Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Durch die Umsetzung der Planung werden weitere Freiflächen am Rande der Ortslage Rieseby versiegelt. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung auf das Plangebiet konzentrieren.

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel werden u.a. die Häufigkeit und die Intensität von Starkregenereignissen zunehmen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat Hinweiskarten zu Starkregengefahren durch außergewöhnliche Regenereignisse (100-jähriges Ereignis) und extreme Ereignisse (hN = 100 mm/h) veröffentlicht. Die Karten dienen als Hinweise für den Überflutungsschutz und stellen vereinfachte Modellierungen dar. Sie beruhen auf dem Geländemodell von 2006.

Die Starkregengefahrenkarte des Umweltportals Schleswig-Holstein zeigt im Plangebiet Gefahrenpotenziale durch Starkregen auf. Diese werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 berücksichtigt.

Das Plangebiet liegt außerhalb bekannter Hochwasserrisikogebiete.

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt oder zu erwarten. In der Gemeinde Rieseby befinden sich weitere Bauleitverfahren in der Planung bzw. in der Umsetzung. Diese betreffen zum einen kleinere, bereits baulich vorgeprägte Grundstücke im Innenbereich und den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Rieseby. Kumulative Wirkungen sind aufgrund der Größe der Vorhaben und der Wirkfaktoren der kleineren Bauvorhaben im Innenbereich nicht zu erwarten.

Der Bebauungsplan Nr. 26 war bereits Teil des Gesamtkonzeptes, das mit der vorliegenden Planung nun vollständig umgesetzt werden soll. Kumulative Wirkungen sind mit der Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers zu berücksichtigen. Das anfallende Niederschlagswasser des öffentlichen Straßenraumes des gesamten Wohngebietes (Bebauungsplan Nr. 26 und Bebauungsplan Nr. 28) soll in Regenrückhaltebecken im Westen und im Südosten geleitet werden. Vor dort erfolgt die dosierte Ableitung in die Vorfluter. Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW 1 des LfU-SH durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für die Neuanlage und Erhaltung der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.