Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Emissionen sind im Plangebiet nicht zu erwarten.

An Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist aktuell nicht vorhanden. Es muss geprüft werden, ob ein Anschluss an das Kanalsystem in der Kläranlage der Stadt Schleswig geschaffen werden kann. Die Abfallbeseitigung erfolgt durch ein privates Unternehmen im Auftrag des Kreises Schleswig-Flensburg. Es wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg verwiesen.

2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die neu entstehenden Gebäude werden nach dem aktuellen Stand der Technik beheizt und mit Energie versorgt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen eine Anbringung von regenerativen Energiequellen ausdrücklich zu (z.B. Solaranlagen). Beeinträchtigungen bezüglich der Umweltbelange sind hier nicht zu erwarten.

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Das Planvorhaben befindet sich im Einwirkungsbereich eines Betriebsbereiches, der den Bestimmungen der Störfall-Verordnung -12. BImSchV unterliegt. Der potenzielle Gefahrenbereich des angrenzenden Betriebes liegt nur ca. 80 m von der südwestlichen Ecke der festgesetzten Baugrenze des Plangeltungsbereiches entfernt.

Um möglichen Auswirkungen auf das Plangebiet entsprechend § 50 BImSchG vorzubeugen, wird die Festsetzung aufgenommen, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausgeschlossen sind.

Weiterhin wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der eine Büronutzung (Lage im Gebäude, Nutzungszeiten, Rettungswege etc.) konkret regelt, sodass im Falle einer Havarie im benachbarten Störfallbetrieb eine schnelle Evakuierung dieses Raumes gewährleistet werden kann. Ziel ist es, ein kleines Büro für einen Mitarbeiter innerhalb der geplanten Lagerhalle zu errichten, das klare und kurze Rettungswege aufweist.