Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
In Bezug auf den Störfallbetrieb sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. Für die geplante Büronutzung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt, dass im Falle einer Havarie im benachbarten Störfallbetrieb eine schnelle Evakuierung dieses Raumes gewährleistet werden kann.
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht vorgesehen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Rodungsarbeiten im Bereich des östlichen Knicks sind in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Bei Berücksichtigung dieser Bauzeitenregelungen ist das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln auszuschließen.
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die festgesetzte GRZ von 0,8 darf nicht überschritten werden. Ein Ausgleich für die zulässigen Bodenversiegelungen wird erbracht.
Schutzgut Wasser
Das innerhalb des Plangebietes anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit vor Ort durch geeignete Maßnahmen direkt zu versickern. Der weitgehende Erhalt von randlichen Gehölzstrukturen und die Neuanlage von Knicks fördert die Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Die Firsthöhe wird auf max. 8,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Fensterlose Fassaden sind ab einer Länge von 40 m zu begrünen. Gehölzstrukturen am Rand des Plangebietes bleiben weitgehend erhalten. Im Südwesten erfolgt zur weiteren Eingrünung die Neuanlage eines Knicks.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.