1.3.2 Fachplanungen
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen:
Der Planbereich in der Gemeinde Dörphof wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2010) als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt.
In Entwurf zur Fortschreibung des LEP (2018) sind für den Plangeltungsbereich keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen vorhanden.
Gemäß Regionalplan für den Planungsraum III (2001) befindet sich der Planbereich in einem Wasserschutzgebiet.
Gemäß der Teilaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2020) - Kapitel 5.7 Windenergie an Land - befinden sich die nächsten Vorranggebiete für Windkraftanlagen in einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich des Plangebietes.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Gemeinde Dörphof plant parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Plangeltungsbereich dieser F-Plan-Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 6 überplant das Gebiet als Fläche für Gemeinbedarf (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5) mit der Zweckbestimmung ‚Kindertagesstätte‘. Diese Festsetzung weicht damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Die damit notwendige 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich werden die Bebauungspläne damit aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
In den Karten 1 bis 3 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den (neuen) Planungsraum II (2020) finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.
Im Landschaftsplan der Gemeinde Dörphof (1998) sind die damals vorhandene Nutzung (Acker) und die Knicks dargestellt. Im Entwicklungsplan finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.