Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

Knick

Im östlichen Knick muss eine neue Knicklücke geschaffen werden, da die bestehenden Knicklücken aufgrund der Nähe zur Kreisstraße bzw. dem fehlenden Wenderadius nicht als Zufahrten genutzt werden können. Für die Zufahrt zur Gewerbefläche wird eine ca. 12 m breite Knicklücke geschaffen. Da es sich bei dem betroffenen Knickabschnitt um einen Kompensationsknick handelt, legt die UNB ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 3 fest (Stellungnahme vom 20.01.2025). Somit wird ein Knickausgleich von ca. 36 m benötigt.

Der Knickausgleich wird innerhalb des Plangebietes erbracht. Zum einen wird die nicht mehr benötigte, südliche Knicklücke geschlossen. Diese weist eine Länge von ca. 7 m auf. Die übrigen 29 m Knickausgleich werden im Südwesten des Plangebietes als Abgrenzung zu den benachbarten Flächen angelegt (siehe Kap. 3.4).

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Es liegen im Plangebiet keine seltenen Böden vor. Bei der Eingriffsfläche handelt es sich aufgrund der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Im Plangebiet werden Gewerbeflächen mit einer GRZ von 0,8 (= 80 %) festgesetzt. Eine Überschreitung dieser GRZ ist nicht zulässig. Im Plangebiet werden 5.645 m² als Gewerbegebiet festgesetzt. Eine Überschreitung der GRZ ist nicht zulässig.

Die östlichen im Plangebiet festgesetzte Verkehrsfläche umfasst einen bislang unbefestigten Feldweg im Norden sowie einen bereits teilbefestigten Bereich im Süden. Der im Plangebiet gelegene nördliche Teil des Feldweges (ca. 100 m²) wird künftig wassergebunden angelegt und als teilversiegelte Fläche in der Bilanzierung berücksichtigt. Der südliche Teil ist bereits wassergebunden ausgebaut und wird nicht weiter berücksichtigt.

GesamtflächeVersiegelung (neu)
Gewerbegebiet GRZ 0,8 (80 %)5.435 m²4.348 m²
Öffentl. Verkehrsfläche (100 %)230 m²100 m²
Gesamtversiegelung =4.448 m²

Insgesamt ergibt sich eine zulässige Neuversiegelung von 4.448 m², davon werden 4.348 m² vollversiegelt und 100 m² teilversiegelt.

Entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses ist für die Bodenversiegelungen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 für vollversiegelte Oberflächenbeläge und 1 : 0,3 für wasserdurchlässige Oberflächenbeläge zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu einem Ausgleichserfordernis von 4.348 x 0,5 + 100 x 0,3 = 2.204 m².

Der Ausgleich wird über ein Ökokonto erbracht, welches in Kap. 3.4 des Umweltberichtes beschrieben ist.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

5.1 Auf den Baugrundstücken ist die Errichtung von Garagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO und Lagerflächen in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks nicht zulässig.

5.2 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als ‚zu erhaltend‘ festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

5.3 Die im Plan bezeichneten neu aufzusetzenden Knickabschnitte sind mit heimischen, standortgerechten Gehölzen (4 Pflanzen je m, versetzt) zu bepflanzen. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

5.4 Fensterlose Gebäudefassaden sind ab einer Länge von 40 m mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen.

5.5 Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -rigolen oder -schächte) auf den Baugrundstücken zu versickern.

5.6 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 18 folgende Flächen zugeordnet:

- 2.204 ÖP (≙ xx m²) aus dem Ökokonto Az. XXX [wird im weiteren Verfahren ergänzt]

- 36 m Knick innerhalb des Plangebietes

5.7 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißen Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

5.8 Pkw-Stellplätze sind aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und Darstellungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Festsetzung von privaten Grünflächen – Knickschutz
  • Darstellung der vorhandenen, zu erhaltender Knicks
  • Darstellung des zu rodenden Knickabschnittes
  • Darstellung anzupflanzender Knicks

3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen

Flächenausgleich

Der Flächenausgleich erfolgt über ein Ökokonto.

[wird im weiteren Planverfahren ergänzt]

Knickausgleich

Für die Rodung eines Knickabschnittes im Plangebiet müssen ca. 36 m Knickausgleich erbracht werden. Der Knickausgleich erfolgt in zwei Teilbereichen innerhalb des Plangebietes. Eine bestehende Knicklücke mit einer Länge von 7 m wird dafür geschlossen werden. Der übrige Knickausgleich erfolgt im Südwesten des Plangebietes als Abgrenzung zu den benachbarten Flächen.

Die Knickwälle sind mit einer Sohlenbreite von 3,00 m, einer Kronenbreite von 1,50 m und einer von Höhe 1,30 m anzulegen. Der Knickwallkern ist aus mineralischem Boden zu erstellen und mit einer Schicht Oberboden abzudecken. Die Wallkrone ist mit einer leichten Mulde zu versehen. Der Knick ist mit heimischen, standortgerechten Gehölzen (4 Pflanzen je m, versetzt) zu bepflanzen. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

Die Gehölze können aus folgenden Arten ausgewählt werden:

Hasel (Corylus avellana), Schlehdorn (Prunus spinosa),

Hainbuche (Carpinus betulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus),

Schneeball (Viburnum opulus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),

Weißdorn (Crataegus div. spec.), Weiden (Salix div. spec.),

frühe Traubenkirsche (Prunus padus), Vogelkirsche (Prunus avium),

Sal-Weide (Salix caprea), Rotbuche (Fagus sylvatica),

Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus),

Stieleiche (Quercus robur), Schwarzerle (Alnus glutinosa),

Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster),

Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), schwarzer Holunder (Sambucus nigra).

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