Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Immissionsquellen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch und menschlich Gesundheit verursachen könnten, sind im Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden. Es sind daher keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Von den ca. 1,5 km südlich geplanten Windkraftanlagen sind keine Lärmimmissionen zu erwarten, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Auswirkungen durch Schattenwurf sind aufgrund der Entfernung ebenfalls ausgeschlossen. Die laufenden Planverfahren der Gemeinde Rieseby werden im Rahmen des Aufstellungsprozesses der laufenden Teilaufstellung des Regionalplans II zum Thema Windenergie an Land berücksichtigt.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zur Vermeidung von Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG ist die notwendige Knickrodung zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar durchzuführen, da potenziell Lebensräume heimischer Brutvögel zu erwarten sind. Hierdurch wird ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden. Eine entsprechende Festsetzung erfolgt im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28.
Die erforderlichen Abstände zu den angrenzenden Waldflächen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 berücksichtigt.
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Durch die im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 festgesetzte GRZ, die an die Grundstücksgrößen und geplanten Nutzungen angepasst wird, wird die zulässige Versiegelung minimiert. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird außerhalb des Plangebietes erbracht.
Schutzgut Wasser
Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW 1 des LfU-SH durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.
Schutzgut Klima/Luft
Durch den Bürgerpark und das Siedlungsgrün werden neue Grünstrukturen geschaffen. Zudem ist die Pflanzung von Laubbäumen auf den Privatgrundstücken vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
In der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine an die räumliche Lage angepasste Gebäudehöhe und Vollgeschosszahl. Dadurch soll die Abrundung des Gesamtgebietes erreicht werden. Durch die Fortsetzung der zentralen Grünfläche als Bürgerpark bzw. Spielplatz wird die Grünstruktur erweitert.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Vor der Planumsetzung werden archäologische Untersuchungen durchgeführt. Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.