grünflächen

Bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung werden die Grünflächen, die das Plangebiet umgeben und gliedern entsprechend dargestellt, um ihren hohen Stellenwert im Sinne der Eingrünung der Gewerbegebietserweiterung im Übergangsbereich zur freien Landschaft und als Puffer zum benachbarten Ort Schönningstedt zu betonen. Der Darstellung des Landschaftsplans wird damit Rechnung getragen.

Das Gebiet der Flächennutzungsplan-Änderung weist unterschiedliche Grünflächen aus, die die verschiedenen Nutzflächen umrahmen und nach Norden, Osten und Süden einen Übergang in die Landschaft schaffen.

Die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes erfordert die Schaffung von landschaftsgerechten Übergängen in die nach Norden und nach Osten angrenzende freie Landschaft. Nach Norden betrifft dies den Übergang vom geplanten Gewerbegebiet zur Straße Bummerei, die sowohl für die wohnungsnahe Erholung als auch über das engere Umfeld hinaus zum Radfahren intensiv genutzt wird. Erreicht werden soll dies durch die Darstellung einer Grünzone am Nordrand des Geltungsbereiches, die an die im Westen angrenzende Grünachse anknüpft und diese über die Breite der geplanten Gewerbegebietsausdehnung weiter nach Osten fortführt. Die Grünzone beinhaltet den Bestandsknick entlang der Bummerei sowie das nördliche Reststück des vorhandenen Knicks, der mittig in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verläuft und im weiteren Verlauf durch das Gewerbegebiet überplant wird.

Der neue Ortsrand im Osten des geplanten Gewerbegebietes bildet einen landschaftlich sensiblen Bereich, da Sichtbezüge zur Ortslage Schönningstedt bestehen. Es sollen daher Landschaftselemente zur Eingrünung und landschaftsgerechten Ausformung des Ortsrandes zum Einsatz kommen, die ein hohes Maß an Sichtverschattung sicherstellen, um somit unattraktive und erholungsmindernde Sichtbezüge zwischen Schönnigstedt und der Gewerbegebietserweiterung möglichst zu unterbinden.

Die Fläche für das erforderliche Regenrückhaltebecken und ebenso die Sondergebietsfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage werden durch bestehende Knickstrukturen landschaftlich eingebunden. Zusätzliche sichtverschattenden Pflanzungen sind nicht erforderlich.

Den südlichen Abschluss des geplanten Gewerbegebietes bildet ein Grünstreifen, der mit einer Baumreihe bepflanzt wird. Die Wiese wird extensiv gepflegt.

6.1.5. Fußwegeverbindung Bummerei – Sachsenwaldstraße

Innerhalb des Plangebiets soll ein öffentlicher Fuß- und Radweg als Wanderweg mit örtlicher Bedeutung entstehen, der die Sachsenwaldstraße mit dem Landwirtschaftsweg Bummerei verbindet. Der Konzeptbaustein des Schönningstedt-Plans wird damit aufgegriffen, der eine Wegeverbindung an dieser Stelle vorschlägt. Zusätzlich wird dieser Wanderweg nach Westen durch das geplante Gewerbegebiet an das bestehende Gewerbegebiet angeschlossen, so dass erstmals ein vom motorisierten Verkehr getrennter Rundweg entsteht. Die Verbindung nach Osten durch die Feldmark bis zur Glinder Straße wird bereits vorbereitet.

7. Umweltbericht

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB beschrieben und bewertet werden. Dabei ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB das Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung zu berücksichtigen.

Es ist zu prüfen, ob Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- oder Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Bei der 50. Änderung des Flächennutzungsplans werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, da dem planerischen Willen, landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umzuwandeln, Ausdruck verliehen wird.

Eingriffe sind vorrangig zu verhindern oder zu minimieren. Ist dies nicht möglich, ist eine Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft zu erbringen. Aussagen zur Qualität des Eingriffs in Natur und Landschaft werden hier bereits auf Ebene des Flächennutzungsplans als vorbereitende Bauleitplanung vorgenommen. Die konkrete Bilanzierung des Eingriffs und Berechnung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Bebauungsplan Nr. 118 der Stadt Reinbek.