Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1    Bebauungs- und Nutzungskonzept

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 der Gemeinde Barsbüttel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung des Plangebiets durch Gewerbebetriebe sowie durch Einrichtungen für "Forschung und Entwicklung” geschaffen werden.

Es ist beabsichtigt, die auf dem Grundstück zu Forschungszwecken errichteten Gebäude und Nebenanlagen zum Teil zu erhalten und in die zukünftige Entwicklung des Plangebiets mit einzubeziehen. Insbesondere das parallel zur Kreisstraße stehende dreigeschossige Labor- und Bürogebäude eignet sich aufgrund seiner vorhandenen Ausstattung für eine Nachnutzung zum Zwecke anderer Forschungseinrichtungen. Das ebenfalls gut ausgestattete zweigeschossige Laborgebäude, welches im Süden im rechten Winkel an den dreigeschossigen Gebäudekörper anschließt, eignet sich ebenso aufgrund des noch relativ jungen Baualters (2004-2006) für die Implementierung einer neuen Nutzung. Auch ermöglichen die statischen Gegebenheiten dieses Gebäudes sehr gute Umbaumöglichkeiten für zukünftige gewerbliche bzw. sozialen Nutzungen.

Die beabsichtigte bauliche Umstrukturierung im Plangebiet bezieht sich überwiegend auf die östlichen bzw. nördlichen Teilbereiche. Die dortige Gebäudesubstanz soll entfallen und für die Ansiedlung neuer Gewerbestrukturen Platz schaffen. Auch der Erhalt der vorhandenen Stellplatzanlage und des grünen Innenhofs wird im Zuge einer gewerblichen Entwicklung dieser Flächen nicht vorgegeben. Vielmehr wird zur flexibleren Nutzung des Plangebiets die östlich des Glinder Wegs vorhandene Grünfläche im Norden und Süden reduziert, um die Möglichkeit vorzuhalten, den aus der Nutzung induzierten Stellplatzbedarf auf diese Bereiche auszuweiten. Auch die Erschließungssituation soll in diesem Sinne verbessert werden. So ist eine zusätzliche zweite Zufahrt zum Plangebiet über die Straße Am Walde vorgesehen, um den Quell- und Zielverkehr zu entzerren. Die Straße Am Walde ist zu diesem Zwecke im Kreuzungsbereich mit dem Glinder Weg zu verbreitern. Gleiches wird auch für den Kreuzungsbereich Glinder Weg/Haidkrugsweg vorgesehen, um die Erschließung des Plangebiets im Norden durch LKW-Verkehr zu gewährleisten.

Die in den Randbereichen des Plangebiets vorhandenen Baum- und Gehölzstrukturen sowie die schützenswerten Knickstrukturen werden auch im Zuge der Bebauungsplanänderung erhalten. Sie dienen der Eingrünung des Gebiets und schaffen einen angemessenen Übergang zur umgebenden Landschaft. Lediglich im Bereich der Zufahrten zum Plangebiet bzw. im Bereich der geplanten Straßenausbaumaßnahmen gehen Grün- und Gehölz- sowie Knickstrukturen verloren. Die Knicks werden außerhalb des Plangebiets ersetzt.

5.1.1 Art der baulichen Nutzung

Sondergebiet "Forschung und Entwicklung”

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 "Haidkrugsweg" sieht vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedernutzbarmachung des Geländes der ehemaligen Tierversuchsanstalt zu schaffen. Da für den westlichen Teilbereich des Plangebiets ein konkretes Ansiedlungsinteresse durch ein Forschungsinstitut besteht, soll der Teilbereich, der das parallel zum Glinder Weg vorhandene Labor- und Bürogebäude umfasst, gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Forschung und Entwicklung" festgesetzt werden. Der etwa 0,6 ha große Bereich eignet sich aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen sehr gut für eine Nachnutzung zu Forschungszwecken. Bereits die vorherige Nutzung des Plangebiets bestand zu großen Teilen in der Forschung, so dass das im Sondergebiet befindliche Labor- und Bürogebäude bestens für eine gleichgeartete Nachnutzung geeignet ist.

Die Ausweisung dient zudem dem Schutz der westlich angrenzenden Wohnnutzung, da davon auszugehen ist, dass es sich um eine emissionsarme Nutzung handeln wird. Störungen und Beeinträchtigungen der Umgebung durch Lärm- und Schadstoffimmissionen sind nicht zu erwarten. Das Sondergebiet "Forschung und Entwicklung” gewährleistet somit zusätzlich zur als private Grünfläche ausgewiesen ca. 50 m breiten Fläche östlich des Glinder Wegs einen etwa 30 m breiten Abstand zwischen der westlichen Ortslage von Willinghusen und dem geplanten Gewerbegebiet und trägt somit zum Schutz dieser vor möglichen Gewerbelärmimmissionen bei.

Um die Ansiedlung von mit Forschungseinrichtungen einhergehenden Nutzungen im Sondergebiet zu ermöglichen wird folgende Festsetzung getroffen:

"Das Sondergebiet "Forschung und Entwicklung” dient vorwiegend der Forschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozessen. Allgemein zulässig sind Forschungs-, Labor-, Tagungs- und Wissenschaftseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Büros, Werkstätten, Lager und Nebenanlagen." (vgl. Text (Teil B) Nr. 2.1)

Durch die Ausweisung wird sichergestellt, dass als Nutzung zielkonform nur forschungsorientierte Einrichtungen zulässig sind.

Zusätzlich wird die Art der Nutzung im Sondergebiet "Forschung und Entwicklung” durch die festgesetzten Emissionskontingente eingeschränkt (vgl. Text (Teil B) Nr. 2.3 i.V.m Kapitel 5.3.5. Immissionsschutz), um die Wohnnutzung im Umfeld des Plangebiets vor zu hohen Lärmimmissionen zu schützen.