Planungsdokumente: Gemeinde Süderheistedt - 2. Änderung F-Plan - für das Gebiet "südlich der Westerstraße, westlich des Alten Landweges und nördlich des Pferdekrugsweges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.8.1. Hinweis auf Schwierigkeiten oder Kenntnislücken sowie verwendete technische Verfahren

Es wurden keine technischen Verfahren angewandt, die über die bereits beschriebene Methodik (siehe Kapitel 2.3) zur Bestandaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes hinausgehen. Es sind weder Schwierigkeiten bei der Erhebung der Angaben für die Umweltprüfung aufgetreten noch haben sich Kenntnislücken für die vorliegende Untersuchungstiefe der Umweltprüfung ergeben.

2.8.2. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

Die Gemeinde Süderheistedt ist gemäß § 4c BauGB verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Insbesondere unvorhergesehene, nachteilige Umweltauswirkungen bei Plandurchführung gilt es frühzeitig zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Allerdings ergeben sich die Umweltauswirkungen erst bei Umsetzung der Vorhaben auf Bebauungsplanebene, da durch den Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung keine Baurechte begründet werden.

2.9. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Mit der vorliegenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie die zu dieser Planung vorgeschriebene Ausgleichsfläche in Form von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorbereitet werden, um im Änderungsbereich Grundstücke für Einfamilienhäuser eines Allgemeinen Wohngebietes - WA - und die für diese Umsetzung benötigte Maßnahmenfläche für Natur und Umwelt zu realisieren. Als voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen, die mit der Realisierung des Flächennutzungsplans einhergehen, gelten:

  • Flächenversiegelungen und der damit einhergehende Verlust an Boden und Bodenfunktionen
  • Flächenversiegelungen und der daraus resultierende erhöhte Oberflächenwasserabfluss sowie die verringerte Oberflächenversickerung bei gleichzeitiger verringerter Grundwasserneubildungsrate
  • Verlust von Teillebensräumen für Flora und Fauna.

In Folge der vorbereiteten Planung werden mit der Nutzungsänderung Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Im Rahmen des Bebauungsplanes, der parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, wird der Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert, sodass keine erheblichen Umweltauswirkungen verbleiben.

Süderheistedt, den

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- Bürgermeisterin -