3.3.1. Einzelhandelsentwicklungskonzept für das Gemeinsame Mittelzentrum Reinbek/ Glinde/Wentorf (2014)
Der Täbyplatz ist im Einzelhandelskonzept als Nebenzentrum und schützenswerter zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen. Er übernimmt vor allem eine wichtige Nahversorgungsfunktion für den westlichen Teil Reinbeks und ergänzt damit die Reinbeker Innenstadt. Die Versorgung im periodischen Bedarfsbereich, insbesondere bei Lebensmitteln, wird bereits als leistungsfähig eingestuft. Aufgrund der hohen Zentralitätswerte besteht jedoch das Risiko, dass zusätzliche Lebensmittelmärkte oder größere Erweiterungen bestehender Betriebe zu Verdrängungseffekten führen könnten. Erweiterungsspielräume sollten daher vorrangig der Verbesserung der Nahversorgung in unterversorgten Gebieten sowie der Wettbewerbsoptimierung bestehender Nahversorger dienen. Grundsätzlich sollen Ansiedlungen und Erweiterungen nahversorgungsrelevanter Betriebe im Täbyplatz – unter Berücksichtigung der kommunalen und interkommunalen Verträglichkeit – weiterhin möglich bleiben.
Zentrales Ziel für den Täbyplatz ist die langfristige Sicherung seiner Wettbewerbsfähigkeit. Dazu können moderate Erweiterungen bestehender Betriebe erforderlich sein, die seitens der Stadt Reinbek unterstützt werden sollten. Städtebaulich zeigt sich der Standort derzeit jedoch ambivalent: Während der modernisierte Platz selbst an Aufenthaltsqualität gewonnen hat, weisen insbesondere die Zugänge von der Parkplatzseite an der Berliner Straße deutliche gestalterische Defizite auf. Diese beeinträchtigen die Attraktivität des Standorts, insbesondere für Pkw-Kunden, im Vergleich zu moderneren Wettbewerbsstandorten. Daher wird eine weitere städtebauliche und optische Aufwertung, insbesondere der straßenseitigen Parkplatzbereiche, empfohlen. Neben der qualitativen Verbesserung des Standortes soll auch die Nachnutzung vorhandener Leerstände vorangetrieben werden.
Zusätzliche Entwicklungspotenziale für weitere Einzelhandelsansiedlungen werden hingegen nur eingeschränkt gesehen.
Die vorliegende Planung entspricht den Zielen des Einzelhandelsentwicklungskonzepts, da sie der Sicherung und moderaten Weiterentwicklung eines bestehenden Nahversorgungsstandorts innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs dient.