Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1.7 Gestaltung

Zur Begrenzung der Grundstückseinfriedungen auf eine maximale Höhe von 2,20 m wird folgende Festsetzung getroffen:

"Nachbar- und straßenseitige Einfriedungen sind bis 2,20 m Höhe zulässig." (vgl. Text (Teil B) Nr. 11.1)

Durch diese gestalterische Festsetzung kann gewährleistet werden, dass sich die Einfriedungen im Plangebiet sowie an dessen Rand den zulässigen Gebäuden hinsichtlich ihrer Höhe unterordnen. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch überhöhte Einfriedungen kann ausgeschlossen werden. Zugleich wird aber dem Bedürfnis von Betrieben, die eigenen Betriebsflächen zu sichern, entsprochen.

In Bezug auf Werbeanlagen im Plangebiet wird folgendes festgesetzt:

"Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen mit himmelwärts gerichtetem, leuchtendem, blinkendem, farbwechselndem und /oder bewegtem Licht sind unzulässig." (vgl. Text (Teil B) Nr. 11.2)

Durch die Beschränkung der Anbringung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ist sichergestellt, dass die Umsetzung eines Werbekonzepts, das durch ein gehäuftes Anbringen von mehreren Werbeanlagen für einen Betrieb im gesamten Plangebiet negative gestalterische Auswirkungen entfalten kann, unterbunden wird. Zugleich wird durch die Festsetzung aber auch sichergestellt, dass jeder gewerbliche Nutzer die Möglichkeit hat, für seinen Betrieb zu werben. Dabei müssen aber gestalterische Mindeststandards zur Förderung eines positiven Ortsbildes und zum Schutz der jeweiligen Nachbarschaft vor verunstaltenden baulichen Werbeanlagen Berücksichtigung finden. Da Werbeanlagen insbesondere das Interesse von potenziellen Kunden auf den zu bewerbenden Markt lenken sollen, wird mit ihnen häufig versucht, eine gewisse Fernwirkung zu erzeugen, was bedeutet, dass Werbeanlagen in Verbindung mit Licht genutzt werden. Um störende leuchtende Werbeanlagen zu vermeiden, wurde festgesetzt, dass Werbeanlagen mit himmelwärts gerichtetem, leuchtendem, blinkendem, farbwechselndem und /oder bewegtem Licht unzulässig sind. Gleichzeitig kann damit eine Beeinflussung der Verkehrsteilnehmer auf dem Glinder Weg ausgeschlossen werden, was der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugute kommt.

Vertraglich soll darüber hinaus geregelt werden, dass beleuchtete Werbeanlagen, die in Richtung der schützenswerten Wohnnutzung ausgerichtet sind, ab 22.00 Uhr in ihrer Lichtemission zu reduzieren sind, um die Wohnnutzung in der Nacht nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

5.2    Erschließung

Das Plangebiet befindet sich östlich des Glinder Wegs (Kreisstraße 109). Derzeit ist der Glinder Weg mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von rd. 3.755 Kfz/ Tag frequentiert. Durch die Neunutzung des Plangebiets als Forschungs- und Gewerbegebiet erhöht sich dieses Aufkommen um rd. 1.600 Kfz/ Tag.

Aktuell ist das Plangebiet über eine Zufahrt im Nordwesten an den Haidkrugsweg und dadurch an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist beabsichtigt, im Südwesten eine zusätzliche zweite Zufahrt zum Plangebiet zu schaffen, die den Quell- und Zielverkehr über die Straße Am Walde auf die Kreisstraße 109 führt. Dadurch kann zukünftig gewährleistet werden, dass das durch die Nutzung im Plangebiet induzierte Verkehrsaufkommen in Teilen auch nach Süden das Plangebiet verlassen kann und somit entzerrt wird.

