2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes ist durch den Übergang des gewerblich geprägten Siedlungsbereiches zur offenen Landschaft geprägt. Insbesondere westlich befinden sich gewerblich genutzte Flächen. Hier befindet sich u.a. ein Pylon, der weithin sichtbar ist und den ansässigen Autohof bewirbt. Zudem sorgen die Bahnstrecke Flensburg-Neumünster, die Bundesstraße 77 und die südlich verlaufende Autobahn 7 für eine Zerschneidung der Landschaft.
Südöstlich ist eine größere Abbaufläche für oberflächennahe Rohstoffe vorhanden. Diese ist durch die vorhandenen Knicks und Sichtschutzwälle jedoch kaum einsehbar und wirkt sich nicht auf das Landschaftsbild aus. In Richtung Norden und Osten dominieren unbebaute, landwirtschaftliche Nutzflächen das Landschaftsbild. Knicks reduzieren die Weitsicht.
Das Plangebiet selbst ist bislang wenig einsehbar. Von der südlich verlaufenden Kreisstraße aus mindern die Knicks mit teilweise hohen Erdwällen die Einsehbarkeit. Auch zum östlich verlaufenden Feldweg fassen Knicks das Plangebiet ein. Das Gelände des südwestlich gelegenen Landhandels wird durch einen Zaun abgegrenzt, wodurch eine Einsehbarkeit der Planfläche gegeben ist.
Wander- oder Radwege verlaufen nicht entlang des Plangebietes. Entlang der Kreisstraße existiert kein parallel verlaufender Radweg.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens bleibt das Orts- und Landschaftsbild im Südosten der Gemeinde Busdorf unverändert. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet wird fortgeführt.
Auswirkungen der Planung
Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.
Das geplante Vorhaben wird das Orts- und Landschaftsbild im Südosten der Gemeinde Busdorf geringfügig verändern. Die neue Gewerbefläche entsteht in einem bereits gewerblich geprägten Umfeld und erweitert dieses. Die Neuplanung umfasst jedoch eine vergleichsweise geringe Fläche.
Im Plangebiet können eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Höhe von 8,0 m ab Erdgeschossfertigfußbodenhöhe entstehen. Damit fallen die neu entstehenden Gebäude ähnlich hoch aus wie die Gebäude auf den umliegenden Gewerbeflächen.
Das Plangebiet wird bereits durch Knicks eingefasst. Die Knicks im Norden und Osten werden abgesehen von der Schaffung einer neuen Knicklücke erhalten und die Einsehbarkeit des Plangebietes mindern. Es wird eine Festsetzung aufgenommen, wonach fensterlose Gebäudefassaden ab 40 m Länge einzugrünen sind. Weitere Eingrünungsmaßnahmen erfolgen im Südwesten des Plangebietes durch die Neuanlage eine Knicks. Zudem wird eine Knicklücke im östlichen Knick geschlossen.
Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind unerheblich nachteilig für das Schutzgut Landschaft zu bewerten. Die zusätzliche gewerbliche Bebauung umfasst eine kleine Fläche in einem vorbelasteten Bereich. Die Auswirkungen der Planung werden durch den Erhalt der Knicks, die Neuanlage von Knicks sowie Fassadenbegrünungen gemindert.