5.2.4. Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung ist im Vorfeld nachfolgender Planungen sicherzustellen. Auf-grund des geringen Umfanges der geplanten baulichen Entwicklung im Umfeld bestehender Wohnbebauung wird davon ausgegangen, dass die Löschwasserversorgung im Bestand bereits gesichert ist.