Die südliche Zufahrt wird in einem Abstand von etwa 20 m zur Kreuzung der Straßen Glinder Weg/Am Walde vorgesehen, um die Beeinflussung durch den Verkehr auf der Straße Am Walde möglichst gering zu halten und somit die südlich angrenzende Wohnnutzung nur mäßig zu beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang ist die Straße Am Walde auf der Nordseite auf einer Länge von etwa 25 m um ca. 5 m zu verbreitern. Darüber hinaus ist auch ein Ausbau des Kreuzungsbereichs Glinder Weg/Haidkrugsweg erforderlich, um die Voraussetzungen für die Befahrung durch LKW-Verkehr sicherzustellen. Der Haidkrugsweg wird daher auf der Südseite auf einer Länge von etwa 60 m um ca. 2,5 - 4 m verbreitert. Im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist davon auszugehen, dass durch den Umbau der Knotenpunkte die zu erwartenden Verkehre leistungsgerecht und in hoher Qualität abgewickelt werden können. Ein zusätzliche Linksabbiegespur wird durch das prognostizierte Verkehrsaufkommen sowohl im Glinder Weg als auch in den Erschließungsstraßen nicht erforderlich. Der durch die Straßenausbaumaßnahmen bedingte Knickverlust wird planextern ausgeglichen (vgl. Kapitel 5.5 Eingriff und Ausgleich).

Ausgehend von der nordwestlich vorhandenen Zufahrt wird in einer Breite von ca. 8 m in Richtung Süden auf einer Länge von 45 m ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, welches bei der in Aussicht genommenen zukünftigen Grundstücksteilung die Ver- und Entsorgung des Sondergebiets "Forschung und Entwicklung" gewährleisten soll.

Längs des als Kreisstraße klassifizierten Glinder Wegs gilt gemäß § 29 Absatz 1 StrWG ein Anbauverbot. Die Anbauverbotszone erstreckt sich in einem Abstand von 15 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Kreisstraße. Dieser Abstand ist einzuhalten und von Hochbauten jeglicher Art freizuhalten, damit eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße ausgeschlossen werden kann.

In der Planzeichnung wurden im Bereich der Kreuzungsbereiche der Straßen Haidkrugsweg und Am Walde mit der Kreisstraße 109 Sichtdreiecke dargestellt, die sicherstellen sollen, dass der Verkehrsteilnehmer ohne Sichtbehinderungen auf den Glinder Weg einbiegen kann. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs soll gewährleistet werden, daher wurde folgendes festgesetzt:

"In den in der Planzeichnung eingetragenen Sichtdreiecken sind bauliche Anlagen unzulässig. Einfriedungen, Hecken, Strauchwerk und sonstige Anpflanzungen dürfen eine Höhe von 0,70 m oberhalb der davorliegenden Fahrbahnhöhe nicht überschreiten." (vgl. Text (Teil B) Nr. 5.2)

Mit der Festsetzung kann eine Behinderung des Sichtfeldes des Verkehrsteilnehmers weitestgehend ausgeschlossen werden. Bauliche Anlagen innerhalb dieser Sichtdreiecke sind unzulässig, die Wuchshöhe der Bepflanzung wird auf das übliche Maß von maximal 70 cm begrenzt.

Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt über die fußläufig gut erreichbare Haltestelle "Willinghusen, Am Glinder Weg" im Südwesten des Plangebiets. Die dort verkehrende Linie 237 (Willinghusen, Kehre – Glinde – S Reinbek) bietet werktags einen durchgängigen 60-Minuten-Takt und stellt die Anbindung des Plangebiets an das Bus- und Schnellbahnnetz sicher. Darüber hinaus verkehrt an der Haltestelle die Linie 737 mit Einzelfahrten, die maßgeblich dem Schülerverkehr dienen. In ca. 250 m Entfernung nördlich des Plangebiets dient zudem die Haltestelle "Willinghusen, Kehre" der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und bietet zusätzliche Umsteigemöglichkeiten.

5.3    Ver- und Entsorgung, Immissionsschutz, Altlasten