Planungsdokumente: 9. Änd. F-Plan der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet dient der Gemeinde Dannewerk als Sport- und Freizeitfläche. Im Norden der überplanten Wiese sind derzeit Container aufgestellt, in denen die Ausstellung des Danewerkmuseums während der Neubauarbeiten untergebracht und zugänglich ist.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Flächennutzung fortgeführt. Die Wiese würde unversiegelt bleiben.

Auswirkung der Planung

Als ein Ziel der gesamten Bauleitplanung ist die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes in Richtung Osten vorgesehen, um künftig ausreichend Parkplätze für die Besucher des Danewerkmuseums zur Verfügung stellen zu können und Engpässe auch im Hinblick auf die teilweise Mitnutzung des Parkplatzes durch die Feuerwehr zu vermeiden. Im Zuge der Neubauarbeiten des Museums westlich des Ochsenweges (B-Plan Nr. 4) sind die ehemaligen Parkplätze unmittelbar am Museumsgebäude entfallen. Zudem wird nach der Modernisierung des Museums und der Erweiterung des Archäologischen Parks mit einer steigenden Besucherzahl gerechnet. Für die Feuerwehr sollen künftig separate Parkplätze ausgewiesen werden.

Weiterhin ist im Plangebiet die Errichtung eines Kiosks und öffentlicher Toiletten geplant. Für diese baulichen Maßnahmen wird die bislang unversiegelte Wiese überbaut werden. Eine Nutzung für gemeindliche Sport- und Freizeitveranstaltungen ist in dem überplanten Teil der Wiese künftig nicht mehr möglich. Südlich und südöstlich außerhalb verbleiben jedoch Teile der Wiese, die weiterhin für gemeindliche Veranstaltungen oder als Bolzplatz nutzbar sind.

Der im Plangebiet verursachte Flächenverlust ist in der qualitativen und quantitativen Aufwertung des Angebots rund um die Welterbestätte Danewerk begründet und an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Größe des Geltungsbereiches ca. 0,36 ha

Verlust bislang unversiegelter Fläche ca. 0,28 ha

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten, da eine bislang unversiegelte Wiese für die Planung beansprucht wird. Der Flächenverlust ist in einem Gesamtkonzept zur Aufwertung der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination begründet und an dieser Stelle nicht vermeidbar.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die Gemeinde Dannewerk befindet sich in den Ausläufern der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet Dannewerk dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.

Die Bodenkarte im Maßstab 1 : 25.000 (Umweltportal SH) nennt für das Plangebiet Braunerde als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief im Plangebiet ist eben ausgeprägt. Die Geländehöhe liegt bei ca. 26 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden im Plangebiet keine weiteren Bodenversiegelungen im Bereich der Wiese vorgenommen werden. Die bisherigen Nutzungen würden fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Zusätzliche Versiegelungen erfolgen im Plangebiet durch die Erweiterung des Parkplatzes sowie die Errichtung eines Kiosks und öffentlicher Toiletten. Die geplante Bebauung wirkt sich weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen.

Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung des anfallenden Bodens auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein separater Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Antrag auf Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² bzw. die zu verbringende Bodenmenge größer als 30 m³ ist.

Versiegelungen

Das Plangebiet wird u.a. als Sondergebiet ‚Tourismus‘ und Parkplatz entwickelt. Neuversiegelungen sind durch die Erweiterung des Parkplatzes, den Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten zu erwarten. Zusammenfassend erfolgen die nachfolgenden Flächendarstellungen:

Sondergebiet ‚Tourismus‘ca. 0,08 ha
Verkehrsfläche - Parkplatzca. 0,20 ha
Öffentliche Grünflächenca. 0,08 ha

Für das Sondergebiet ‚Tourismus‘ wird das Maß der baulichen Nutzung im parallel aufgestellten B-Plan mit einer überbaubaren Grundfläche von 0,015 ha festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.

Der vorhandene Parkplatz soll in Richtung Osten erweitert werden. Die Erweiterungsfläche des Parkplatzes wird als vollversiegelte Fläche in der Bilanzierung berücksichtigt.

Die Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet erfolgen Versiegelungen auf einer für Sport- und Freizeitzwecke genutzten Wiese. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleichs insgesamt als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im unversiegelten Teil des Plangebietes mit seinen sandigen Böden hoch. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung werden im Plangebiet keine weiteren Flächen versiegelt, sodass keine Erhöhung des Oberflächenabflusses zu erwarten ist. Auf den unbebauten sandigen Böden im Plangebiet ist weiterhin eine hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Mit der durch die Planung ermöglichten Erweiterung des Parkplatzes und Schaffung eines Kiosks und öffentlicher Toiletten wird es zu weiteren, flächigen Bodenversiegelungen kommen. Hierdurch wird der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildungsrate reduziert.

Anfallendes Niederschlagswasser wird durch geeignete Maßnahmen direkt im Plangebiet versickert. Die Erweiterung des Parkplatzes sowie die Stellplätze für die Feuerwehr werden ebenso wie der Bestand in wasserdurchlässiger Bauweise angelegt, sodass weiterhin ein Anteil des Niederschlagswassers versickern kann. Im östlichen Plangebiet wird daher eine öffentliche Grünfläche als Versickerungsfläche ausgewiesen.

Die vorhandenen Bäume werden ebenfalls erhalten. Sie wirken sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate im Plangebiet aus. Innerhalb der Versickerungsfläche werden zur Förderung der Verdunstung neue Laubbäume gepflanzt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten, da weitere Flächen versiegelt und somit der Oberflächenabfluss und die Versickerungsrate verändert werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird über geeignete Maßnahmen im Plangebiet versickert bzw. verdunstet.