Planungsdokumente: Gemeinde Süderheistedt - 2. Änderung F-Plan - für das Gebiet "südlich der Westerstraße, westlich des Alten Landweges und nördlich des Pferdekrugsweges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

In und um Süderheistedt sind mehrere Rinderbetriebe mit den entsprechenden olfaktorischen Emissionen vorhanden. Ebenso befinden sich Windkraftanlagen und Silolager in der Umgebung, deren Schallemissionen bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Es gibt Richtlinien, die festlegen, welche Emissionswerte bei den jeweiligen Baugebieten einzuhalten sind. Der betroffene Plangeltungsbereich ist das einzige verfügbare Gebiet der Gemeinde Süderheistedt, in welchem die maximal zulässigen Werte an olfaktorischen Emissionen für ein Baugebiet (wie auf Bebauungsplanebene vorgesehen) vom Typ Allgemeine Wohngebiete nicht überschritten werden. Somit sind keine alternativen Planungsmöglichkeiten gegeben.

2.7. Unfälle oder Katastrophen

Aktuell sind keine Risiken durch Unfälle oder Katastrophen erkennbar. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf Kapitel 2.4.5 verwiesen.

2.8. Zusätzliche Angaben