Planungsdokumente: B-Plan 18 der Gemeinde Busdorf 'Erweiterung Gewerbegebiet Am Königshügel' für das Gebiet nördlich der Straße 'Am Königshügel' u. westlich des Gemeindeweges an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Durch die Umsetzung der Planung werden weitere Freiflächen in der Gemeinde Busdorf versiegelt. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung auf das Plangebiet konzentrieren.

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel werden u.a. die Häufigkeit und die Intensität von Starkregenereignissen zunehmen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat Hinweiskarten zu Starkregengefahren durch außergewöhnliche Regenereignisse (100-jähriges Ereignis) und extreme Ereignisse (hN = 100 mm/h) veröffentlicht. Die Karten dienen als Hinweise für den Überflutungsschutz und stellen vereinfachte Modellierungen dar. Im Plangebiet konzentrieren sich potenzielle Überflutungen voraussichtlich auf das nördliche bzw. das nordwestliche Plangebiet. Es werden kurzfristige Wassertiefen von bis zu 35 cm prognostiziert, wobei die Wassertiefe in Richtung des nördlichen Knicks zunimmt.

Bei den im Plangebiet theoretisch zu erwartenden Überflutungstiefen kann z.B. ein Wassereintritt durch ebenerdige Keller oder Lichtschächte von Kellerfenstern sowie durch Türen ohne Dichtungen erfolgen. Eine erhebliche Gefährdung im Plangebiet ist nicht zu erwarten. Die von Überflutungen betroffenen Bereiche werden berücksichtigt, z.T. als private Grünflächen festgesetzt und nicht überbaut, sodass Regenwasser weiter versickern bzw. durch die bestehende Knicklücke und in Richtung des Gemeindeweges abfließen kann. Die sich in diesem Bereich befindliche Knicklücke bleibt weiterhin erhalten. Weitere Schutzmaßnahmen sind durch den Objektschutz möglich. Gem. § 5 Abs. 2 WHG sind „alle Personen (Privatpersonen, Gewerbetreibende und Industriebetriebe), die von Hochwasser betroffen sein könnten, im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“ (MEKUN 2024).

Das Plangebiet liegt in ausreichender Entfernung zu möglichen Hochwasserrisikogebieten entlang der Küsten und an Flüssen. Eine besondere Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht erkennbar.

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt. In den umliegenden Ortschaften befinden sich kleinere Bauleitverfahren in der Umsetzung, die aufgrund des Abstandes und den von den Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren jedoch keine kumulierenden Wirkungen verursachen.

Auf der westlichen Grünlandfläche sowie auf der nordwestlichen Flächen wird eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Die Anlage entsteht im 200 m-Abstand parallel zur Bahnstrecke und ist bereits als privilegierte Anlage genehmigt worden. Von der vergleichsweise kleinflächigen Photovoltaikanlage gehen ebenfalls nur geringe und räumlich begrenzte Wirkfaktoren aus. Eine kumulative Wirkung der beiden Planungen ist ebenfalls nicht zu erwarten.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für die Neuanlage und Erhaltung der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.

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