Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3.1 Wasser- und Stromversorgung

Südlich des Plangebiets in der Straße Am Walde befindet sich eine Trinkwasserleitung der Hamburger Wasserwerke, über die das Plangebiet an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist. Darüber hinaus befinden sich in den Straßenverkehrsflächen westlich und nördlich des Plangebiets Rohwasserleitungen des Wasserwerks Glinde.

Eine Stromversorgung ist bereits ausreichend vorhanden. Die vorhandene Trafostation im Süden des Plangebiets ist im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

5.3.2 Abwasserbeseitigung, Oberflächenentwässerung

Da die Bebauungsplanänderung die Wiedernutzbarmachung einer vormals genutzten Fläche beinhaltet ist davon auszugehen, dass die Ableitung des Abwassers wie bisher über die vorhandenen Schmutzwasserleitungen erfolgen kann. Eine Änderung des Abwassersystems wird im Zuge der Planungen nicht verfolgt.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Glinde. Im Falle einer Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind daher entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Derzeit wird das innerhalb des Plangebiets anfallende unbelastete Niederschlagswasser in Mulden-Rigolen-Systemen gesammelt und versickert, verschmutztes Niederschlagswasser von befestigten Stellplatz-, Straßen- und Wegeflächen wird in Regensielen gesammelt, um im Süden des Plangebiets in einer Filteranlage gereinigt und im Anschluss in den im Westen des Plangebiets vorhandenen Löschwasserteich eingeleitet zu werden. Angesichts der in Bezug auf das geltende Planrecht weitestgehend unveränderten Möglichkeit zur Versiegelung im Plangebiet ist anzunehmen, dass die Änderung des Bebauungsplans keine relevanten Auswirkungen auf den Umfang des anfallenden Niederschlagswassers und damit auf die Oberflächenentwässerung hat. Zumal die Planung vorsieht, den Gebäudebestand im Osten, für den ein funktionierendes Entwässerungssystem vorliegt, zu entfernen und diese Kapazitäten im Rahmen einer zukünftigen Planung zur Regenwasserbewirtschaftung zur Verfügung stehen. Eine weitergehende Betrachtung der Oberflächenentwässerung unter Berücksichtigung aller wasserbaulichen und wasserrechtlichen Anforderungen sowie der tatsächlich geplanten Oberflächenversiegelung im Plangebiet wird auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens vorgenommen. Durch die sich auf Genehmigungsebene ergebenden Anforderungen und Auflagen zum Umgang mit dem anfallenden Oberflächenwasser kann die tatsächliche Bebaubarkeit im Plangebiet gegebenenfalls einschränkt werden.

5.3.3 Wärmeversorgung

Im Plangebiet befinden sich Niederdruckgasleitungen für die Wärmeversorgung.