Planungsdokumente: 9. Änd. F-Plan der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan 2021

Der Planbereich der Gemeinde Dannewerk wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches dargestellt. Der Verlauf des Danewerkes ist als Biotopverbundachse - Landesebene beschrieben. Zudem befindet sich das Plangebiet ein einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Regionalplan

Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) stellt das Plangebiet als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches im ländlichen Raum sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Das Danewerk ist als Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem befindet sich das Plangebiet im Bauschutzbereich um den Militärflugplatz Jagel.

Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Dannewerk stellt das Plangebiet überwiegend als Grünfläche ‚Sportanlage‘ dar. Der bestehende Parkplatz ist als Verkehrsfläche im F-Plan dargestellt. Das nördlich gelegene Danewerk ist als Naturschutz- und als Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem liegt das Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ‚Haithabu-Danewerk‘.

Landschaftsrahmenplan

Im Landschaftsrahmenplan (2020) für den Planungsraum I ist im Bereich des Plangebietes in der Karte 1 das Danewerk als Naturschutzgebiet dargestellt. Nach Süden schließt eine schmale Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an.

Gemäß Karte 2 befindet sich das Plangebiet in einem Landschaftsschutzgebiet (‚Haithabu-Danewerk‘), in einem Gebiet mit besonderer Erholungsfunktion und in einer historischen Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft).

Karte 3 enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Gemeinde Dannewerk stellt die damals vorhandenen Nutzungen sowie die angrenzenden Grünstrukturen dar. Der vorhandene Parkplatz ist als Verkehrsfläche dargestellt. Der Margarethenwall ist als Naturschutz- und Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Insofern ergeben sich keine wesentlich vom Landschaftsplan abweichenden Planungsziele der Gemeinde.

1.3.3 Schutzverordnungen

Die Lage der naturschutzrechtlich relevanten Flächenausweisungen ist der nachfolgenden kartographischen Darstellung zu entnehmen:

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt mit dem FFH-Gebiet 1523-381 „Busdorfer Tal“ ca. 2,2 km östlich des Plangebietes. Auswirkungen auf dieses FFH-Gebiet sind aufgrund der großen Entfernung nicht zu erwarten.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (§ 26 BNatSchG, Verordnung vom 04.04.1989). Parallel zur Planung wird eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen nicht vor. Im nördlichen Nahbereich ist das Naturschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ ausgewiesen, welches von den Planungen jedoch nicht betroffen ist.

Der Planbereich grenzt auch nicht unmittelbar an Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein. Im nördlichen Nahbereich befindet sich der Schwerpunktbereich „Thyraburger Tal westlich Schloss Gottorf“. Im westlichen Nahbereich liegen der Schwerpunktbereich „Danewerk/ Waldemarsmauer“ sowie eine Verbundachse.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet nicht bekannt. Die aktuelle Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält keine Darstellungen gesetzlich geschützter Biotope für das Plangebiet.

Im Nahbereich des Plangebietes befinden sich kleinere Waldflächen. Diese sind jedoch mehr als 30 m (§ 24 LWaldG) entfernt und von den Planungen nicht betroffen

2 BeSCHREibung und Bewertung der Umweltauswirkungen