Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"

Begründung der Planung B-Plan 114

5.2.4. Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung ist im Vorfeld nachfolgender Planungen sicherzustellen. Auf-grund des geringen Umfanges der geplanten baulichen Entwicklung im Umfeld bestehender Wohnbebauung wird davon ausgegangen, dass die Löschwasserversorgung im Bestand bereits gesichert ist.

5.2.5. Telekommunikation

Die Fernmeldeversorgung ist durch das bestehende Netz sichergestellt.

6. Aussagen zur Eingriffsregelung

Da sich das Planungsgebiet in einem überplanten Innenbereich befindet, ist in der Regel nicht mit erheblich verstärkten Eingriffen in Schutzgüter zu rechnen. Im Kontext von zukünftiger Nachverdichtung ist die Versiegelung ehemals gärtnerisch genutzter Flächen nach heutigem Kenntnisstand als wesentlicher Eingriff in das Ökosystem anzusehen. Einzelheiten zu ggf. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Verfahren im Rahmen der Umweltprüfung festzulegen.