2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Emissionen sind im Plangebiet nicht zu erwarten.
An Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist aktuell nicht vorhanden. Es muss geprüft werden, ob ein Anschluss an das Kanalsystem in der Kläranlage der Stadt Schleswig geschaffen werden kann. Die Abfallbeseitigung erfolgt durch ein privates Unternehmen im Auftrag des Kreises Schleswig-Flensburg. Es wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg verwiesen.