Planungsdokumente: 9. Änd. F-Plan der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Dannewerk herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt gemäß Deutschem Wetterdienst bei ca. 9,1 °C. Der Jahresniederschlag liegt im Mittel bei 845 mm/Jahr (Bezugszeitraum 1991-2020, DWD o.J.)

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Artenverbreitung sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Flächennutzungen fortgeführt. Zusätzliche Versiegelungen blieben aus. Veränderungen des Kleinklimas und der Luftqualität würden nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der bebauten Fläche im Plangebiet. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Konkret wird eine Wiese als Parkplatz bzw. mit einem Kiosk- und Toilettengebäude überbaut werden. Die neuen Versiegelungen werden eine geringfügige Veränderung der kleinklimatischen Bedingungen zur Folge haben. Aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie der stetigen Windbewegungen konzentrieren sich diese Auswirkungen im Wesentlichen auf das Plangebiet.

Die vorhandenen Gehölzstrukturen wirken sich positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus. Die Bäume werden erhalten und steuern so einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches, die durch die baulichen Anlagen bedingt werden, entgegen.

Durch den Ausbau des Parkplatzes und das neue Gebäude kann es zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs sowie der Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet kommen. Mit der Erweiterung des Parkplatzes entfallen die bisherigen Museumsparkplätze westlich des Ochsenweges, sodass im engen räumlichen Zusammenhang keine erhebliche Veränderung des Verkehrs zu erwarten ist. Durch die Planung können sich dennoch lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Umbauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Dannewerk und den bereits vorbelasteten Flächen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleiner Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und kleinere Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.

Die Siedlung hat sich in den Ortsteilen von Dannewerk bandartig entlang der Straßenzüge entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (überwiegend ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.

Im Bereich des Plangebietes dominiert der Hauptwall des Danewerks das Ortsbild. Zudem sind einzelne Gebäude vorhanden. Durch die Knicks und Gehölzstrukturen nehmen die nahegelegenen Siedlungen kaum Einfluss auf das Plangebiet. Eine Zerschneidung der Landschaft wird im Plangebiet durch den Ochsenweg (K 27) verursacht.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung 04.04.1989). Der Schutz des Landschaftsbildes ist somit von besonderer Bedeutung.

Die teilweise überplante Wiese weist als Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde eine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf. Der angrenzende Parkplatz dient unter anderem als Besucherparkplatz für das Danewerkmuseum und so sekundär der Erholungsnutzung. Unmittelbar westlich und nördlich verlaufen die Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg, die quer durch Schleswig-Holstein führen. Die Fernradwege sind insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Flächennutzung fortgeführt und keine Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht. Die vorhandenen Gehölze blieben erhalten. Im Bereich der bislang unbebauten Wiese würden keine baulichen Anlagen entstehen.

Auswirkungen der Planung

Parallel zu diesem Planverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen. Die Gemeinde wird bei der Durchführung des Vorhabens auf eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit einer geeigneten Pflanzenauswahl achten. Hier können zum Beispiel heimische und gebietseigene Gehölze sowie Regiosaat verwendet werden.

Mit der Planung ist u.a. die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes in Richtung Osten vorgesehen. Die vorhandenen Bäume werden erhalten und so weiterhin der Eingrünung dienen. Zusätzlich sind Baumpflanzungen im Bereich der Versickerungsfläche vorgesehen, die u.a. auch für eine Einbindung nach Südosten sorgen.

Im Sondergebiet ‚Tourismus‘ werden mit dem geplanten Kiosk- und Toilettengebäude sowie den erforderlichen Nebenanlagen neue hochbauliche Anlagen mit gewisser Fernwirkung entstehen. Zum Schutz des Landschaftsbildes sowie des nahegelegenen Danewerks wird die Höhe der baulichen Anlagen im parallel aufgestellten B-Plan auf maximal 5,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe begrenzt. Weiterhin ist vorgesehen, dass für die neuen Gebäude nur Holz und Glas als Außenwandmaterialien zulässig sind. Durch die Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung werden die Auswirkungen der Neubauten auf das Orts- und Landschaftsbild insgesamt gemindert.

Die Planung dient insgesamt der Aufwertung des Danewerkmuseums sowie des Archäologischen Parks an der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination. Somit weist das Plangebiet eine sekundäre Bedeutung für die überregionale Erholungsnutzung auf.

Die Nutzung der Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg wird durch die Planung nicht eingeschränkt. Stattdessen wird mit der Ausweisung des Sondergebietes ‚Tourismus‘ eine weitere Versorgungsmöglichkeit geschaffen.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Durch die Parkplatzerweiterung wird keine weithin sichtbare Veränderung vorgenommen. Die baulichen Anlagen im Sondergebiet sind so dimensioniert und gestaltet, dass sie keine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes verursachen. Eine Einbindung der Bauflächen erfolgt durch den Erhalt der vorhandenen Gehölze.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Archäologische Denkmale sind auf den Planbereichsflächen und den angrenzenden Flächen entsprechend der Stellungnahme des ALSH vom 07.12.2022 nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb der Pufferzone der Welterbestätte Danewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist.

Weiterhin ist das Plangebiet innerhalb eines archäologischen Interessengebietes gelegen, sodass mit archäologischer Substanz im Boden gerechnet werden muss.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Aufgrund der Nähe zum Danewerk und dessen Status als Welterbestätte sind entsprechend der Stellungnahme des ALSH die genauen Vorhaben hinsichtlich des Umgebungsschutzes des Welterbes zu prüfen, weswegen eine enge Abstimmung mit dem Welterbebüro erforderlich ist. Vor Umsetzung der Planinhalte sind archäologische Untersuchungen im Plangebiet durchzuführen.

Der Kiosk mit den öffentlichen Toiletten wird in dem Bereich entstehen, in dem sich aktuell der Ausweichstandort des Danewerkmuseums befindet. Hier sind bereits oberflächennahe, archäologische Untersuchungen durchgeführt worden. Zudem wird an dem Standort im östlichen Plangebiet davon ausgegangen, dass die visuelle Störung (Sichtachsenbezug) in Bezug auf das Danewerk von diesem Standort aus möglichst gering ist.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird weiterhin der § 15 des Denkmalschutzgesetzes (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden nicht beeinträchtigt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe weisen aufgrund der räumlichen Nähe zur Welterbestätte Danewerk eine mittlere Erheblichkeit auf. Die Auswirkungen werden durch die baugestalterischen Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung, archäologische Untersuchungen und die Beteiligung des zuständigen ALSH bei künftigen Maßnahmen gemindert. Zudem steht das Vorhaben in direktem Zusammenhang mit der Aufwertung des touristischen Angebotes rund um das Danewerk.