Planungsdokumente: 9. Änd. F-Plan der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Boden

  • Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Region um Schleswig verteilt.
  • Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Plangebietes erbracht.

Schutzgut Wasser

  • Herstellung der Park- und Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise.
  • Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet.
  • Erhalt und Neupflanzung von Bäumen zur Förderung der Verdunstung.

Schutzgut Klima/Luft

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaftsbild

  • Beschränkung der Höhe der baulichen Anlagen im Sondergebiet.
  • Beschränkung der Außenwandmaterialien im Sondergebiet auf Holz und Glas.
  • Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen.
  • Neupflanzung von heimischen Laubbäumen.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Abstimmung aller Maßnahmen mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass sieht als Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 der Versiegelung vor, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Für das Sondergebiet ‚Tourismus‘ wird das Maß der baulichen Nutzung im parallel aufgestellten B-Plan mit einer überbaubaren Grundfläche von 0,015 ha festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.

Der vorhandene Parkplatz soll in Richtung Osten erweitert werden. Die Erweiterungsfläche des Parkplatzes (ca. 0,22 ha) wird als vollversiegelte Fläche in der Bilanzierung berücksichtigt.

Insgesamt ergibt sich für das gesamte Plangebiet eine zu erwartende Neuversiegelung von ca. 0,242 ha. Bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die Neuversiegelungen ergibt sich somit überschlägig ein Ausgleichserfordernis von ca. 0,242 ha x 0,5 = ca. 0,121 ha.

Eine genaue Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 6 entsprechend der dort detailliert getroffenen Flächenfestsetzungen. Im B-Plan wird außerdem die Ausgleichsfläche konkret benannt.

4 Standortalternativen

Der Parkplatz ist bereits vorhanden und soll weiterhin für die Besucher des Danewerkmuseums zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung nach Osten ist sinnvoll möglich, da sich die Fläche in Gemeindeeigentum befindet und bislang unbebaut ist. Ein alternativer Standort mit vergleichbarer Anbindung an das Museum steht im Nahbereich nicht zur Verfügung. Mit dem Neubau des Museums westlich des Ochsenweges (B-Plan Nr. 4) entfallen die ehemals unmittelbar am Museum vorhandenen Parkplätze, die innerhalb des denkmalgeschützten Bereiches und des Landschaftsschutzgebietes gelegen haben.

Der Kiosk mit den öffentlichen Toiletten könnte theoretisch auch an einem anderen Standort im Nahbereich des Danewerks errichtet werden. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Anlage mehrere Synergieeffekte erfüllt: Es soll ein Informationspunkt eingerichtet werden, um Besucher unmittelbar vom Parkplatz gezielt in Richtung Museum und Archäologischen Park leiten zu können. Zudem ist es angedacht, dass eine östlich geplante Adventuregolfanlage (B-Plan Nr. 7) ihre Ausgabe über den Kiosk durchführt. Weiterhin wären auch für die Freizeiteinrichtung Möglichkeiten zur Versorgung und eine Nutzung der Toiletten gegeben, wodurch die Errichtung eigenständiger Gebäude und dadurch verursachter Eingriffe vermieden wird.

Leerstehende Gebäude, in denen die angestrebten Nutzungen untergebracht werden könnten, sind in der unmittelbaren Umgebung ebenfalls nicht vorhanden. Eine Integration der benötigen Räume in den Neubau das Danevirke-Museums scheidet aus, da die Gemeinde keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Nutzung des Gebäudes hat. Zudem würde eine Integration des Kiosks und der Toiletten in das Museumsgebäude einen deutlich stärkeren Fußgängerverkehr über die beiden Straßen verursachen, wenn z.B. die Nutzer der Adventure-Minigolfanlage erst vom Parkplatz zum Museum laufen müssen, um dort die Schläger abzuholen und sie später wieder dort abgeben müssen.

Zusätzlich befindet sich die Fläche im Eigentum der Gemeinde und steht für die Planungen zur Verfügung. Unter diesen Gesichtspunkten hat sich die Gemeinde dazu entschieden, einen Teil ihrer Sport- und Freizeitfläche zu überplanen. Sinnvolle Alternativstandorte ergeben sich für die Planung aufgrund des Gesamtkonzeptes für die Welterbestätte und der gewünschten Synergieeffekte nicht.