7.2.2. Fachplanerische Grundlagen
Landschaftsrahmenplan LRP für den Planungsraum III (2020):
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I ,II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LAPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan (LRP) III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Abbildung 1: Ausschnitt Landschaftsrahmenplan Planungsraum III
Gemäß der Hauptkarte 1 (Blatt 2) des LRP von 2020 liegt das Plangebiet in einem Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebiet (blaue Schraffur). Hauptkarte 2 und 3 enthalten keine Darstellungen für das Plangebiet.
Landschaftsplan der Stadt Reinbek (1998):
Im Landschaftsplan der Stadt Reinbek wird für das Plangebiet eine Mischung aus Gewerbeflächen (graue Schraffur), Grünlandflächen (grüne Schraffur) und landwirtschaftlichen Flächen (gelbe Schraffur) dargestellt, die an eine Achse mit Baumschulflächen angrenzt (gelbe Flächen mit Punktraster). Entlang der Straße Bummerei ist eine breite Grünachse vorgesehen (grüne Flächen mit Punktraster).
Abbildung 2: Ausschnitt Landschaftsplan Reinbek
Natura 2000 – Gebiete/ weitere Schutzgebiete
Wirkungszusammenhänge zwischen dem Plangebiet und weiter entfernt liegenden Gebieten des europäischen Netzes „Natura 2000“ - z.B. das FFH-Gebiet Billetal oder das Landschaftsschutzgebiet Klingeberg östlich von Schönningstedt - können ausgeschlossen werden, da sie weit entfernt liegen.
Abbildung 3: Natura 2000-Gebiete in Reinbek (Digitaler Atlas Nord)
Klimaanpassungskonzept der Stadt Reinbek: s. Kap. 7.3.4
Kultur- und Sachgüter
Innerhalb des Plangebiets sind keine Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 30.01.2015 vorhanden. Im Norden des Plangebiets war ein archäologisches Interessensgebiet vermerkt. Untersuchungen der Oberen Denkmalschutzbehörde im Zeitraum vom 02. bis 09. September 2024 konnten jedoch das Vorhandensein von archäologisch relevanten Bodenfunden ausschließen. Das archäologische Interesse wird somit nicht weiter aufrechterhalten. Das Gebiet wurde durch die Obere Denkmalschutzbehörde zur Bebauung freigegeben.
Umweltbezogene Aussagen des Schönningstedt-Plans 2023
In den Jahren 2022 bis 2023 wurde der „Schönningstedt-Plan“ als Entwicklungsperspektive für den Ortsteil Schönningstedt erarbeitet. Es handelt sich dabei um ein maßnahmenbasiertes Entwicklungskonzept, das unter einem hohen Beteiligungsanteil der Öffentlichkeit entstanden ist. Für das Plangebiet werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen (s. auch Kap.3.2.2):
- Verlegung des Recyclinghofs der Abfallwirtschaft Südholstein AWSH in das Plangebiet
- Stärkung der Grünstrukturen: Die Freiraumqualität der Freiflächen rund um Schönningstedt sollen erhalten und ausgebaut werden. Zum einen soll die Erholungsfunktion für die Einwohner gestärkt werden (z.B. Anlage eines Erlebnispfads, Schaffung von Bewegungsangeboten, Wegeverbindung zwischen Bummerei und Sachsenwaldstraße). Zum anderen sollen die ökologischen und klimatischen Funktionen berücksichtigt werden (z.B. durch Baumanpflanzungen, Pflege der Knicks, Regenrückhaltungsfunktion.