Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das großräumige Landschaftsbild Riesebys ist durch die Lage in der Jungmoränenlandschaft und das bewegte Relief mit Hügeln und Senken geprägt. Insgesamt dominieren größere Ackerflächen, die durch das landschaftstypische Knicknetz strukturiert sind. Kleinere Waldflächen und eingestreute Stillgewässer schaffen ein abwechslungsreiches Landschaftsbild.

Die bauliche Entwicklung der Gemeinde konzentriert sich im Wesentlichen auf die Ortschaft Rieseby. Überwiegend wohnbaulich genutzte Gebäude unterschiedlicher Bauepochen prägen das Ortsbild. In der jüngeren Vergangenheit hat sich die wohnbauliche Entwicklung vor allem am südwestlichen Rand der Ortschaft vollzogen. Eine Vorbelastung besteht durch die Eisenbahnlinie zwischen Eckernförde und Flensburg, die die östliche Ortschaft quert.

Das kleinräumige Landschaftsbild des Planbereiches ist durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung, das bewegte Relief sowie angrenzende kleinflächige und schmale Wälder geprägt und wird durch den Sönderbyer Weg zerschnitten. Die nördlich angrenzenden Wohngrundstücke befinden sich aktuell im Bau. Das Plangebiet ist im Westen durch den Wald und im Süden teilweise durch einen Knick eingegrünt. Öffentliche Wege, von denen aus das Plangebiet einsehbar ist, sind nur mit dem Sönderbyer Weg zu nennen. Aufgrund des bewegten Geländes ist von hier vor allem der östliche Planbereich einsehbar. Der westliche Planbereich liegt teilweise jenseits einer Hügelkuppe und eines (Ausgleichs-)Knicks.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde der Acker weiterhin landwirtschaftlich genutzt Der Knick würden erhalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Ortsbild im Planbereich bliebe unverändert. Eine Abrundung des Gesamtwohngebietes würde nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes südwestlich der Ortschaft Rieseby verursachen und den Rand des dicht besiedelten Ortsteils weiter in die offene Landschaft verschieben. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Durch das Vorhaben wird ein markantes Geländerelief überplant. Eine Berücksichtigung erfolgt im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 einerseits über eine an die räumliche Lage angepasste Gebäudehöhe und Vollgeschosszahl. Zum anderen ist nicht vorgesehen, Kuppen abzuschieben und Mulden aufzufüllen.

Die neu entstehenden Wohngebäude stellen eine Veränderung des Ortsbildes im Südwesten von Rieseby dar. Der Ortsrand wird weiter gen Süden verschoben.

Im westlichen Plangebiet wird eine größere öffentliche Grünfläche dargestellt, auf der z.B. ein Bürgerpark sowie ein Spielplatz entstehen sollen. Der Bürgerpark ist Teil einer Grünzäsur, die sich in nordwestliche und südliche Richtung durch das Gesamtkonzept zieht und durch die Anlage von Fußwegen begeh- und erlebbar wird.

Ein zentral das Plangebiet querender Knick kann nicht erhalten werden und wird gerodet. Der Knick im Süden bleibt erhalten und wird ergänzt, um eine Eingrünung zu erreichen.

Das Plangebiet ist Teil der mittel- bis langfristigen Planungen der Gemeinde Rieseby zur Schaffung von Wohnraum. Es handelt sich um den zweiten und letzten geplanten Bauabschnitt, der im Südwesten der Ortschaft entwickelt werden soll. Mit dieser Planung soll eine Abrundung des Gesamtwohngebietes erfolgen.

Durch die geplanten Baukörper sind trotz der nördlich angrenzenden Bebauung erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Diese werden durch die im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 getroffenen Festsetzungen und die Schaffung neuer Grünstrukturen gemindert, so dass auf Dauer eine Einbindung des Wohngebietes in das Ortsbild erfolgen wird. Das Plangebiet ist der letzte Teil eines konkreten Konzeptes zur Wohnbauentwicklung und rundet das Gesamtkonzept ab.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

In der Denkmalkarte des Landes Schleswig-Holstein sind in der Gemeinde Rieseby mehrere Denkmale verzeichnet. Dabei handelt es sich um das ehemalige Pastorat (An de Wurth 10, Nr. 9597), die Windmühle „Anna“ (Möhlnbarg 5, Nr. 3488), ein Querdielenhaus (Dorfstraße 33, Nr. 148), die Sachgesamtheit Kirche St. Petri (Petriweg 2) und den Hof Hörst (Gut Hörst).

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Gemäß der Stellungnahme des zuständigen Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 09.04.2026 handelt es sich bei der überplanten Fläche um eine Stelle, von der bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Das archäologische Interessengebiet in diesem Bereich dient zur Orientierung, dass mit einem erhöhten Aufkommen an archäologischen Denkmalen zu rechnen ist.

Für die überplante Fläche liegen zureichende Anhaltspunkte vor, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden wird. Sie befindet sich im Bereich und im Umfeld mehrerer Objekte der Archäologischen Landesaufnahme (u.a. Grabhügel, Megalithgräber, Fundstreuungen und Einzelfunde). Es liegen daher deutliche Hinweise auf ein hohes archäologisches Potenzial dieser Planfläche vor.

Eine Richtfunkverbindung des digitalen Funknetzes Schleswig-Holstein verläuft durch das Plangebiet. Die Richtfunktrasse verläuft zwischen den Punkten: 552199,00 / 6044656,00 (ETRS89), Antennenhöhe 46,00 m und 552574,00 / 6037922,00 (ETRS89), Antennenhöhe 45,30 m.

Weitere Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Die Baudenkmale liegen im nördlichen Bereich Riesebys. Es besteht durch die vorhandene Bebauung keine Sichtbeziehung.

Das zuständige ALSH stimmt der Planung mit der Auflage zu, dass vor dem Beginn von Erdarbeiten die Planfläche durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein untersucht und vorhandene Denkmale geborgen und dokumentiert werden müssen.

Eine Abstimmung mit dem archäologischen Landesamt bzgl. erforderlicher archäologischer Untersuchungen ist bereits erfolgt. Die Untersuchung der Fläche westlich des Sönderbyer Weges ist abgeschlossen; die Fläche wurde für die Bebauung freigegeben. Für den Bereich östlich des Sönderbyer Weges sind weiter Untersuchungen erforderlich; diese werden in Abstimmung mit dem Bauträger und dem Archäologischen Landesamt vor Beginn der Erdarbeiten durchgeführt.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird generell der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Zu beiden Seiten der Richtfunkverbindung muss ein Abstand von 30 m zu Bauwerken/baulichen Anlagen freigehalten werden. Die Freihaltung des Korridors der Richtfunkverbindung wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 durch die maximal festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Bei der Umsetzung der Bauleitplanung werden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Baudenkmale sind nicht betroffen. Vor Umsetzung der Planinhalte werden archäologische Untersuchungen auf der Fläche durchgeführt, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut als unerheblich nachteilig zu bewerten sind.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.

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